Seitenwechsel

Nach Niebel, Pofalla, Klaeden: Fünf Eckpunkte für eine Karenzzeit

Der ehemalige Staatsminister Eckart von Klaeden wurde zu Jahresbeginn Cheflobbyist bei Daimler, Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla wird diese Funktion zum Jahreswechsel bei der Bahn übernehmen und Ex-Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel soll ab 2015 die Lobbyarbeit des Rüstungskonzerns Rheinmetall unterstützen. Welche Gefahren und Probleme für die Demokratie können bei derartigen Seitenwechseln entstehen und was kann dagegen getan werden?
von 10. Juli 2014

Der ehemalige Staatsminister Eckart von Klaeden wurde zu Jahresbeginn Cheflobbyist bei Daimler, Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla wird diese Funktion zum Jahreswechsel bei der Bahn übernehmen und Ex-Entwicklungsminister Dirk Niebel soll ab 2015 die Lobbyarbeit des Rüstungskonzerns Rheinmetall unterstützen.

Karenzzeit: Keine Frage der Ehre

Jeder einzelne dieser Seitenwechsel sorgte in jüngster Zeit für heftige Diskussionen. Dabei ist oft die Rede von „Moral“, „Anstand“ oder „Ehre“. Doch geht es wirklich um Moral oder Ehre? Sicherlich kann man den Wandel des obersten Entwicklungshelfers zum Rüstungsexporteur als anstandslos und unmoralisch empfinden. Letztlich sind aber nicht die Gewissensfragen eines Einzelnen relevant, sondern die Frage: Welche Gefahren und Probleme für die Demokratie können bei derartigen Seitenwechseln entstehen und was kann dagegen getan werden?

Merkel hält zwölf Monate für ausreichend – wir nicht!

Die Äußerungen der Bundesregierung rund um die Wechsel von Pofalla und Klaeden lassen darauf schließen, dass zwölf Monate Karenzzeit beschränkt auf Fälle mit klaren Interessenkonflikten dort für ausreichend gehalten werden. Das sehen wir anders. Wir halten drei Jahre für notwendig. Außerdem erfasst eine Beschränkung auf Interessenkonflikte nur die Hälfte des Problems: Viele Wechsel in Lobbytätigkeiten blieben dann weiterhin möglich.

Damit eine Karenzzeit tatsächlich wirksam den aus den Seitenwechseln entstehenden Gefahren für die Demokratie entgegen wirkt, sollte sie mindestens den folgenden fünf Kriterien gerecht werden:

  1. Keine Lobbytätigkeiten. Innerhalb der Karenzzeit müssen Lobbytätigkeiten generell und unabhängig vom vorherigen politischen Tätigkeitsbereich des Seitenwechslers untersagt sein. Derzeit diskutieren die Fraktionen des Bundestages eine Regelung, die lediglich dann wirksam wird, wenn eine Interessenverflechtung mit dem vorherigen Amt nahe liegt. Dies ist richtig, aber erfasst einen wichtigen Teil der Seitenwechsel nicht: Ehemalige Spitzenpolitiker werden häufig als Türöffner angeheuert und verfügen auch jenseits ihres letzten Zuständigkeitsbereichs über verlässliches Netzwerk. Wenn etwa in eine Lobby-Dienstleistungsagentur gewechselt wird, ist diese Problematik besonders sichtbar. Während der Karenzzeit muss daher zusätzlich explizit ausgeschlossen sein, dass Lobbytätigkeiten angenommen werden – und zwar unabhängig vom vorherigen politischen Verantwortungsbereich.
  2. Drei Jahre. Die Karenzzeit muss länger als 12 Monate gelten. Nach 12 Monaten kann nicht davon ausgegangen werden, dass laufende politische Verfahren abgeschlossen sind. Auch ist das politische Kontaktnetzwerk nicht ausreichend abgekühlt. LobbyControl fordert eine Karenzzeit von drei Jahren. Bei Beamten liegt der Zeitraum, in dem eine Anschlusstätigkeit im dienstlichen Interesse untersagt werden kann, bei mindestens drei Jahren. Die Karenzzeit für EU-Kommissare wurde auf 18 Monate verlängert, nachdem deutlich wurde, dass 12 Monate nicht ausreichen.
  3. Nicht im Amt. Zusätzlich zu den Verpflichtungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt muss klar geregelt werden, dass Verhandlungen über mögliche Folgebeschäftigungen noch während der Amtszeit untersagt sind.
  4. Gesetzlich. Die Karenzzeit muss auf gesetzlicher Grundlage verankert werden, damit die Regelung auch wirklich umfassend durchgesetzt werden kann.
  5. Unabhängig. Das Bundeskabinett darf nicht die diejenige Instanz sein, die im Einzelfall entscheidet, ob die Aufnahme einer Tätigkeit nach Ausscheiden aus der Regierung auf Grund von Interessenkonflikten oder Lobbytätigkeiten untersagt werden muss. Notwendig ist ein von der Regierung unabhängiges Gremium mit eigenen Untersuchungsbefugnissen und angemessener personeller Ausstattung.

Eine Karenzzeit-Regelung, die diesen Kriterien entspricht wirkt:

  • korruptionspräventiv, da eine Beeinflussung von Amtshandlungen durch lukrative Jobangebote durch den zeitlichen Abstand deutlich weniger attraktiv ist,
  • demokratiestärkend, da bereits der Anschein einer unzulässigen Beeinflussung politischer Entscheidungen durch Jobangebote mit einem massiven Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen und die gewählten Volksvertreter einhergeht,
  • Machtungleichgewichten entgegen, da von Seitenwechseln vor allem ohnehin schon finanz- und lobbystarke Akteure durch privilegierte Zugänge profitieren.

Hier haben wir eine ausführlichere Begründung für die Ausgestaltung der Karenzzeit zusammengestellt.

Unsere Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier.

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