Lobbyregister

Industrieverbände und NGOs fordern Lobbyregister

Ein ungewöhnliches Bündnis aus Industrieverbänden und Nichtregierungsorganisationen hat die Politik mit einem gemeinsamen Papier aufgefordert, auch in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen. Das ist gut und an sich erfreulich. Doch entscheidend wird sein, was die Politik und insbesondere die Union (CDU/CSU) daraus macht. Ein Schmalspur-Register darf nicht die Antwort der Politik sein.
von 28. Juni 2019
Während der Koalitionsverhandlungen 2018. Unterschriften-Übergabe an Joachim Herrmann (CSU). Bild: Christian Mang/LobbyControl.

Ein ungewöhnliches Bündnis aus Industrieverbänden und Nichtregierungsorganisationen hat die Politik mit einem gemeinsamen Papier aufgefordert, auch in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen (Tagesspiegel). Das ist gut und an sich erfreulich. Doch entscheidend wird sein, was die Politik und insbesondere die Union (CDU/CSU) daraus macht. Ein Schmalspur-Register darf nicht die Antwort der Politik sein.

Aktuelle Intiativen für ein Lobbyregister in Deutschland

Zu der neuen und tatsächlich außergewöhnlichen Allianz gehören der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sowie der Verband "Die Familienunternehmer". Auf Seiten der Zivilgesellschaft sind der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Transparency International Deutschland dabei. Letztere hatten im letzten Jahr gemeinsam mit dem VCI die Initiative gestartet.

Wir freuen uns, wenn die Forderung nach einem verpflichtenden Lobbyregister inzwischen auch von großen Verbänden geteilt wird. Damit steigt der Druck auf die Parteien im Bundestag, bei dem Thema voranzukommen. Erst vor kurzem hatten viele zivilgesellschaftliche Organisationen die Forderung nach einem Lobbyregister im Rahmen der Open Government Partnership-Initiative an die Bundesregierung gerichtet. Die Informationsfreiheitsbeauftragten aus Bund und Ländern forderten in der letzten Woche ebenfalls ein Lobbyregister.

Schmalspur-Lobbyregister vermeiden

Tatsächlich zeigt man sich inzwischen auch bei CDU und CSU im Bundestag offener, seit die Forderung vermehrt von Wirtschaftsverbänden geteilt wird. Von einem im Februar angekündigten Gesetzentwurf ist allerdings schon lange nichts mehr zu hören. Das lässt Zweifel aufkommen, wie groß der Wille innerhalb der Groko tatsächlich ist, beim Thema Lobbytransparenz ernsthaft voranzukommen. Insofern ist die Initiative der Industrieverbände und NGOs zwar erfreulich. Aber wichtig ist vor allem, was em Ende dabei herauskommt: Der CDU-Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder sagte gegenüber dem Tagesspiegel: "Unser Ziel ist durchaus ein neues, umfangreicheres Verzeichnis."

Wirklich entschlossen klingt das nicht. Schnieder spielt damit an auf das sogenannte Verbändeverzeichnis, das es schon lange beim Bundestag gibt. Die Eintragung ist freiwillig, es fehlen aussagekräftige Angaben und der Kreis der Eingetragenen ist eng begrenzt und deckt die Vielfalt der Lobbyakteure nicht ab. Was also ganz klar nicht ausreichend wäre, ist ein "Verbändeverzeichnis Plus", in die sich neben Verbänden dann eben auch Unternehmen und andere eintragen dürften. Das wäre kein Lobbyregister und sollte so auch nicht genannt werden. Mit einer Schmalspur-Lösung, die keine wirkliche Transparenz herstellt, ist am Ende niemandem geholfen.

Auch die Forderungen der neuen Initiative von BDI und Co. lassen in den Details noch zu Wünschen übrig, insbesondere was die Angabe von Finanzdaten betrifft - aus unserer Sicht ein wichtiges Element eines wirksamen Lobbyregisters.

Grundlagen für ein effektives Lobbyregister

Ein funktionierendes und wirksames Lobbyregister muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • Gesetzliche Grundlage: Wer sich eintragen muss, welche Angaben gemacht werden und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen, muss gesetzlich geregelt werden.
  • Bundesregierung und Bundestag: Eintragen müssen sich alle, die Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und/oder der Bundesregierung machen. Ein Lobbyregister, dass nur für den Bundestag gilt, ist nicht ausreichend.
  • Angaben: Alle Akteure müssen relevante Angaben machen. Dazu gehören Angaben zu Finanzierung, zu Lobbyausgaben und zu beauftragten Lobbydienstleistern. Wer wen finanziert und wie hoch Lobbyausgaben sind, muss zumindest der Größenordnung nach sichtbar sein.
  • Lobbykunden benennen: Anwaltskanzleien, die im Auftrag Lobbyarbeit betreiben, müssen ihre Kunden genauso angeben, wie Agenturen oder sonstige Lobbydienstleister.
  • Überprüfung und Sanktionen: Die Angaben der Lobbyakteure müssen regelmäßig überprüft werden. Wird gegen die Regeln verstoßen, muss das Sanktionen nach sich ziehen können. Dafür sollte das Lobbyregister von einer eigenen Stelle mit ausreichendem Personal geführt und gepflegt werden. Ein Vorbild könnte hier Irland sein.
  • Legislative Fußspur: Ergänzt bzw. kombiniert werden sollte das Lobbyregister mit einer Legislativen Fußspur, die sichtbar macht, welche Interessenvertreter wie konkret an der Entstehung und Formulierung von Gesetzen beteiligt waren.

Weitere Informationen zum Thema Lobbyregister und Legislative Fußspur finden Sie in unserem Lobbyreport.

Credit Beitragsbild: Bild: Béla Biank/LobbyControl.

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