Pressemitteilung

Lobbyregister-Gesetz: LobbyControl begrüßt Beschluss, fordert weitere Schritte

Der Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein hin zu mehr Transparenz. Ohne exekutiven Fußabdruck fehlt dem Lobbyregister jedoch eine wichtige Ergänzung.
von 24. März 2021

Am morgigen Donnerstag wird der Bundestag das Lobbyregister-Gesetz von Union und SPD beschließen. Als LobbyControl begrüßen wir den Beschluss als wichtigen Meilenstein hin zu mehr Transparenz und klaren Regeln für den Lobbyismus. Kritisch sehen wir, dass die Union die zunächst parallel geplante Einführung eines exekutiven Fußabdrucks für Gesetze verhindert hat. Dem Lobbyregister fehlt damit eine wichtige Ergänzung.

Imke Dierßen, politische Geschäftsführerin von LobbyControl:

„Dass das Lobbyregister nach langen Verhandlungen nun endlich vom Bundestag beschlossen wird, ist ein Grund zur Freude. Mit dem Lobbyregister wird es künftig deutlich mehr Transparenz darüber geben, wer in wessen Auftrag Einfluss auf die politische Willensbildung in Bundestag, Bundesregierung und Ministerien nimmt. Zwar bleibt das Gesetz in einigen wesentlichen Bereichen hinter unseren Anforderungen zurück, ein zahnloser Tiger ist es aber nicht. Die aktuellen Lobby- und Korruptionsskandale um Unionsabgeordnete führen uns zugleich erneut deutlich vor Augen: Neben dem Lobbyregister besteht dringender Handlungsbedarf bei den Regeln für Abgeordnete und bei der Parteienfinanzierung.“

Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung bei LobbyControl:

„Der letzten Herbst in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Großen Koalition wurde in einigen wichtigen Punkten verbessert. Dass das Lobbyregister nun auch für die Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung und den Ministerien gilt, ist von zentraler Bedeutung. Umso ärgerlicher ist es, dass die Union die Einführung eines Lobby-Fußabdrucks für Gesetze blockiert hat. Damit fehlt ein wichtiger Teil der Transparenz über Lobbyeinflüsse. Beim Lobbyregister-Gesetz selbst kritisieren wir die umfassenden Ausnahmen für Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverbände und Kirchen. Zudem sollte die Lobbyarbeit gegenüber den Ministerien der Bundesregierung grundsätzlich erfasst werden, nicht nur bis zur Ebene der Unterabteilungsleiter. Lobbyisten sollten zudem genauere Angaben machen müssen, worauf ihre Lobbyarbeit zielt.“

Zentrale Kritikpunkte am Lobbyregister-Gesetz in der Übersicht:

  • Der Lobby-Fußabdruck für Gesetze („exekutiver Fußabdruck“) fehlt vollständig. Lobbytreffen von Regierungsmitgliedern werden damit weiterhin nicht veröffentlicht.
  • Weitreichende Ausnahmen insbesondere für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Kirchen.
  • Lobbyakteure müssen nicht angeben, worauf ihre Lobbyarbeit genau zielt.
  • Lobbydienstleister müssen zwar Auftraggeber benennen, aber Lobbyausgaben und Ziele nicht pro Auftrag ausweisen.
  • Angaben zu Finanzierung und Lobbyausgaben können verweigert werden.

Positive Punkte in der Übersicht:

  • Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung sowie Ministerien (teilweise) führt nun zur Registrierungspflicht.
  • Die Registrierungspflicht ist gesetzlich und Verletzungen führen zu Sanktionen bis hin zu Bußgeldern.
  • Auftraggeber müssen klar benannt werden.
  • Anwält:innen, die Lobbyarbeit im Sinne des Gesetzes im Auftrag betreiben, müssen sich ebenfalls registrieren.
  • Es wird einen einheitlichen Verhaltenskodex für alle Lobbyist:innen geben.
  • Erfolgsabhängige Honorare für Lobbyist:innen sind künftig untersagt.

Hintergrund

Das Lobbyregister-Gesetz soll zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.

Eine ausführlichere Auswertung des Gesetzes und eine Einordnung im internationalen Vergleich finden Sie hier.

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