Parteienfinanzierung

Quandt und Metallarbeitgeber: Neue Großspenden an die FDP

Erneut sind Großspenden bekannt geworden – diesmal an die FDP. Erst heute wurde auf der Bundestags-Webseite angezeigt, dass auch die FDP am 9. Oktober drei Großspenden von jeweils 70.000 Euro von der Familie Quandt erhielt. Außerdem erhielt sie eine Spende über 150.000 Euro vom VBM. Damit bestätigt sich der Trend, Großspenden vermehrt aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Im Oktober allein flossen mehr Großspenden als in den ersten neun Monaten des Jahres.
von 24. Oktober 2013

Heute sind erneut Großspenden bekannt geworden – diesmal an die FDP. Laut Bundestags-Webseite erhielt nicht nur die CDU, sondern auch die FDP am 9. Oktober drei Großspenden von den BMW-Großaktionären Quandt/Klatten. Die drei Spenden summieren sich auf 210.000 Euro. Außerdem erhielt die FDP eine Spende vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (VBM) in Höhe von 150.000 Euro.

Undemokratische Großspenden nach der Wahl

FDP_Parteispenden

Die Großspende an die FDP wurde erst heute auf der Bundestags-Webseite angezeigt

Mit den erneuten Großspenden liegt die Summe der im Oktober eingegangenen Spenden (1, 61 Millionen Euro) über den Zuwendungen an die Parteien in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 (1,45 Millionen Euro). Damit scheint sich ein Trend abzuzeichnen, der die Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes faktisch aushebelt: Großspenden so gezielt aus dem Wahlkampf herauszuhalten, ist undemokratisch. Damit werden Wählerinnen und Wählern wichtige Informationen vorenthalten.

Im Wahljahr 2009 war das Verhältnis der Spenden vor und nach der Wahl gänzlich anders. Damals flossen 5,8 Millionen Euro an Spenden über 50.000 Euro vor der Wahl und nur 850.000 Euro nach der Wahl.

Spendenzusagen offenlegen

Die Parteien sind nun gefordert, Spendenzusagen offenzulegen. Wir wollen wissen, welche weiteren Spenden bereits vor dem Wahlkampf zugesagt wurden. Denn jetzt stellt sich die Frage, wie stark die Parteien im Wahlkampf schon mit Spendenzusagen finanziell planen konnten, während wir jetzt erst von den Spenden erfahren.

Spenden stellen Unabhängigkeit von Schwarz-Gelb in Frage

parteispenden aktion s

Unsere gemeinsame Aktion mit Campact während der Sondierungsgespräche, Foto: Jakob Huber/Campact

Wenn Spenden zugesagt werden, sollten diese auch direkt fließen. Denn nur dann gibt es ausreichend Transparenz für die Öffentlichkeit. Außerdem ist es durchaus heikel, wenn Parteien mit dem Geld einer Industriellenfamilie für den Wahlkampf planen können, dieses Geld aber noch nicht haben – und zeitgleich Entscheidungen wie zu den Auto-Abgasnormen anstehen, die eben diese Industriellenfamilie direkt betreffen.

Hier stellt sich nach wie vor die Frage, ob CDU und FDP in dieser Konstellation wirklich unabhängig entscheiden konnten.

Die erneute Spende der Familie Quandt verdeutlicht einmal mehr, welchen Einfluss eine einzelne vermögende Familie auf die finanzielle Ausstattung der Parteien im Wahljahr nehmen konnte. Angesichts des gezielten Umgehens der Transparenzverpflichtungen durch die Familie Quandt sollten Großspenden in dieser Höhe in Deutschland verboten werden. Wir fordern eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender und Jahr.

Endspurt unserer Aktion: Jetzt für Schranken bei Parteigrenzen unterschreiben!

Die bestehenden Transparenzpflichten reichen nicht, um die einseitige Einflussnahme von Geld auf den Wahlkampf zu verhindern. Wir fordern: Parteispenden müssen auf 50.000 Euro pro Jahr und Spender begrenzt werden. Zusätzlich müssen die Parteien endlich verpflichtet werden, ihre Sponsoringeinnahmen detailliert offenzulegen. Dafür – und für weitere Schranken für Lobbyisten – sammeln wir aktuell Unterschriften. Machen Sie mit! Die Unterschriften werden wir in den nächsten Tagen während der Koalitionsverhandlungen übergeben.

Unsere Pressemitteilung: Neue Großspenden an die FDP (neue Version, 13:20h)

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!