Lobbyregister

Europarat fordert mehr Lobby-Transparenz

Mangelnde Lobbytransparenz, einen ungenügenden Umgang mit Interessenkonflikten und Defizite bei der Transparenz von Parteispenden. Zu diesem Befund kommen zwei diese Woche veröffentlichte Berichte zu Deutschland der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats.
von 30. Januar 2015

Mangelnde Lobbytransparenz, einen ungenügenden Umgang mit Interessenkonflikten und Defizite bei der Transparenz von Parteispenden. Zu diesem Befund kommen zwei diese Woche veröffentlichte Berichte zu Deutschland der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats. Darin fordert GRECO von Deutschland Verbesserungen in den genannten Bereichen. Wir unterstützen diese Forderung ausdrücklich. Positiv nahm die Staatengruppe zur Kenntnis, dass Deutschland den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung überarbeitet hat.

Regeln für Lobbyisten entsprechen nicht mehr der Realität

Im neu erschienen Bericht „Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte“ fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst. GRECO-Mitarbeiter Michael Janssen sagte gegenüber der Deutschen Welle, dass die Demokratie schaden nehme, wenn Einflussnahme intransparent bleibe und sich einzelne Interessen einseitig durchsetzen könnten. Wir fordern deshalb ein verpflichtendes Lobbyregister, in dem alle Lobbyisten ihre Kunden und Lobbyausgaben offen legen müssen.

Oppermann mittel

Im Wahlkampf 2013 sammelten wir Unterschriften für strengere Regeln bei der Parteienfinanzierung und ein Lobbyregister. Hier die Übergabe an den heutigen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zusammen mit Campact.

In der letzten Wahlperiode hat die schwarz-gelbe Koalition ein solches Transparenzregister jedoch durchweg abgelehnt. Die SPD kündigte in ihrem Wahlprogramm zwar an, ein verpflichtendes Lobbyregister einführen zu wollen. Das Wahlversprechen kam jedoch über die Koalitionsverhandlungen nicht hinaus.

Die Ermahnung des Europarats kommt also zur richtigen Zeit und es ist zu hoffen, dass sie bei SPD und Union gehört wird.

Blockade bei Parteifinanzen

Das gilt auch für den Bereich der Parteienfinanzierung. Hier fordert die Staatengruppe bereits seit 2009 Reformen, etwa eine Absenkung der Summe, ab der Parteispenden unmittelbar veröffentlicht werden müssen. Insbesondere im Wahlkampf erfahren die Wählerinnen und Wähler aus Sicht des Antikorruptionsgremiums zu wenig darüber, wer wieviel an welche Partei spendet.

Tatsächlich wissen wir immer noch wenig über die Parteifinanzen des Wahljahres 2013. Erst in diesem Frühjahr werden die Rechenschaftsberichte der Parteien veröffentlicht. Auch hier hat Schwarz-Gelb vier Jahre lang blockiert und die aktuelle Koalition scheint dem Thema Transparenz bei der Parteienfinanzierung ebenfalls keine Aufmerksamkeit zu widmen. In dem Bericht äußert GRECO „weiterhin starke Bedenken wegen der sehr begrenzten Aufmerksamkeit“, die die Bundesregierung diesen „wichtigen Fragen“ widme.

Abgeordnete sollen mehr offenlegen

Bedauerlich ist, dass GRECO für den Teil der Parteienfinanzierung das seit 2011 gegen Deutschland laufende Mahnverfahren ausgesetzt hat. Das liegt daran, dass die Parteienfinanzierung gemeinsam mit dem Bereich „Kriminalisierung von Korruption“ behandelt wird und hier hat die Große Koalition tatsächlich die seit einem Jahrzehnt überfällige Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Das würdigt die Staatengruppe durch das ausgesetzte Mahnverfahren. Ihre Forderungen für die Parteienfinanzierung hält sie aber explizit aufrecht.

In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.

Weitere Informationen:

Beide Berichte wurden bereits im vergangen Oktober von der Vollversammlung der Staatengruppe gegen Korruption verabschiedet, liegen jedoch erst jetzt in von Deutschland autorisierter Form vor.

  • GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)
  • Umsetzungsbericht zur Kriminalisierung von Korruption und zu Parteienfinanzierung (3. vorläufiger Umsetzungsbericht der Dritten GRECO-Evaluierungsrunde)
  • Unsere Pressemitteilung zu den Berichten
  • Eine ausführliche Bewertung der GRECO-Empfehlungen zur Parteienfinanzierung durch LobbyControl (2012).

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