Lobbyismus in der EU

EU-Bürgerbeauftragter geht LobbyControl-Beschwerde nach

Seit langem kritisiert LobbyControl die EU-Kommission dafür, ihre ausscheidenden Beamten und Angestellten nicht in ausreichendem Maße vom Wechsel in Lobbytätigkeiten abzuhalten. Zwar gibt es für die Regelung solcher Seitenwechsel klare Vorschriften. Die EU-Kommission wendet diese jedoch nicht konsequent an. Zahlreiche Fälle problematischer Seitenwechsel haben wir und unsere europäischen Partnerorganisationen in den vergangenen Jahren dokumentiert. Wir […]
von 14. Februar 2013

Seit langem kritisiert LobbyControl die EU-Kommission dafür, ihre ausscheidenden Beamten und Angestellten nicht in ausreichendem Maße vom Wechsel in Lobbytätigkeiten abzuhalten. Zwar gibt es für die Regelung solcher Seitenwechsel klare Vorschriften. Die EU-Kommission wendet diese jedoch nicht konsequent an. Zahlreiche Fälle problematischer Seitenwechsel haben wir und unsere europäischen Partnerorganisationen in den vergangenen Jahren dokumentiert. Wir haben uns mehrmals bei der Kommission beschwert – ohne Erfolg. Letzten Oktober haben wir schließlich Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht. Diesmal mit Erfolg. Der Europäische Bürgerbeauftragte kündigte nun an, eine Untersuchung einzuleiten und unserer Beschwerde nachgehen.

Unternehmen, Verbände und Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union können sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen der EU beschweren. Wenn der Beauftragte ausreichende Gründe für eine Beschwerde vorliegen sieht, leitet er eine Untersuchung ein. Genau dies wird nun geschehen – zunächst wird er die Kommission zur Stellungnahme auffordern. Wenn sich zeigt, dass es sich tatsächlich um systematisches Verwaltungsversagen handelt – wie wir vermuten – dann wird der Bürgerbeauftragte eine gesonderte Untersuchung initiieren. So hat er es den Beschwerdeführern LobbyControl, Corporate Europe Observatory, Spinwatch und Greenpeace angekündigt. Dazu will er von der Kommission eine Liste mit allen Seitenwechslern der letzten drei Jahre ausgehändigt bekommen – eine Liste, zu der wir bisher keinen Zugang bekommen haben.

Interne Mitarbeiterbestimmungen nicht angewandt

Dass der Europäische Bürgerbeauftragte die Initiierung einer eigenen Untersuchung erwägt, zeigt: Nicht nur Transparenzorganisationen sehen ein Problem darin, dass zahlreiche ehemalige Mitarbeiter der EU-Kommission in Tätigkeiten wechseln, die zu Interessenkonflikten führen können, ohne dass die Kommission etwas dagegen unternimmt. Grundsätzlich sehen die Regeln vor, dass die ausscheidenden Mitarbeiter zwei Jahre lang die Kommission über ihre neuen Tätigkeiten informieren müssen. Wenn Gefahr besteht, dass diese mit den legitimen Interessen der vorherigen Dienststelle in Konflikt stehen, darf die Kommission laut den Mitarbeiterbestimmungen den Wechsel verbieten oder nur unter Auflagen genehmigen. Wir haben Kenntnis zahlreicher Fälle, in denen die Kommission nichts dergleichen unternommen hat. Auch wird die Anfrage um Erlaubnis häufig nicht gestellt – regelmäßig ohne Folgen für die wechselnden Mitarbeiter. Einige Beispiele aus den letzten Jahren:

