Macht der Digitalkonzerne

Offener Brief zur Durchsetzung des Digital Markets Act

Ohne Klarheit über die Rolle der Verbraucher:innen und Wettbewerber bei der Durchsetzung droht der DMA zu scheitern.

von 31. Mai 2023

Als der Digital Markets Act (DMA) vor über einem Jahr verabschiedet wurde, haben wir ihn als ambitioniertes Gesetz begrüßt. Der DMA könnte die Macht von Google, Amazon, Meta & Co. einschränken - zumindest auf dem Papier. Denn viele wichtige Details zur Durchsetzung der neuen Regeln für Digitalkonzerne waren damals noch völlig unklar. Dabei hängt es von der Umsetzung ab, ob der DMA den Machtmissbrauch der großen Internetplattformen tatsächlich einschränkt oder nicht.

Wie genau die Regeln durchgesetzt werden sollen, ist auch nach einem Jahr teilweise noch unklar. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung derjenigen, die vom Machtmissbrauch großer Konzerne betroffen sind: Verbraucher:innen und Wettbewerber. Diese sollten bei der Durchsetzung eine wichtige Rolle spielen. Mit einem Rechtsgutachten hatten wir uns in den DMA-Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses sogenannte Private Enforcement verbessert wird.

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Gemeinsam mit mehreren internationalen Bündnispartnern, u.a. BEUC, Article 19 und dem Open Markets Institute, haben wir daher einen offenen Brief an die EU-Kommission gerichtet. Außerdem wollen wir verhindern, dass die Frage der Rechtsdurchsetzung zwischen der Kommission und den Digitalkonzernen hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.

Unsere Forderungen zum Digital Markets Act an die EU-Kommission

Um Verbraucher:innen und Wettbewerber stärker an der DMA-Durchsetzung zu beteiligen, fordern wir die Kommission dringend dazu auf:

- Klarheit darüber zu schaffen, wie genau Dritte in der Durchsetzung des DMA beteiligt werden sollen

- zu definieren, welche Informationen Dritten zur Verfügung gestellt werden und sicherzustellen, dass diese Informationen zeitnah bereitgestellt werden

- Dritten die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Informationen anzufordern, wenn dies erforderlich ist

- sicherzustellen, dass die Digitalkonzerne konstruktiv und inhaltlich auf Vorschläge Dritter zur Einhaltung der Vorschriften reagieren

- Kontaktmöglichkeiten einzurichten, über die Dritte die nationalen Behörden und die Kommission über Verstöße gegen den DMA informieren können

Der Erfolg des DMA steht und fällt mit der Durchsetzung

Die Zeit für die notwendige Klärung und eine effektive Beteiligung Dritter an der Durchsetzung des Digital Markets Act ist knapp. Derzeit bereitet die EU-Kommission die Durchsetzung der Regeln vor, an die sich die großen Digitalkonzerne spätestens ab März 2024 halten müssen. Die Kommission hat also nicht mehr viel Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen. Dazu gehört auch eine ausreichende Anzahl von Personen, die in der Kommission für die neuen Regeln zuständig sind - sowie der Wille, die Regeln konsequent und schnell anzuwenden.

Von der Durchsetzung wird der Erfolg des DMA abhängen. Denn die Maßnahmen entfalten nur dann das nötige Drohpotenzial, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie auch tatsächlich durchgesetzt werden. Die Beteiligten sollten daher alles daran setzen, dass der DMA nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Anwendung ein Erfolg wird.


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