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Ihr Erbe für Transparenz und Demokratie

Mit Ihrem Testament können Sie Transparenz und Demokratie langfristig stärken. Die wichtigsten Informationen rund ums gemeinnützige Vererben und die Testamentsspende finden Sie hier.

Aktion für einen Parteispendendeckel vor dem Bundestag
Sabrina Gröschke - CC-BY-NC-ND 4.0
Parteispendendeckel: Mit Aktionen wie dieser kämpfen wir für Demokratie und Transparenz
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Aktion für einen Parteispendendeckel vor dem Bundestag
Parteispendendeckel: Mit Aktionen wie dieser kämpfen wir für Demokratie und Transparenz

Was soll bleiben?

Ein Testament ist eine Entscheidung für das, was bleiben soll. Wenn Sie LobbyControl mit einer Testamentsspende berücksichtigen, helfen Sie mit, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar werden – wer Einfluss nimmt, wird sichtbar, und Regeln gegen Interessenkonflikte können greifen. Das stärkt Kontrolle und schützt Vertrauen in eine lebendige und transparente Demokratie – für uns alle.

Vom 12-m²-Büro zur wichtigen Stimme

Am Anfang stand eine einfache Frage: Wer beeinflusst Politik – und wer kontrolliert das? 2005 gründeten vier Personen LobbyControl, mit einer Idee und einem 12-m²-Büro in Köln. Seitdem ist LobbyControl zu einer wichtigen Stimme geworden, die beharrlich nachfragt, recherchiert und öffentlich macht, was sonst verborgen bleibt. Möglich ist das, weil wir unabhängig arbeiten – getragen von Menschen, die Transparenz und Demokratie langfristig stärken wollen.

Gemeinnützig vererben – das Wichtigste

Wenn Sie über Ihr Testament nachdenken, tauchen schnell praktische Fragen auf. LobbyControl ist als gemeinnützig anerkannt. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation im Nachlass berücksichtigen, ist diese Zuwendung in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit, so kann Ihr Nachlass unmittelbar unserer Arbeit unterstützen.

Sie können LobbyControl auf unterschiedliche Weise in Ihrem Nachlass berücksichtigen:

  • Mit einem festen Betrag oder einem konkreten Gegenstand: Sie legen eine Summe oder etwas Bestimmtes fest.
  • Prozentsatz Ihres Nachlasses: Sie bestimmen, dass LobbyControl z. B. 5 Prozent oder 10 Prozent Ihres Nachlasses erhalten soll.
  • Als (Mit-)Erbin: Sie setzen LobbyControl als Erbin oder Miterbin ein. Dann erhält LobbyControl den Nachlass, allein oder gemeinsam mit anderen Erbinnen und Erben.

Was Ihnen wichtig ist, kann weiterwirken

Ob Sie gerade erst anfangen oder schon konkrete Überlegungen haben: Wir beantworten Ihre Fragen zum gemeinnützigen Vererben und dazu, wie Sie LobbyControl in Ihrem Nachlass berücksichtigen können. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich und unverbindlich.

Praktische Hilfen rund ums Testament

Als Mitglied im NACHLASS-PORTAL, einem Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen, stellen wir Ihnen hilfreiche Informationen zur Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung zur Verfügung, z.B. einen Testamentsplaner oder Erklärvideos

Jetzt informieren
Jan Arend
LobbyControl/Oliver Windus - All rights reserved
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Jan Arend

Ihr Ansprechpartner: Jan Arend
E-Mail: jan.arend@lobbycontrol.de
Telefon: 030 46 72 67 223

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