Lobbyismus-FAQs: Häufig gestellte Fragen

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Immer wieder erreichen uns Fragen zum Lobbyismus. Die häufigsten und wichtigsten beantworten wir hier.

Was ist Lobbyismus?

Das Wort Lobbyismus geht zurück auf die Lobby (englisch für Vorhalle) des Parlaments. Dort hielten sich früher Vertreter:innen verschiedener Gruppen auf, um mit Parlamentarier:innen ins Gespräch zu kommen und davon zu überzeugen, sich für ihre jeweiligen Interessen einzusetzen. Lobbyismus ist heute gleichbedeutend mit politischer Interessenvertretung und zu einer umsatzstarken Branche geworden, deren Mitarbeiter:innen Titel wie z.B. „Head of Public Affairs“ tragen.

Doch auch andere Gruppen organisieren sich, um ihre Interessen zu vertreten. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen, etwa über eine Unterschriftenaktion oder ein Event, zu dem man Politiker:innen einlädt, um ins Gespräch zu kommen. Auch die Erstellung von Studien und Gutachten gehört dazu, bis hin zum finanziellen Sponsoring von politischen Parteien. Dass Interessengruppen ihre Anliegen in die politische Entscheidungsfindung einbringen, ist ein legitimer und notwendiger Bestandteil von Demokratie.

Der Austausch mit verschiedenen Interessengruppen ermöglicht Politiker:innen einen tieferen Einblick in die Themen und die Sichtweise der Betroffenen. Problematisch ist es jedoch, wenn die Öffentlichkeit nicht weiß, wer mit welchen Mitteln Einfluss nimmt. Denn nur transparente Politik ist durch Öffentlichkeit und Medien kontrollierbar.

Zu einer Gefahr für die Demokratie kann Lobbyismus werden, wenn Akteure mit mehr finanziellen Mitteln deswegen auch mehr Einfluss auf politische Entscheidungen haben. So können eklatante Machtungleichgewichte entstehen. Strukturell benachteiligt sind dann etwa Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzinteressen gegenüber Profitinteressen aus Industrie und Wirtschaft.

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Ist Lobbyismus immer schlecht?

Nein, Lobbyismus ist nicht immer schlecht. Demokratie lebt nicht nur von Wahlen, sondern auch davon, dass sich Bürger:innen organisieren und ihre Anliegen öffentlich und bei der Politik zu Gehör bringen. Politische Entscheidungen sollen nicht ohne Kenntnis der Interessenlagen in der Gesellschaft gefällt werden. Es ist für Politiker:innen enorm wichtig zu wissen, wer in welcher Weise von Gesetzen betroffen ist, um angemessen zu entscheiden.

Problematisch wird Lobbyismus aber durch ein Ungleichgewicht der Kräfte. Konzerne und große Wirtschaftsverbände setzen viel Geld und Personal ein, um ihre Anliegen bei der Politik durchzusetzen, während zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich etwa für Menschenrechte, Umweltschutz oder soziale Belange einsetzen, deutlich weniger Ressourcen dafür aufbringen können. Dadurch entsteht eine Schieflage, in der es wahrscheinlich wird, dass Politik einseitig zugunsten derjenigen entscheidet, die mehr Zeit, Geld und Personal haben, um sich für Ihre Anliegen stark zu machen.

Fehlende Transparenz verschärft das Problem, wenn also nicht einmal bekannt ist, wer mit welchen konkreten Zielen Lobbyarbeit betreibt und welche Mittel dabei zur Verfügung stehen. Denn bei verdeckter Einflussnahme besteht die Möglichkeit, dass zu unsauberen Mitteln gegriffen wird. Zudem können konkurrierende Interessen, die ein Gegengewicht darstellen könnten, nicht intervenieren. Auch die Bürger:innen können nicht nachvollziehen, warum bestimmte Entscheidungen gefallen sind. In solchen Fällen bleibt die Demokratie auf der Strecke.

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Was ist der Unterschied zwischen Korruption und Lobbyismus?

