Lobby-Fußspur

Lobbyeinfluss auf Gesetzgebung noch immer intransparent


Um nachvollziehbar zu machen, welche Lobbyeinflüsse es auf Gesetze gibt, braucht es ergänzend zum Lobbyregister eine Lobby-Fußspur für Gesetze. Doch während die Regelung für die Regierung nicht funktioniert, fehlt sie für den Bundestag bisher gänzlich. Das Thema stand letzte Woche im Bundestag auf der Tagesordnung.

von 23. Oktober 2025

Der Fußabdruck bei der Gesetzgebung, auch Lobby-Fußspur genannt, soll transparent machen, welchen Einfluss Lobbyist*innen auf die konkrete Gesetzgebung haben. Viele Argumente wurden in der Bundestagsdebatte am Donnerstagabend letzter Woche nicht ausgetauscht. Das ist bedauerlich und auch der Bedeutung des Themas nicht angemessen.

Bundestag/Tobias Koch - All rights reserved
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Die grüne Fraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. In ihrem Antrag forderten sie die Einführung einer Regelung für den Bundestag, wonach „jegliche Einflussnahme Dritter“ auf die Gesetzgebung – innerhalb verfassungsrechtlicher Schranken – offengelegt werden soll. Ohne in der Debatte darauf einzugehen, lehnte die schwarz-rote Koalition den Antrag ab. Überraschend ist es nicht, dass Oppositionsanträge abgelehnt werden. Allerdings sollte die Regierungskoalition dann auch eigene Vorschläge machen, wie die Transparenz in der Gesetzgebung erhöht werden soll.

Der Streit um die Lobby-Fußspur für Gesetze in Ministerien

Es ist noch nicht lange her, dass SPD und Union recht bitterlich über einen ähnlichen Fußabdruck stritten, den exekutiven Fußabdruck in den Bundesministerien. Dieser sollte dort zu Transparenz über Lobbyeinflüsse auf Gesetzentwürfe verpflichten. LobbyControl hatte eine solche Regelung lange gefordert, schließlich entstehen die meisten Gesetzentwürfe in den Ministerien und nicht im Bundestag.

Die SPD wollte 2021 diesen Fußabdruck gemeinsam mit dem Lobbyregister gesetzlich einführen, die Union blockierte. Schließlich einigten sich beide auf das Lobbyregister, nicht aber auf den Fußabdruck. Das sorgte damals, kurz vor der Bundestagswahl, für scharfe Kritik der Grünen und auch der FDP.

Als die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen 2024 endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze beschloss, kam dann allerdings doch kein Gesetz heraus, sondern lediglich eine kleine Änderung der Geschäftsordnung. Demnach sollen die Ministerien zu jedem Gesetzentwurf Angaben machen, inwieweit Interessenvertreter*innen „wesentlich“ zum Inhalt beigetragen haben. Damals warnten wir bereits, dass die Regelung „den Ministerien viel Spielraum [lässt], in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse tatsächlich offenlegen“.

Bisher kaum mehr Transparenz

LobbyControl-Team mit "Die ganze Lobby-Fußspur sichtbar machen!" Schildern vor dem Bundestag
LobbyControl - CC-BY-NC-ND 2.0
Wir brauchen endlich eine wirksame Lobby-Fußspur
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LobbyControl-Team mit "Die ganze Lobby-Fußspur sichtbar machen!" Schildern vor dem Bundestag
Wir brauchen endlich eine wirksame Lobby-Fußspur

Diese Befürchtung hat sich bestätigt. Zwar blieb der Ampelkoalition selbst nicht mehr viel Zeit, ihre eigene, ab Juni 2024 geltende neue Regelung anzuwenden. Doch bereits bei den Gesetzesvorhaben, die noch vor dem Koalitionsbruch im November begonnen wurden, zeigte sich: Die Ministerien setzten die neue Vorschrift so um, dass kaum ein Transparenzgewinn zu verzeichnen war.

Eine Auswertung der Allianz für Lobbytransparenz zeigte, dass nur bei 4 von 120 Gesetzentwürfen beteiligte Lobbyakteure konkret benannt wurden. Mit der Merz-Regierung hat sich das nicht grundlegend geändert. Die meisten schwarz-roten Gesetzentwürfe enthalten entweder keinen exekutiven Fußabdruck oder nur die allgemeine Aussage, dass niemand „wesentlich“ Einfluss gehabt habe. Transparenz darüber, wer an der Erarbeitung der Gesetze beteiligt war, wird so nicht hergestellt.

Was getan werden sollte, um den exekutiven Fußabruck zu einem wirksamen Transparenzinstrument und einer sinnvollen Ergänzung zum Lobbyregister zu machen, haben wir in unserem Lobbyreport dargestellt. Vor allem wäre es wichtig, Transparenz über Lobbytreffen zu Gesetzgebungsvorhaben herzustellen. Aktuell evaluiert die Bundesregierung die Regelung zum exekutiven Fußabdruck. Sie sollte diesen Anlass als Chance für Verbesserungen nutzen.

Eine Lobby-Fußspur auch für den Bundestag?

Während die Regelung für die Exekutive also nicht gut funktioniert, gibt es für den Bundestag, also die Legislative, gar keine Regelung. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition 2021 zwar einen solchen legislativen Fußabdruck angekündigt. Es folgten dem aber keine sichtbaren Schritte.

Mit ihrem aktuellen Antrag hat die grüne Bundestagsfraktion dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Auch die EU-Kommission hat in ihrem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland dazu aufgefordert, die Transparenz in der Gesetzgebung deutlich zu verbessern und eine Fußabdruck-Regelung auf die parlamentarische Phase auszuweiten.

Bundestag und Bundesregierung sollten diese Empfehlungen ernst nehmen und einen Fußabdruck für Exekutive und Legislative erarbeiten, der tatsächlich mehr Transparenz herstellt. Als LobbyControl bringen wir uns gerne – natürlich transparent – in einen solchen Prozess ein.

LobbyControl/Markus Jäger - CC-BY-NC-ND 4.0

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