  • Derek Taylor war bis 2009 Energieberater für die Generaldirektion Energie und Transport, gründete dann seine eigene Lobbyfirma und wurde Berater zu Energiefragen für die Lobbyagentur Burson Marsteller. Um Erlaubnis hat er die Kommission nie gebeten. Erst am 9. September 2011, zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus der EU und nachdem eine Nichtregierungsorganisation Dokumenteneinsicht gefordert hatte, beantragte Taylor auf Anfrage der EU-Kommission nachträglich die Erlaubnis für seine derzeitigen beruflichen Aktivitäten. Diese erhielt er ohne jegliche Auflage – mit der Anmerkung, es sei „bedauerlich“, dass er erst jetzt um Erlaubnis frage.
  • Marten Westrup arbeitete bis September 2010 für die Generaldirektion Unternehmen und Industrie und nahm anschließend einen Beraterjob bei BusinessEurope an, um den mächtigen Arbeitgeberverband in Klimafragen zu beraten. 2011 wechselte er zurück in die Kommission zur Generaldirektion Energie. Die Kommission erteilte für diesem Wechsel eine Ausnahmegenehmigung.
  • Petra Erler: Die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Kommissar Günter Verheugen arbeitete auch nach Verheugens Ausscheiden aus der EU-Kommission 2010 weiter eng mit ihm zusammen. Beide gründeten die Lobbyagentur „European Experience Company“ im April des selben Jahres. Erst im August 2010, als Medien auf ihre neue Tätigkeit aufmerksam wurden, richtete Erler sich mit einer Bitte um Genehmigung an die EU-Kommission. Ergebnis: Sie darf ihre Lobbyagentur mit einigen Auflagen in den ersten zwei Jahren führen.
  • Bruno Dethomas: Der ehemalige Vorsitzende der Eastern Partnership Taskforce der EU-Kommission legte seine Tätigkeit im Dezember 2010 nieder. Im März 2011 begann er für die Lobbyagentur G+ zu arbeiten, zu deren Kunden Gazprom Export und die Russische Föderation zählen. Die Kommission genehmigte den Wechsel ohne Auflagen.
  • Thomas Lönngren war bis 2011 Generaldirektor der European Medicines Agency und wechselte nahtlos in den Posten als strategischer Berater der Pharmaberatung Pharma Executive Consulting Ltd + NDA Group. Erst nachdem wir mit unserem europäischen Netzwerk auf den Fall aufmerksam gemacht und die Presse darüber berichtet hatte, reagierte die Behörde – und versah den Wechsel nachträglich mit Auflagen. Der europäische Rechnungshof hatte erst im vergangenen Jahr zahlreiche zur Kommission gehörige Behörden dafür kritisiert, dass sie ihre Interessenkonflikte nicht angemessen gehandhabt haben.

Vorteil für finanzstarke Lobbyakteure

Unternehmen und Lobbyagenturen, die ehemalige Mitarbeiter der Kommission einstellen, kaufen sich Insiderkenntnisse und Kontakte in die Kommission. Solche Seitenwechsel können zu Interessenkonflikten führen. Sie verstärken das Machtgefälle zwischen verschiedenen Interessengruppen in Brüssel, da EU-Beamte in der Regel zu gut zahlenden Unternehmen und Verbänden wechseln. Der Fall Michel Petite, mit dem wir uns in den letzten Wochen befasst haben, zeigt diese Problematik sehr deutlich.

Petite war Generaldirektor des Juristischen Diensts der Kommission. Heute arbeitet er für die Anwaltskanzlei Clifford Chance. Im Zuge des Skandals rund um den inzwischen zurück getretenen Gesundheitskommissars John Dalli wurde bekannt, dass Petite als Anwalt für den Tabakkonzern Philipp Morris Gespräche mit seiner ehemaligen Abteilung, dem juristischen Dienst, über die Tabakproduktrichtlinie geführt hat – angeblich zu “juristischen Fragen”. Es liegt nahe, dass ein Anwalt eines Tabakkonzerns nicht neutral über juristische Fragen der Richtlinie sprechen wird, gegen die die Tabaklobby seit geraumer Zeit Sturm läuft. Offiziell pflegt der juristische Dienst keine Industriekontakte. Petite erhielt also vermutlich aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Generaldirektor des juristischen Dienstes einen privilegierten Zugang – und das noch fünf Jahre nach seinem Wechsel aus der EU-Kommission.

Mit der Beschwerde zeigen wir auf: Petite ist kein Einzelfall. Die EU-Kommission muss das Problem der häufigen Seitenwechsel nun ernst nehmen und bestehende Regeln konsequent anwenden.

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