Pressemitteilung

Bundeskabinett beschließt Lobbyregister – Lobby-Fußabdruck fehlt

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für das Lobbyregister-Gesetz der großen Koalition beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde ursprünglich im September in den Bundestag eingebracht und soll nun mit einem Änderungsantrag überarbeitet werden. Die finale Beschlussfassung im Bundestag ist für die nächste Sitzungswoche geplant. Timo Lange von LobbyControl kommentiert: „Nach monatelangem Gezerre konnten sich […]
von 17. März 2021

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für das Lobbyregister-Gesetz der großen Koalition beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde ursprünglich im September in den Bundestag eingebracht und soll nun mit einem Änderungsantrag überarbeitet werden. Die finale Beschlussfassung im Bundestag ist für die nächste Sitzungswoche geplant.

Timo Lange von LobbyControl kommentiert: „Nach monatelangem Gezerre konnten sich Union und SPD nun endlich auf einen Gesetzestext zum Lobbyregister einigen. Wir begrüßen, dass es damit endlich einen Schritt hin zu mehr Transparenz beim Lobbyismus geben wird. Zentral ist, dass das Lobbyregister nun auch für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung gelten wird. Sehr kritisch sehen wir allerdings, dass die Union weiterhin die Einführung eines Lobby-Fußabdrucks für Gesetze blockiert. Damit bleibt das Lobbyregister unvollständig und nur begrenzt wirksam. Ohne Fußabdruck bleibt die konkrete Mitwirkung von Interessenvertreter:innen an der Gesetzgebung undurchsichtig. Wir fordern CDU und CSU auf, ihren Widerstand gegen den exekutiven Fußabdruck für Gesetze aufzugeben. Gerade die Union sollte angesichts der zahlreichen Skandale nun zeigen, dass die Bekenntnisse zu Transparenz aus Partei- und Fraktionsführung nicht leere Worthülsen sind.

Im Lobbyregister selbst sehen wir weiterhin gravierende Lücken: Während beispielsweise zivilgesellschaftliche Organisationen detailliert über Spenden Auskunft geben müssen, bleibt bei Lobbyagenturen Vieles im Dunkeln. Agenturen und andere Lobby-Dienstleister müssen zwar offenlegen, für welche Kunden sie im Auftrag tätig sind - unsichtbar bleibt allerdings der Umfang und das Ziel des Auftrags. Damit fehlen wesentliche Informationen. Auch die weitreichenden Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften sehen wir kritisch. In diesen Punkten bleibt das deutsche Lobbyregister hinter dem EU-Transparenzregister zurück. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das, was in Brüssel möglich ist, nicht auch in Berlin gelten sollte.

Die zahlreichen Skandale in der Unionsfraktion der letzten Wochen zeigen zudem mit aller Deutlichkeit: Mit einem Lobbyregister ist es nicht getan, wir brauchen dringend eine grundlegende Verschärfung der Regeln für Abgeordnete. Die Verquickung von privaten Geschäften mit dem Bundestagsmandat ist Gift für die Demokratie. Lobbytätigkeiten von Abgeordneten gegenüber Bundestag und Bundesregierung müssen nun schnellstens untersagt werden.“

Hintergrund

Das Bundesjustizministerium hat bereits im vergangenen Jahr einen Formulierungsvorschlag zur Einführung eines Lobby-Fußabdrucks für die Bundesregierung gemacht, den wir hier veröffentlicht haben. Insbesondere das Kanzleramt hat sich gegen mehr Transparenz in diesem Bereich gesperrt. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale in der Union haben wir hier die aktuell wichtigsten Forderungen zusammengestellt.

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