Lobbyismus und Korruption sind nicht das gleiche. Korruption ist ein Missbrauch von Macht für eigene Vorteile und ist strafbar. Korruption bedeutet, dass Geld oder geldwerte Vorteile fließen, damit Politiker:innen, Richter:innen oder Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung bestimmte Entscheidungen treffen. Lobbyismus dagegen ist die organisierte, zumeist professionalisierte Einflussnahme auf politische Entscheidungen.

Auch beim Lobbyismus ist Geld im Spiel – manchmal sehr viel, zum Beispiel für die Finanzierung großer Lobbybüros mit vielen Angestellten, teure Events oder hohe Parteispenden. Dabei fließt aber kein Geld in die Taschen derjenigen , die die zu beeinflussende Entscheidung treffen. Bei Parteispenden kann es manchmal fraglich sein, ob eine Spende im Zusammenhang mit einer bestimmten politischen Entscheidung steht. Das ist verboten, lässt sich aber nur schwer nachweisen. Auch das Parteisponsoring bewegt sich in einer Grauzone, vor allem wenn damit ein direkter Zugang zu Politikern erkauft wird.

Gemeinsam ist Lobbyismus und Korruption, dass es sich um Einflussnahme auf öffentliche Entscheidungsverfahren handelt. Sie unterscheiden sich jedoch durch die dabei eingesetzten Mittel und deren Legalität.

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Wer sind die Lobbyist:innen?

Viele Lobbyist:innen arbeiten festangestellt für Konzerne oder Wirtschaftsverbände, die meist eigene Abteilungen für die politische Vertretung ihrer Interessen haben („Public Affairs“). Darüber hinaus gibt es aber auch Lobbyagenturen und freiberufliche Lobbyist:innen, die verschiedene Auftraggeber vertreten. Auch Anwaltskanzleien haben sich auf Lobbyismus spezialisiert oder unterhalten eigene Lobby-Abteilungen, in denen die Mandanten beispielsweise Gesetzentwürfe in ihrem Sinne formulieren lassen können.

Manche dieser Lobbyagenturen und -kanzleien sind große Firmen, die Büros in vielen Ländern unterhalten. Darüber hinaus gibt es auch Lobbyorganisationen, die allein für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die für den Arbeitgeberverband Gesamtmetall aktiv ist. Im weiteren Sinne gehören auch sogenannte Think Tanks (Denkfabriken) dazu, die für ihre Auftraggeber Studien und Gutachten erstellen, welche die Lobby-Forderungen untermauern sollen. Ein Beispiel dafür wäre das von Arbeitgeber- und Industrieverbänden finanzierte Institut der Deutschen Wirtschaft.

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Was machen die Lobbyist:innen?

Die Aufgabe von Lobbyist:innen ist es, die Interessen ihrer Auftraggeber in der Politik zur Geltung zu bringen. Oft gibt es ein konkretes Anliegen für die Lobbyarbeit, zum Beispiel soll ein bestimmtes Gesetz verhindert oder durch eine Gesetzesänderung ein besonderer Aspekt zur Geltung gebracht werden.

Lobbyist:innen sprechen mit Politiker:innen und hochrangigen Beamt:innen. Sie schreiben Emails und Stellungnahmen an Abgeordnetenbüros und Ministerien. Sie machen Formulierungsvorschläge für Gesetze oder nehmen an Sachverständigen-Anhörungen des Bundestags teil. Sie organisieren Veranstaltungen, wie das beliebte „Parlamentarische Frühstück“ oder ein VIP-Fest auf einer Dachterrasse im Regierungsviertel. Sie beauftragen Plakatkampagnen oder rufen Think Tanks (Denkfabriken) ins Leben, die die Lobbyanliegen mit oft pseudowissenschaftlichem Unterbau versehen. Sie überweisen Spenden oder Sponsorenzahlungen an Parteien und repräsentieren ihren Auftraggeber bei Parteitagen oder Parteifesten. Sie erstellen Unterrichtsmaterialien, die ihre Auftraggeber gut dastehen lassen, und bieten es Schulen und Lehrkräften an.

