Pressemitteilung

Brexit Deal: Demokratische Kontrolle muss dringend gestärkt werden

Köln, 13. Januar 2021 – Der Brexit-Deal wird seit Ende Dezember 2020 vorläufig angewendet. Nun soll das Europäische Parlament ihn binnen zwei Monaten nachträglich ratifizieren. Dabei geht es um ein umfassendes Partnerschaftsabkommen von 1250 Seiten – mit Inhalten, die drohen, die parlamentarische Kontrolle der Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU auszuhebeln.
von 13. Januar 2021

Köln, 13. Januar 2021 – Der Brexit-Deal wird seit Ende Dezember 2020 vorläufig angewendet. Nun soll das Europäische Parlament ihn binnen zwei Monaten nachträglich ratifizieren. Dabei geht es um ein umfassendes Partnerschaftsabkommen von 1250 Seiten – mit Inhalten, die drohen, die parlamentarische Kontrolle der Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU auszuhebeln.

Max Bank, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:
„Es ist erfreulich, dass sich die EU und Großbritannien in letzter Minute auf einen Deal geeinigt haben. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass die parlamentarische Kontrolle der Handelsbeziehungen aufgehoben wird. Das Europäische Parlament sollte mehr Zeit erhalten, um den Deal zu prüfen und seiner Rolle gerecht werden zu können. Und es sollte die Möglichkeit einfordern, Änderungen einzubringen."

Fehlende demokratische Kontrolle: Der Partnerschaftsrat

Im Brexit-Deal sind zahlreiche neue Entscheidungsgremien vorgesehen. Ganz oben thront der sogenannte “Partnerschaftsrat”, der aus Regierungsbeamten aus Großbritannien und der EU besteht. Der Rat kann eigenständig Änderungen am Handelsabkommen vornehmen und auch neue Gremien für die Umsetzung des Abkommens schaffen. Zu den Gremien gehört auch ein Handelssonderausschuss für Regulierungsfragen, der Zusammenarbeit bei Regulierungen anstößt und jederzeit Lobbyisten zu seinen Sitzungen einladen kann. Diese sogenannte regulatorische Kooperation war bereits in vergangenen Handelsabkommen äußerst umstritten. Man spricht deshalb beim Brexit-Deal insgesamt von einem lebendigen Abkommen.

Für Mitglieder des Europäischen und des Britischen Parlaments ist zwar eine sogenannte “parlamentarische Versammlung” (Parliamentary Assembly) vorgesehen, diese kann aber lediglich Empfehlungen aussprechen und keine Entscheidungen herbeiführen. Somit bleibt der Partnerschaftsrat samt den damit verbundenen neuen Gremien außerhalb der parlamentarischen Kontrolle.

Bank weiter:
„Wenn der Brexit Deal ständig verändert werden kann, dann müssen die dafür vorgesehen Entscheidungsgremien parlamentarischer Kontrolle durch das Europäische und Britische Parlament unterliegen. Andernfalls wird mit dem ausgehandelten Deal die Demokratie auf beiden Seiten des Kanals ausgehebelt. Um das zu verhindern, könnte man der vorgesehenen Parlamentarischen Versammlung eine Kontrollfunktion für den Partnerschaftsrat einräumen.”

Hintergrund

Weihnachten 2020 einigten sich die EU und Großbritannien in letzter Minute auf ein Partnerschaftsabkommen. Damit wurden ein ungeordneter Brexit vermieden und die künftigen Beziehungen geregelt. Schon während der Verhandlungen war die Einbindung des Europäischen Parlaments unzureichend, wie zahlreiche Abgeordnete monierten, darunter auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments Bernd Lange. Jetzt steht das Parlament erheblich unter Druck, den Deal schnellstmöglich zu ratifizieren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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