Zum Zwischenergebnis am ersten Prozesstag kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden:
„Mit der Entscheidung, Christoph Gröner als Zeuge zu laden, bestätigt das Gericht unsere Einschätzung. Die Bundestagsverwaltung hat nicht ausreichend ermittelt, und die Begründung, mit der die Prüfung eingestellt wurde, war nicht rechtens. Wir hoffen sehr, dass nun vollständig aufgeklärt wird, ob es sich um eine Einflussspende handelte.
Im Prozess wurden aber auch die strukturellen Probleme in unserem Parteispendensystem offengelegt. Die Bundestagsverwaltung verwies im Prozess wiederholt darauf, dass sie nicht in der Lage sei, den Verdacht einer Einflussspende aufzuklären, da ihr die nötigen Ermittlungsbefugnisse fehlen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Annahmeverbote für Einflussspenden sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass es in einer Demokratie überhaupt Parteispenden geben kann. Wenn die zuständige Behörde diese Verbote nicht kontrollieren und durchsetzen kann, sind wir vor käuflicher Politik nicht geschützt. Wir brauchen in Deutschland unbedingt eine unabhängige Kontrollbehörde mit Ermittlungsbefugnissen, wie sie etwa in Frankreich existiert. Ein Parteispendendeckel würde zusätzlich verhindern, dass Parteien überhaupt Beträge erhalten, mit denen erheblicher Einfluss geübt werden kann.
Signalwirkung über den Einzelfall hinaus
Schon dieses Zwischenurteil hat große Folgen: Die Bundestagsverwaltung wird die vorhandenen Prüfmöglichkeiten zukünftig wohl mehr ausschöpfen müssen. Denn das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass andere Parteien benachteiligt werden, wenn die Bundestagsverwaltung illegale Spenden nicht sanktioniert. Dies käme einer staatlichen Zuwendung gleich. Damit steht den Parteien in der Zukunft nun offen, gegen fragwürdige Entscheidungen der Bundestagsverwaltung gerichtlich vorzugehen, auch wenn sie selbst nicht direkt beteiligt sind.“
Hintergrund:
- Bei der mutmaßlichen Strohmannspende von Henning Conle über Gerhard Dingler an die AfD konnte die Bundestagsverwaltung nur eine Sanktion verhängen, weil österreichische Geldwäschebehörden die Beweise gesammelt hatten. Bei einem sehr ähnlichen Fall um eine mutmaßliche Strohmannspende durch einen deutschen Unternehmer blieb das jedoch aus. Vor diesem Hintergrund bekräftigt LobbyControl die Forderung nach einer wirklich unabhängigen Kontrollbehörde mit Ermittlungskompetenzen.
- LobbyControl fordert die Einführung einer wirklich unabhängigen und angemessen ausgestatteten Kontrollinstitution, die Verdachtsfällen aktiv nachgeht und die Durchsetzung der Gesetze gewährleistet. Fast 190.000 Menschen haben bereits unseren Appell auf der Petitionsplattform WeAct! unterschrieben, die die Einführung einer solchen Behörde fordert.