Lobbyismus in der EU

Kabinett beschließt Verwaltungsvorschrift für Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien

Gestern hat das Bundeskabinett die angekündigte Verwaltungsvorschrift zur Regulierung der Beschäftigung externer Mitarbeiter in den Ministerien beschlossen. Leider wurde damit das Problem keinesfalls bei der Wurzel gepackt.
von 19. Juni 2008

Gestern hat das Bundeskabinett die angekündigte Verwaltungsvorschrift zur Regulierung der Beschäftigung externer Mitarbeiter in den Ministerien beschlossen. Leider wurde damit das Problem keinesfalls bei der Wurzel gepackt.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber LobbyControl, dass das Kabinett sowohl die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen Regulierungen sowie die vom Haushaltsausschuss des Bundestages geforderten Verschärfungen übernommen habe. Danach sollen „externe Mitarbeiter“ zukünftig von der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, der Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. In einem Bericht sollen die Ministerien halbjährlich jeweils zum 30.9. und 31.3. dem Haushaltsausschuss die Anzahl der externen Mitarbeiter und die sie entsendenden Stellen nennen. Zudem müssen sie den jeweiligen konkreten Einsatzbereich der Externen, die Dauer, die Form der Bezahlung sowie die vorherige Tätigkeit im entsendenden Unternehmen oder Verband berichten. Eine Veröffentlichung der Angaben über die Beschäftigung externer Mitarbeiter im Internet, wie es der Haushaltsausschuss angeregt hatte, will das Kabinett jedoch nicht einrichten.

Zwar stellen diese Verschärfungen gegenüber dem ersten Entwurf der Bundesregierung eine Verbesserung dar, doch es ist ärgerlich, dass diese undemokratische Praxis nicht vollständig beendet wird.

Das Problem des privilegierten Zugangs für einzelne Interessengruppen wird durch die neue Vorschrift nicht ausgeräumt. Lobbyisten, die als externe Mitarbeiter in den Ministerien tätig sind, werden auch in Zukunft ihr Ohr und ihre Stimme näher an den Entscheidungsträgern haben, als dies anderen Interessen möglich ist. Davon profitieren, das zeigen die Fälle aus der Vergangenheit, in erster Linie große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Soziale Belange, Umwelt- und Verbraucherinteressen steht dieser direkte Zugang nicht offen. Sie bleiben buchstäblich vor der Tür.

Fragwürdig bleibt auch, wie in der Praxis abgegrenzt werden soll, ab wann ein Lobbyist an einem Gesetz mitschreibt und wann er lediglich seine Vorschläge in die Diskussion einbringt. Zudem wurde die vom Haushaltsausschuss angeregte Veröffentlichung der halbjährlichen Berichte im Internet nicht vom Kabinett übernommen. Eine Absage an die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern! Dass da der Eindruck entsteht, die Behörden hätten etwas zu verbergen, sollte niemanden wundern.

Die Begründungen für die Beibehaltung der Praxis (siehe z.B. die Antworten von Abgeordneten auf unsere Mail-Protestaktion) sind fadenscheinig. Das immer wieder als Argument für die Unverzichtbarkeit „externer Mitarbeiter“ angeführte Fachwissen kann auf demokratischem Wege, etwa durch transparent vergebene Gutachten oder Anhörungen eingeholt werden. In Brüssel fand man es keineswegs normal, dass Lobbyisten als „externe Mitarbeiter“ in der Kommission tätig waren. Der zuständige Kommissar Siim Kallas hat die Konsequenzen gezogen und angekündigt, diese Praxis zu verbieten. In Deutschland drückt man sich noch um diese einzig saubere Lösung.

Bereits gestern berichtete die Frankfurter Rundschau, heute gab es unter anderem in der Financial Times eine Meldung dazu.

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