Seitenwechsel

Karenzzeit: Unterschriftenübergabe und Anhörung im Bundestag

Am gestrigen Montag war es endlich so weit: Der Gesetzentwurf zur Einführung von Karenzzeiten wurde im Innenausschuss des Bundestages bei einer Öffentlichen Anhörung beraten. Wir waren dabei und nutzten die Gelegenheit, den Abgeordneten über 42.000 Unterschriften zu überreichen, die wir in den vergangenen Monaten gesammelt hatten. Vielen Dank an alle, die bei unserer Unterschriftenaktion mitgemacht haben! Hier einige Bilder und ein kurzer Bericht.
von 16. Juni 2015

Am gestrigen Montag war es endlich so weit: Der Gesetzentwurf zur Einführung von Karenzzeiten wurde im Innenausschuss des Bundestages bei einer öffentlichen Anhörung beraten. Unser Mitarbeiter Timo Lange war auf der Anhörung als Sachverständiger dabei. Wir nutzten die Gelegenheit, um den Abgeordneten über 42.000 Unterschriften zu überreichen, die wir in den vergangenen Monaten gesammelt hatten. Vielen Dank an alle, die bei unserer Unterschriftenaktion mitgemacht haben! Jetzt ist der Weg nicht mehr weit, bis endlich ein Gesetz für Karenzzeiten verabschiedet ist. Hier einige Bilder und ein kurzer Bericht.

Direkt vor der Anhörung überreichten wir die Unterschriften den Berichterstatter/innen aller Fraktionen sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, Frank Tempel (Linke), der die Anhörung leitete.

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Von links: Christina Deckwirth (LobbyControl), Britta Haßelmann (Grüne), Helmut Brandt (CDU), Timo Lange (LobbyControl), Halina Wawzyniak (Linke), Mahmut Özdemir (SPD) und Frank Tempel (Linke)

So machten wir den Bundestagsabgeordneten noch einmal klar: Über 42.000 Unterschriften zeigen, dass sich viele Menschen über nahtlose Seitenwechsel von der Regierungsbank in Lobbyjobs empören und mit uns eine wirksame Karenzzeit von drei Jahren fordern. Timo Lange präsentierte die Unterschriften auch während der Anhörung in seiner Rolle als Sachverständiger vor den versammelten Abgeordneten, Regierungsvertretern und Ministerialbeamten.

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Über 42.000 Menschen haben ein starkes Signal gesendet: „Keine Lobbyjobs für (Ex-)Politiker – Karenzzeit jetzt!“

Während der Anhörung forderten wir wesentliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf. Wir begrüßten es aber auch, dass überhaupt ein konkreter Entwurf vorliegt. Schließlich hatten Union und SPD noch im letzten Jahr lediglich eine Selbstverpflichtung statt einer gesetzlichen Regelung geplant. Mit unserer Kampagne haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regeln gesetzlich festgeschrieben werden – und hatten damit Erfolg.

Gute Ziele, aber nur wackelige Wege dahin

Die Ziele, die mit dem Gesetz erreicht werden sollen, sind gut. Der Berichterstatter der SPD, Mahmut Özdemir, formulierte es bei seiner Rede im Bundestagsplenum am 23. April so: „Erstens. Wir wollen Kenntnisse und Entscheidungsnetzwerke des Regierungsamtes schützen, die auf Kosten des Steuerzahlers erworben wurden, und verhindern, dass diese zu einem wirtschaftlichen Gut werden. Zweitens. Wir wollen die betroffenen Regierungsmitglider in die Lage versetzen, die angestrebte Tätigkeit über jeden Zweifel erhaben und frei von Vorwürfen einer Interessenverflechtung anzutreten. Wenn eine solche Interessensverflechtung doch festgestellt wird, soll diese Tätigkeit unterbunden werden.“ Im Klartext verstehen wir das so: Spitzenpolitiker sollen zukünftig weder in Lobbyjobs wechseln noch neue Posten annehmen, in denen es durch inhaltliche Nähe zwischen alten und neuem Jobs zu Interessenkonflikten kommen kann.

Fraglich bleibt dagegen, ob die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich dazu geeignet sind, diese Ziele auch zu erreichen. Das thematisierten wir auch in der Anhörung. Unserer wichtigsten Forderungen:

  • Wechsel in Lobbytätigkeiten sollen explizit vom Gesetz erfasst werden. Bislang lässt das Gesetz noch einen großen Interpretationsspielraum zu, ob Wechsel in Lobbyjobs ohne inhaltliche Überschneidungen von einer Karenzzeit erfasst werden.
  • 12 bis 18 Monate Karenzzeit sind zu kurz: Wir fordern eine Karenzzeit von drei Jahren.
  • Es fehlen Sanktionen, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird.
  • Neue Tätigkeiten sollen erst dann aufgenommen werden, wenn eine Entscheidung über eine Karenzzeit getroffen wurde.

Insgesamt erfreulich war, dass keiner der anwesenden Sachverständigen „verfassungsrechtliche Bedenken“ bei der Einführung von Karenzzeiten in Feld führte. Solche vermeintlichen verfassungsrechtlichen Grenzen wurden in der Vergangenheit gerne als Totschlagargument gegen Karenzzeiten verwendet. Nach der Anhörung wird der Gesetzentwurf nun weiter im Innenausschuss beraten und anschließend formal vom Bundestag verabschiedet. Wir bleiben dran und setzen uns weiter für Verbesserungen bei der Umsetzung ein.

Weitere Details zu unseren Forderungen finden Sie unserer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung.

Eine Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier, den Gesetzesentwurf hier.

 

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Mehr Infos zum Hintergrund zu unserer Unterschriftenaktion finden Sie hier.

Fotos: Christian Mang/ LobbyControl

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