Pressemitteilung

Rechts- und satzungswidrig: LobbyControl kritisiert Lobbyverband im CDU-Parteivorstand

Berlin, 12.1.2021 – Anlässlich des bevorstehenden CDU-Parteitags am 20. und 21.1. hat die Demokratie- und Transparenzinitiative LobbyControl heute ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das belegt: Das ständige Gastrecht des unternehmerischen Lobbyverbands „Wirtschaftsrat der CDU“ im Parteivorstand widerspricht der innerparteilichen demokratischen Ordnung, die das Parteiengesetz vorsieht.
von 11. Januar 2022

Berlin, 12.1.2021 Anlässlich des bevorstehenden CDU-Parteitags am 20. und 21.1. hat die Demokratie- und Transparenzinitiative LobbyControl heute ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das belegt: Das ständige Gastrecht des unternehmerischen Lobbyverbands „Wirtschaftsrat der CDU“ im Parteivorstand widerspricht der innerparteilichen demokratischen Ordnung, die das Parteiengesetz vorsieht. Auch das CDU-Parteistatut sieht keine Sonderrechte für partei- externe Organisationen im Parteivorstand vor. Damit ist der CDU-Parteivorstand rechts- und satzungswidrig zusammengesetzt. LobbyControl fordert den designierten Parteivorsitzenden Friedrich Merz auf, dem Wirtschaftsrat seine Sonderrechte in der Partei zu entziehen.

Demokratische Legitimität wiederherstellen, besondere Verantwortung von Merz

„Ein gesetzeswidriger Vorstand ist ein schwerer Schaden für die CDU. Schon aus politischen Erwägungen verbietet es sich, einem Lobbyverband dauerhaft privilegierte Zugänge zu zentralen Parteigremien zu gewähren. Unser Rechtsgutachten stellt nun klar, dass diese Praxis auch rechtlich nicht zulässig ist. Um die demokratische Legitimität der Partei wiederherzustellen, fordern wir Friedrich Merz auf, die Rechtmäßigkeit des CDU-Vorstands dringend wiederherzustellen. Friedrich Merz steht hier in einer besonderen Verantwortung, weil er selbst jahrelang Führungspositionen im Wirtschaftsrat innehatte, “ sagt Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl.

LobbyControl hat ein Rechtsgutachten bei der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen und dem Rechtsanwalt André Horenburg von der Kanzlei Günther in Hamburg in Auftrag gegeben. Darin heißt es: „Mangels satzungsmäßiger Grundlage verstößt der ständige Gaststatus der Präsidentin des Wirtschaftsrats mit Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen des Bundesvorstands der CDU sowohl gegen das Parteiengesetz, als auch gegen die Satzung der CDU.“ Das Gutachten argumentiert, dass nicht-gewählte Vorstandsmitglieder nur dann zugelassen sind, wenn dieses Amt in der Satzung ausdrücklich genannt wird. Diese Regelung gilt laut Rechtsprechung des CDU-Bundesparteigerichts ausdrücklich auch für allein beratende Mitglieder.

Klare Trennlinien zwischen Lobbyinteressen und Parteianliegen

„Die CDU möchte sich mit dem neuen Parteivorsitzenden Friedrich Merz neu aufstellen. Dazu muss auch gehören, dass sie alte Verflechtungen kappt und klar zwischen Lobby- und Parteianliegen trennt. Es war ein guter und wichtiger Schritt, dass Merz nicht erneut für das Amt des Vize-Präsidenten beim Wirtschaftsrat kandidiert hat. Nun muss Merz mit seiner Partei auch den nächsten Schritt gehen und dem Wirtschaftsrat seine Sonderrechte im Parteivorstand entziehen. Ein Lobbyverband hat als Dauergast in einem Parteivorstand nichts zu suchen.

Die Verwicklungen zahlreicher CDU-Politiker in die Maskendeals im letzten Frühjahr haben gezeigt, dass die Partei ein Lobbyismus-Problem in ihren eigenen Reihen hat. Damals hat die CDU reagiert und sowohl einer Verschärfung der Abgeordnetenregeln als auch der Einführung eines Lobbyregisters zugestimmt. Auch jetzt muss die CDU angesichts der klaren juristischen Einschätzung zur rechtswidrigen Zusammensetzung ihres Vorstands entsprechende Konsequenzen ziehen,“ so Christina Deckwirth weiter.

Hintergrund

Zum Wirtschaftsrat: Seit seiner Gründung in den 1960er Jahren hat der CDU-nahe Lobbyverband „Wirtschaftsrat der CDU“ einen Stammplatz im CDU-Bundesvorstand. Anders als sein Namen vermuten lässt, ist der Wirtschaftsrat nicht formal mit der CDU verbunden, sondern ist als unternehmerischer Berufsverband organisiert. Dennoch nehmen die Präsident:innen des Verbands regelmäßig an den Sitzungen des Vorstands teil – zwar ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht. Laut Informationen der CDU wird die Präsidentin bzw. der Präsident jeweils auf der konstituierenden Sitzung des Parteivorstands alle zwei Jahr als „ständiger Gast“ zu den Vorstandssitzung eingeladen. Die starke Verankerung des Wirtschaftsrat im Parteivorstand zeigt sich unter anderem daran, dass die Präsident:innen lange Zeit auf der Webseite als „beratende Mitglieder“ aufgeführt wurden. In der Vergangenheit fiel der Wirtschaftsrat immer wieder auf, weil er Einfluss auf CDU-Positionen genommen hat – und beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen ausgebremst hat.

Zur juristischen Einschätzung: Das Grundgesetz verpflichtet Parteien auf eine innerparteiliche Ordnung nach „demokratischen Grundsätzen“, was sich nicht zuletzt auch auf die Zusammensetzung des Parteivorstands bezieht. Konkretisiert wird diese Pflicht durch das Parteiengesetz. Demnach ist eine zusätzliche Berufung eines Mitglieds in den Vorstand einer Partei aufgrund seines Amtes nur dann zugelassen, wenn dieses Amt in der Satzung ausdrücklich genannt wird. Diese Regelung gilt laut Rechtsprechung des CDU-Bundesparteigerichts ausdrücklich auch für allein beratende Mitglieder. Folglich dürfen parteiinterne Organisationen wie die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) oder die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) beratend im Vorstand der Partei mitwirken, nicht aber ein Berufsverband wie der Wirtschaftsrat.

Zu unserer Arbeit zu dem Thema: Lobbycontrol hat im März 2021 eine Studie zum Wirtschaftsrat der CDU veröffentlicht und erstmals die problematischen Verbindungen zwischen dem Lobbyverband und der Partei öffentlich kritisiert. Auch Merz‘ Verbindungen zum Wirtschaftsrat haben wir immer wieder thematisiert und ihn angesichts seiner Kandidaturen für den Parteivorsitz aufgefordert, seine Verbindungen zu dem Verband zu kappen. Im Juni 2021 haben wir bereits die rechtliche Konstruktion des Dauergaststatus im Parteivorstand in Frage gestellt und die CDU um Stellungnahme gebeten. Auch im Vorfeld dieser Veröffentlichung haben wir die CDU um Stellungnahme gebeten. Das ganze Rechtsgutachten erhält die Partei heute von uns.

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