Manche organisieren sogenanntes Astroturfing und rufen falsche Bürgerinitiativen mitsamt Social-Media-Kanälen ins Leben, hinter denen gar keine Bürger stecken. Einzelne Lobbyist:innen gingen sogar schon einmal so weit, die Dialoge einer ARD-Fernsehserie im Lobby-Sinne umzuschreiben und dafür Geld zu zahlen (so geschehen im Skandal um die Initiative Neue Marktwirtschaft und die ARD-Serie Marienhof).

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Wie viele Lobbyist:innen gibt es in Deutschland?

Laut Lobbyregister waren Anfang Mai 2023 5.026 juristische Personen eingetragen, das sind hauptsächlich Organisationen. Als professionelle Interessenvertreter:innen sind über 12.000 Personen registriert. Das Register besteht erst seit Anfang 2022, so dass davon auszugehen ist, dass sich noch nicht alle eingetragen haben, die zumindest mittelfristig in diese Kategorie fallen.

Dabei handelt es sich nur um Lobbyist:innen, die direkt auf den Bundestag oder die Bundesregierung Einfluss nehmen. Es fehlen also die Lobbyist:innen, die ausschließlich auf Landesebene oder auf EU-Ebene arbeiten. Da bisher jedoch nur wenige Bundesländer Lobbyregister haben und der Eintrag im Transparenzregister der EU freiwillig ist, lassen sich dazu keine eindeutigen Angaben machen. Die Dunkelziffer für Lobbyist:innen dürfte also noch um einiges höher sein.

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Gibt es überall Lobbyismus?

Lobbyismus ist nicht überall sichtbar, aber es gibt ihn überall, wo politische Entscheidungen getroffen werden und Interessengruppen darauf Einfluss nehmen wollen. In autoritären Regimen sind die private Organisation von Interessen und der Zugang zur Politik jedoch stark reglementiert und nur wenigen Auserwählten (Höflingen, Oligarchen, Angehörigen der Herrscherfamilie oder hohen Parteifunktionären) überhaupt möglich. In freien demokratischen Systemen wie dem deutschen steht dies hingegen im Prinzip allen offen, wenngleich es auch dort Hürden gibt.

Lobbyismus ist deshalb ein Charakteristikum besonders von Demokratien - ob Unternehmen oder Bürgerinitiativen, Wirtschafts- oder Umweltverbände, Kirchen oder Sportverbände: Alle dürfen und wollen Einfluss auf die Politik nehmen, wenn ihre Interessen berührt sind. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass solche Einflussnahme immer öffentlich bekannt ist, geschweige denn, dass alle dabei gleiche Chancen auf Erfolg haben. Wie sichtbar Lobbyismus ist und wie ausgewogen die Chancen verteilt sind, hängt davon ab, ob es Transparenzpflichten gibt (z.B. durch ein Lobbyregister) und weitere Regeln für den Umgang von Lobbyisten und Politik miteinander.

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Was bringt das Lobbyregister?

Ein Lobbyregister erschwert verdeckte Einflussnahme und macht Verflechtungen erkennbar. Es legt offen, wer in wessen Auftrag welche Interessen vertritt und wie viel Geld dabei eingesetzt wird. Das Lobbyregister-Gesetz legt verbindlich fest, wer sich als Lobbyist:in einzutragen hat, was dabei offengelegt werden muss und welche Regeln danach befolgt werden müssen.

Auf diese Weise kann sich die Öffentlichkeit informieren. Journalisten haben so die Möglichkeit zu recherchieren, wo Interessenkonflikte auftreten. Bürger:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich ein Bild verschaffen, Protest einlegen oder anders aktiv werden.

Lobbyregister gibt es seit Langem unter anderem in den USA, Kanada, Irland, Slowenien und Frankreich – und seit Anfang 2022 auch in Deutschland. Auch auf EU-Ebene gibt es ein vergleichbares Transparenzregister, jedoch auf freiwilliger Basis.

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Was ist Deep Lobbying?

