Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden bei LobbyControl: „Wir bewerten die Gerichtsentscheidung in der Gesamtschau durchaus positiv. Zwar sah das Gericht nicht genügend Anhaltspunkte, um eine illegale Einflussspende von Gröner an die CDU nachzuweisen, stärkte aber zugleich der Demokratie den Rücken. Die für die Prüfung der Parteifinanzen zuständige Bundestagsverwaltung wird wohl künftig genauer hinsehen müssen.
Sehr deutlich wurde, wie schwer es ist, die Frage zu klären, inwiefern mit sehr hohen Parteispenden Einfluss und Erwartungen einhergingen, zumal mit langem zeitlichen Abstand. Das zeigt einmal mehr, dass wir einen Deckel für Parteispenden und eine unabhängigere Kontrolle der Parteifinanzen brauchen. Der Bundestagsverwaltung fehlt es ganz offensichtlich an Ressourcen und Befugnissen, um wirksam zu ermitteln. Dadurch können wir uns derzeit nicht darauf verlassen, dass die Annahmeverbote für Parteispenden wirklich durchgesetzt werden.
So konnte Gröner sich vor Gericht darauf berufen, in den beiden Interviews gelogen zu haben, und dass er gegenüber Kai Wegner nie Erwartungen formuliert und ihn auch nie unter vier Augen getroffen habe. Was der Prozess offen ließ: Wie Herr Wegner dann zu der Überzeugung kam, Herr Gröner hätte ihm gegenüber einen Wunsch geäußert. Dies hatte er in einem Interview geäußert.“
Erfolg für die Demokratie
„Das Urteil hat Folgen weit über den Einzelfall hinaus: Die Bundestagsverwaltung wird die vorhandenen Prüfmöglichkeiten zukünftig wohl mehr ausschöpfen müssen. Denn das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass andere Parteien benachteiligt werden, wenn die Bundestagsverwaltung illegale Spenden nicht sanktioniert. Dies käme einer staatlichen Zuwendung gleich. Damit steht den Parteien in der Zukunft nun offen, gegen fragwürdige Entscheidungen der Bundestagsverwaltung gerichtlich vorzugehen, auch wenn sie selbst nicht direkt beteiligt sind.
Zudem bekräftigte das Gericht die Rechtsauffassung, dass eine Parteispende bereits dann als illegal einzustufen ist, wenn mit ihr konkrete Erwartungen eines politischen oder wirtschaftlichen Vorteils kommuniziert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Partei eine entsprechende Handlung tatsächlich ergreift. Diese Klarstellung ist ein wichtiges Signal, denn die Bundestagsverwaltung hatte zuvor anders argumentiert."
Hintergrund:
2020 spendete der Immobilienunternehmer Christoph Gröner über 820.000 Euro an die Berliner CDU. Im Interview mit Deutschlandfunk Kultur (08.05.2021) knüpfte er Forderungen an die Spende. Kai Wegner bestätigte dies im Interview mit Tilo Jung bei Jung & Naiv am 10.08.2021. Im Juli 2023 stellte die Bundestagsverwaltung die zuvor aufgenommene Prüfung des Vorgangs ein.
Ein von LobbyControl beauftragtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Sophie Schönberger kam zu dem Schluss, dass die Spenden mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal waren und die Bundestagsverwaltung ihre Untersuchung mit einer unrechtmäßigen Begründung eingestellt hatte. Daraufhin forderte LobbyControl am 9.9.2023 die Parteien in Deutschland zur Klage gegen die Bundestagsverwaltung auf: Pressemitteilung
Gemeinsam mit der Plattform WeACT startete LobbyControl außerdem eine Online Petition, die die Parteien zur Klage aufforderte, und die über 70 000 Unterzeichnende zählt. Die Partei folgte dieser Aufforderung.
LobbyControl fordert die Einführung einer wirklich unabhängigen und angemessen ausgestatteten Kontrollinstitution, die Verdachtsfällen aktiv nachgeht und die Durchsetzung der Gesetze gewährleistet, sowie einen Parteispendendeckel. Fast 200.000 Menschen haben bereits unseren Appell auf der Petitionsplattform WeAct! unterschrieben, die die Einführung einer solchen Behörde fordert.