Lobbyregister

Open Government Partnership: Zivilgesellschaft entwickelt Forderungen an Bundesregierung

In den vergangenen Wochen haben wir uns im Rahmen der Open Government Partnership-Initiative an mehreren Workshops zur Erarbeitung von Vorschlägen der Zivilgesellschaft für einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung beteiligt. Erfreulich ist, dass wichtige Forderungen nach mehr Lobbytransparenz an prominenter Stelle Eingang in die Liste der Handlungsempfehlungen gefunden haben. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung.
von 3. Juni 2019
Open Government Deutschland -
Foto: Open Government Deutschland

In den vergangenen Wochen haben wir uns im Rahmen der Open Government Partnership-Initiative an mehreren Workshops zur Erarbeitung von Vorschlägen der Zivilgesellschaft für einen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung beteiligt. Sehr erfreulich ist, dass unsere seit langem vertretenen Forderungen nach einem verpflichtenden Lobbyregister sowie einer legislativen Fußspur im Gesetzgebungsprozess an prominenter Stelle Eingang in die Liste der Handlungsempfehlungen gefunden haben. Die vollständige Liste der priorisierten Empfehlungen hat das Open Government-Netzwerk Deutschland kürzlich veröffentlicht.

Wie geht es nun weiter?

Mit der Übergabe der Empfehlungen an die Bundesregierung endete der zivilgesellschaftliche Konsultationsprozess unter Federführung des Bundeskanzleramts. Der Ball liegt damit nun bei den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung. Sie wird die Vorschläge nun prüfen um bis Herbst einen Nationalen Aktionsplan zu erarbeiten und diesen bis 2021 umzusetzen.

Der Forderung nach einem verpflichtenden Lobbyregister, in dem alle Lobbyisten Angaben machen müssen, wenn sie gegenüber Bundesregierung und Bundestag Interessen vertreten, ist es günstig, dass die Idee auch im Bundestag immer mehr Zuspruch erhält. Zuletzt war aus der CDU - die bei dem Thema bisher immer auf der Bremse stand - zu hören, dass sie an einem Gesetzentwurf arbeiten. Da SPD, Grüne und Die Linke ein Lobbyregister schon lange fordern, besteht im Prinzip ohnehin eine parlamentarische Mehrheit. Sollte die CDU also tatsächlich bald mit einem sinnvollen Gesetzesvorschlag an die anderen Fraktionen herantreten, könnte es im Bundestag endlich vorangehen. Viel hängt aber auch von der Bundesregierung ab. Denn: Nur ein Lobbyregister, dass Lobbyarbeit gegenüber Parlament und Regierung erfasst, ist sinnvoll. Insofern ist es gut, wenn das Thema Lobbyregister nun durch den OGP-Prozess auf den Schreibtischen der Bundesminister/innen liegt.

Open Knowledge Foundation Deutschland - CC-BY 3.0
Workshop im Rahmen der zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Bild: Open Knowledge Foundation Deutschland, Creative Commons 3.0 DE

Auch mit Blick auf Europa wäre es wichtig, dass die Bundesregierung das Thema verpflichtendes Lobbyregister aufgreift. Nachdem in Brüssel kurz vor den Europawahlen die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat über ein gemeinsames Lobbyregister gescheitert sind, muss es nun weiter gehen: Der Rat, in dem die Bundesregierung eine wichtige Stimme hat, nimmt bisher nicht Teil am verbesserungsbedürftigen Transparenzregister des Parlaments und der Kommission. Die deutsche Bundesregierung sollte sich also in Brüssel sowohl für ein verbessertes und gemeinsames Register der drei zentralen EU-Institutionen einsetzen als auch für die Einführung von nationalen Lobbyregistern in den Mitgliedstaaten werben. Das ist glaubwürdiger, wenn sie beim Thema selbst etwas vorzuweisen hätte. Andere Länder wie Frankreich oder Irland oder auch Estland bieten auch für Deutschland gute Orientierungspunkte.

Deutschland ist Mitglied in der Lenkungsausschuss der Open Government Partnership

Was die Open Government Partnership selbst betrifft, steht Deutschland auch hier in der Pflicht, ambitioniert voranzugehen. So hat sich Deutschland soeben erfolgreich auf die Mitgliedschaft im OGP-Lenkungsausschuss beworben. Da würde es der Bundesregierung gut zu Gesicht stehen, keinen Schmalspur-Aktionsplan vorzulegen. Das Open Government-Netzwerk Deutschland schreibt dazu:

Um ernsthafte Fortschritte in der Umsetzung von Open Government zu machen, benötigt es ambitionierte Verpflichtungen. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters oder die Verbesserung der legislativen Fußspur im Gesetzgebungsprozess. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner dem Ziel verpflichtet, Deutschland soll internationaler Vorreiter für Open Data werden. Diesem Anspruch könnte die Bundesregierung etwa mit weiterem Werben für Open Data, vor allem aber mit einem offenen Transparenzregister nachkommen, welches die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerflucht erleichtern würde.

Über die Open Government Partnership

Die Open Government Partnership (OGP) ist ein Bündnis von über 70 Staaten weltweit, die sich seit 2011 mit der Zivilgesellschaft zu Fragestellungen um ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln in Zeiten der Digitalisierung austauschen und voneinander lernen wollen. Seit 2017 wird der erste Nationale Aktionsplan Deutschlands umgesetzt. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis September 2019 den zweiten nationalen Aktionsplan zu verabschieden.

Das Bundeskanzleramt informiert über die Open Government Partnership und den weiteren Prozess zur Erarbeitung des zweiten Nationalen Aktionsplans auf einer eigenen Webseite.

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