Als Deep Lobbying werden Lobbystrategien bezeichnet, die sich nicht direkt an politische Entscheidungsträger:innen richten, sondern über Umwege funktionieren. Sie versuchen, in der Tiefe der Gesellschaft Haltungen und Meinungen zu verbreiten, die den strategischen Lobbyzielen förderlich sind.

Beispiele sind etwa Plakatkampagnen oder die Verbreitung von Unterrichtsmaterialien an Schulen, in denen die Aktivitäten von Unternehmen in besonders günstigem Licht dargestellt werden, während negative Auswirkungen unter den Tisch fallen.

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Was ist Astroturfing?

Astroturfing ist eine Lobbystrategie, mit der Bürgerbewegungen künstlich nachgeahmt werden. Hinter einer vermeintlichen Bürgerinitiative stehen finanzstarke Lobbyorganisationen und Konzerne, die damit ihre Interessen besser durchsetzen wollen. Die Tarnung soll den Geldgebern dazu dienen, von der besonderen Glaubwürdigkeit von Bürgerinitiativen zu profitieren. Bei solchen künstlichen Initiativen werden die Unterstützer:innen meist unter falschen Voraussetzungen und ohne Wissen um die wahren Drahtzieher angeworben.

Astroturfing ist angelehnt an das sogenannte Grassroots-Lobbying, bei dem tatsächlich engagierte Bürger:innen eingebunden werden und die Auftrag– oder Geldgeber offen benannt werden. Der Name Astroturf erinnert an den Namen einer in den USA bekannten Marke für Kunstrasen und setzt so ironisch die irreführende Lobbystrategie gegen die echten Graswurzelbewegungen ab, die tatsächlich aus der Mitte der Gesellschaft entstehen.

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Was sind Seitenwechsel?

Der Seitenwechsel, auch Drehtür-Effekt genannt, ist ein häufiges und typisches Phänomen des Lobbyismus. Politiker:innen oder hochrangige Mitarbeiter:innen aus Ministerien wechseln zu Unternehmen oder Interessenverbänden und übernehmen dort Lobbytätigkeiten. Sie wechseln also die Seiten, werden von Zielscheiben der Einflussnahmen zu solchen, die selbst aktiv versuchen Einfluss zu nehmen. Wie durch eine Drehtür wechseln immer wieder Spitzenpolitiker in die Lobbyabteilungen von Unternehmen oder Verbänden - und bisweilen auch wieder zurück in die Politik.

Mit der Anwerbung von Seitenwechsler:innen kaufen sich Interessengruppen einen direkten Draht zur Politik ein. Ex-Politiker:innen kennen ihre ehemaligen Kolleg:innen genau und wissen, „wie der Hase läuft“. Es gibt zwei große Probleme hierbei:

1. Es kann zu Interessenkonflikten kommen, etwa wenn ein:e ehemalige Verteidigungsminister:in zu einem Rüstungsunternehmen wechselt.

2. Von den Seitenwechslern profitieren vor allem finanzstarke Unternehmen oder Verbände, die ihnen attraktive Jobs anbieten können. Arbeitslosenorganisationen und Umweltverbände können sich das selten leisten. So werden durch den Drehtür-Effekt gesellschaftliche Machtverhältnisse erhalten und verstärkt.

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Was ist eine Karenzzeit?

Eine Karenzzeit schreibt vor, wie lange Politiker:innen, die aus ihrem Amt ausscheiden, warten müssen, bevor sie eine neue Beschäftigung bei einem Unternehmen oder einem Verband antreten dürfen. Die Karenzzeit soll helfen, bei Seitenwechseln Interessenkonflikte zu verhindern, wenn z.B. ein:e (ehemalige:r Verkehrsminister:in zu einem Autokonzern wechselt. Besonders problematisch sind Wechsel in Lobbytätigkeiten, denn dabei setzt die Person das im Amt erworbene Wissen und die Kontakte nun für private Auftraggeber ein, um politische Entscheidungen zu beeinflussen.

