Lobbyregister

Lobbyregister: Etappenziel Anhörung im Bundestag

Letzte Woche Donnerstag war es endlich so weit: Im zuständigen Ausschuss des Bundestages fand die öffentliche Anhörung zum Thema Lobbyregister statt. Wie geht es jetzt weiter beim Lobbyregister und der Forderung nach einer legislativen Fußspur?
von 7. Oktober 2020

Letzte Woche Donnerstag war es endlich so weit: Im zuständigen Ausschuss des Bundestages fand die öffentliche Anhörung zum Thema Lobbyregister statt. Das erfreuliche: Auf dem Tisch lagen Anträge und Gesetzentwürfe aller Fraktionen. Alle befürworten – im Grundsatz – ein verpflichtendes Lobbyregister und eine legislative Fußspur, die den Gesetzgebungsprozess selbst transparenter machen und aufzeigen soll, welche Lobbyist:innen beteiligt waren.

Diskutiert wurde daher endlich nicht mehr vor allem darüber, ob es überhaupt ein Lobbyregister geben soll, sondern darüber, wie es gestaltet werden soll und welche kniffeligen rechtlichen Fragen sich stellen. Das ist ein gutes Zeichen für die Demokratie! Demokratie braucht Transparenz und klare Regeln für den Lobbyismus. Wir freuen uns, dass diese Erkenntnis inzwischen immer breiter geteilt wird, sowohl in der Politik als auch bei Verbänden und anderen Wirtschaftsakteuren.

An der Anhörung haben Vertreter:innen von verschiedenen NGOs, Wirtschaftsverbänden und Jura-Professoren teilgenommen. Auch wir waren dabei und haben die Gelegenheit genutzt, zwar allgemein zu loben, dass nun alle ein Lobbyregister wollen, aber auch noch auf einigen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf der Groko hinzuweisen, um den es während der Anhörung vorrangig ging.

Timo Lange bei der Anhörung zum Lobbyregister
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Campaigner Timo Lange bei der Anhörung zum Lobbyregister

Der größte Kritikpunkt: Alle Sachverständigen waren sich einig, dass das Lobbyregister ganz klar auch für die Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung und ihren Ministerien gelten soll. Zwar hatten Union und SPD in diesem Punkt bereits angekündigt einzulenken und einen Änderungsantrag vorzulegen. Dieser lag zum Zeitpunkt der Anhörung allerdings noch nicht vor und wird derzeit noch innerhalb der Bundesregierung verhandelt. Aktuell ist dazu ein Kabinettsbeschluss am 21. Oktober geplant.

In diesem Sinne ist es gut, dass wir bereits vor der Anhörung über 32.000 Unterschriften für ein wirksames Lobbyregister für Bundestag UND Bundesregierung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innerns, Prof. Dr. Günther Krings, überreicht haben. Das Innenministerium ist in der Sache Lobbyregister und exekutive bzw. legislative Fußspur federführend.

Imke Dierßen übergibt Unterschriften des Lobbyregister Appells
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Imke Dierßen, Politische Geschäftsführerin, übergibt über 32.500 Unterschriften des Lobbyregister Appells an Staatssekretär Krings

Apropos Fußspur: Auch dieses Instrument für mehr Transparenz über den Entstehungsprozess von Gesetzestexten war Thema bei der Anhörung. Im aktuellen Entwurf der Koalition fehlt eine solche Regelung. Das kritisierten wir gemeinsam mit Transparency International Deutschland und weiteren während der Anhörung.Auch bei unserem Termin im Innenministerium haben diese Kritik angebracht. Die Fußspur wäre eine wichtige Ergänzung zum Lobbyregister, deshalb fordern wir sie auch in unserem Appell, der solange weiter unterzeichnet werden kann, bis es eine vernünftige Regelung gibt!

Während das Lobbyregister vor allem Regeln für Lobbyist:innen festlegt und sichtbar machen soll, (Wer macht für wen Lobbyarbeit? Mit welchen Mitteln und wer finanziert das?) geht es bei der Fußspur konkret darum aufzuzeigen, wer auf die Erarbeitung von Gesetzentwürfen in den Bundesministerien tatsächlich Einfluss genommen hat. Damit würde nachvollziehbar, ob die Beteiligung ausgewogen oder einseitig war.

Lobbyregister-Vergleich: Noch Luft nach oben

Auch in anderen Punkten ist beim Groko-Lobbyregister noch deutlich Luft nach oben. Fast einhellig kritisierten die acht geladenen Sachverständigen die weitreichenden Ausnahmen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Unser Vergleich der geplanten deutschen Regelung mit den Lobbyregistern anderer Länder, den wir zu Anhörung veröffentlicht haben, zeigt noch eine Reihe weiterer möglicher Verbesserungen auf. Sowohl bei den Angaben zu Finanzen als auch zum eigentlichen Gegenstand und Ziel der Lobbyarbeit sollten noch wichtige Lücken geschlossen werden.

In den kommenden Tagen und Wochen werden wir weiter dranbleiben und uns für ein starkes Lobbyregister mit einerlegislativen Fußspur einsetzen, das sich auch international sehen lassen kann.

Weitere Informationen

Unsere Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.

Unser internationaler Vergleich zum Lobbyregister.

Die Stellungnahmen aller Sachverständigen finden Sie hier.

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