Da hochrangige Politiker:innen meist zu besonders großen Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden wechseln, verstärkt das eine Schieflage zu Lasten von den Interessengruppen, die weniger Geld zur Verfügung haben. Eine Karenzzeit, auch Abkühlphase genannt, sorgt dafür, dass Kontakte und Insiderwissen an Aktualität verlieren, bevor sie eingesetzt werden können und beugt so Interessenkonflikten vor. 2015 verabschiedete der Bundestag eine Karenzzeit-Regelung für Mitglieder der Bundesregierung, also für die Kanzlerin, MinisterInnen und Parlamentarische StaatssekretärInnen. Die Abkühlphase beträgt derzeit maximal 18 Monate.

Wir halten das insbesondere bei Wechseln in Lobbyjobs für deutlich zu kurz, die Karenzzeit sollte in diesen Fällen drei Jahre betragen. Zudem sollte die Karenzzeit-Regelung auch für hochrangige Beamte aus den Bundesministerien gelten.

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Was ist eine Lobby-Fußspur?

Eine Lobby-Fußpur (auch legislative Fußspur für Gesetze oder legislativer Fußabdruck genannt), ist eine gesetzliche Regelung für Lobbyeinflüsse auf Gesetze. Die meisten Gesetzentwürfe entstehen in den Ministerien und werden dem Parlament erst später zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Für Lobbyist:innen ist das von besonderer Bedeutung, denn wer auf die Formulierung von Gesetzesvorlagen in den Ministerien Einfluss nimmt, ist für die Öffentlichkeit zumeist intransparent.

Oft kann sogar der Bundestag nur schwer nachvollziehen, wer für den Gesetzestext zugearbeitet hat. Eine Legislative Fußspur – manchmal auch Fußabdruck genannt – würde dies ändern. Sie macht konkret sichtbar, welche Interessenvertreter:innen auf welche Weise an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligt waren. Eine Legislative Fußspur wäre eine sinnvolle Ergänzung zum Lobbyregister, um mehr Transparenz zu schaffen.

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Woher bekommen Parteien ihr Geld?

Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet mit darüber, wie abhängig oder unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Deshalb verpflichtet schon das Grundgesetz die Parteien dazu, die Herkunft ihrer Mittel offenzulegen. In Deutschland finanzieren sich Parteien durch staatliche Mittel und Mitgliedsbeiträge, durch Sponsoring und Spenden oder auch durch eigene Unternehmen. Die dabei geltenden gesetzlichen Regelungen sind für alle Parteien gleich.

Ein System der gemischten Finanzierung wie in Deutschland ist von Vorteil, da Parteien weder einseitig vom Staat noch einseitig von finanzstarken privaten Geldgebern abhängig sind. Ein Problem ist jedoch die fehlende Obergrenze für Großspenden. Reiche Einzelpersonen oder Konzerne können so übermäßig Einfluss nehmen. Außerdem ist nicht immer transparent, von wem eine Partei wie viel Geld bekommt, weil die Schwellen sehr hoch sind, ab denen Geldgeber von den Parteien namentlich offengelegt werden müssen. Über Umwege, wie beispielsweise das Sponsoring, kann eine Partei verdeckt finanziert werden. Immer wieder kommt der Verdacht auf, dass Geldgeber durch Spenden oder Sponsoring Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.

Es ist zwar in Deutschland verboten, Spenden anzunehmen, wenn Geldgeber dafür politische Gefälligkeiten erwarten. Im Einzelfall lässt sich das aber kaum überprüfen. Denn die Parteien müssen in ihren Rechenschaftsberichten nicht angeben, an wen innerhalb der Partei die einzelnen Großspenden tatsächlich gingen. Wir fordern seit Langem, diese Empfänger – zum Beispiel einen Kreisverband – konkret zu benennen, damit etwaige Zusammenhänge von Geldflüssen und politischen Entscheidungen aufgespürt werden und Korruption vorgebeugt werden kann.

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Was ist Parteisponsoring?

Viele kennen Sponsoring aus dem Sportbereich. Sponsoren zahlen an Sportverbände oder Athlet:innen Geld, um mit ihren Logos eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Parteisponsoring hingegen findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und zielt darauf, den Sponsor und seine Anliegen bei Parteiveranstaltungen oder in Parteimedien positiv darzustellen. Dabei geht es nicht um Produktwerbung, sondern um das Image und die politischen Anliegen des geldgebenden Unternehmens oder Verbands.

Der Sponsor kauft sich somit die Chance, besonderen Zugang zu Entscheidungsträger:innen zu bekommen. Sponsoring muss im Gegensatz zu Parteispenden bisher laut Parteiengesetz nicht offengelegt werden, ist aber steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig. Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die politisch Einfluss nehmen wollen, nutzen deshalb zunehmend das Sponsoring als Lobbyinstrument.

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Wie hängen Konzernmacht und Lobbyismus zusammen?

Konzernmacht meint die Fähigkeit von großen Unternehmen, das Denken oder Handeln anderer Akteure – etwa des Staats, der Bürger:innen und Verbraucher:innen – in ihrem Sinne zu beeinflussen. Dies geschieht auf mehreren Wegen. Zum einen gehören Konzerne zu den wichtigsten Lobby-Akteuren überhaupt. Sie haben die größten Lobbybudgets und beschäftigen neben hauseigenen Lobbyisten oft parallel noch Lobbyagenturen mit der Durchsetzung ihrer Anliegen. Schon deshalb haben sie meist einen riesigen Vorteil nicht nur gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen oder kleinen Unternehmen, die ebenfalls etwas von der Politik wollen – sondern auch gegenüber der Politik selbst.

Fachabteilungen in Ministerien oder die Mitarbeiterstäbe von Abgeordneten sind zahlenmäßig unterlegen, wenn ein Großkonzern seine geballte Lobbypower in Form von Rechtsgutachten, Studien, Stellungnahmen, Anfragen und Einladungen auf sie loslässt. Hinzu kommt jedoch noch ein weiterer wichtiger Machtfaktor von Konzernen: Ihre Marktmacht. Sie kann als politisches Argument eingesetzt werden – etwa mit dem Hinweis, man werde viele Arbeitsplätze abbauen oder den steuerlichen Sitz ins Ausland verlegen, wenn die Politik nicht im Konzerninteresse entscheidet.

Sie kann aber auch dazu führen, den Verbraucher:innen, kleinen Unternehmen und öffentlichen Institutionen bestimmte Spielregeln und hohe Preise zu diktieren oder die Produktqualität zu verschlechtern, um Kosten zu sparen. Das ist vor allem der Fall, wenn Konzerne eine monopolartige Stellung haben oder ein Oligopol bilden. Die Marktmacht und die Lobbymacht von Konzernen sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie verstärken sich gegenseitig, bringen Gesellschaft und Politik in Abhängigkeit und können so die Demokratie gefährden.

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Woher bekomme ich Informationen über Lobbyismus?

Auf unserer Webseite informieren wir über aktuelle Vorgänge in der Welt des Lobbyismus. Wenn Sie regelmäßig über Neuigkeiten informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unseren Newsletter.

Weitere Hintergründe etwa zu einzelnen Lobbyakteuren, Lobbyfällen und Grundlagenthemen liefert unsere Lobbypedia. Dort können sie auch detailliert zu den Parteispenden recherchieren, die in den vergangenen Jahren geflossen sind.

Seit Anfang 2022 ist das Lobbyregister des Bundestags und der Bundesregierung online – dort finden Sie Informationen über die aktuell registrierten Lobbyist:innen und ihre Auftraggeber.

Das Transparenzregister der EU bietet Informationen über die in Brüssel und Strassburg arbeitenden Lobbyakteure. Die darin enthaltenen Daten haben wir mit unseren europäischen Partnern nutzerfreundlich aufbereitet auf der Seite Lobbyfacts.eu.

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Unser Lobbyismus-Lexikon

In unserer Lobbypedia könnt ihr die Welt des Lobbyismus entdecken.


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