Parteienfinanzierung

Saarland: AfD darf dubiose Wahlkampfhilfe nicht länger tolerieren

Wurfsendungen, Plakate, Google-Anzeigen: Anonyme Geldgeber greifen auch im Saarland über den „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ zugunsten der AfD in den Landtagswahlkampf ein. LobbyControl fordert die Partei auf, endlich deutliche Schritte gegen diese intransparent finanzierte Wahlwerbung zu unternehmen.
von 23. März 2017

Wurfsendungen, Plakate, Google-Anzeigen: Anonyme Geldgeber greifen auch im Saarland über den „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ zugunsten der AfD in den Landtagswahlkampf ein. Das Transparenzgebot im Parteiengesetz wird durch diesen Trick ausgehebelt. Die AfD verweigert dazu jede Auskunft. LobbyControl fordert die Partei auf, endlich deutliche Schritte gegen diese intransparent finanzierte Wahlwerbung zu unternehmen. Gleichzeitig braucht es ein Gesetz, um verdeckte Wahlwerbung durch Dritte zu verbieten.

Fragwürdiger Verein hinter Wahlwerbung für AfD

Im Landtagswahlkampf im Saarland macht der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ Wahlwerbung für die AfD. LobbyControl-Recherchen belegen, dass der Verein dabei neben Wurfsendungen („Extrablatt“) und Plakaten auch Google-Anzeigen schaltete.

Google-Anzeige zugunsten der AfD im Saarland, Screenshot vom 14. März 2017

Google-Anzeige des Vereins zugunsten der AfD im Saarland, Screenshot vom 14. März 2017

Der Verein wurde im September 2016 in Stuttgart gegründet. Er ist der Nachfolger der sogenannten „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“, die bereits bei den Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verdeckte Wahlwerbung für die AfD organisierte. Der Verein gibt keine Auskunft über die Höhe seines Budgets, einzelne Geldgeber oder den prozentualen Anteil von Großspendern.

Die AfD schweigt und toleriert die verdeckte Wahlwerbung

Die AfD kritisiert gerne Missstände bei anderen Parteien. Aber wenn es um intransparente Wahlwerbung zu ihren Gunsten geht, unternimmt sie nichts. Mehrfache LobbyControl-Anfragen, was die AfD gegen diese intransparente Wahlwerbung unternommen hat und welche Transparenz-Ansprüche die Partei bei Wahlwerbung für richtig hält, ließ die Partei unbeantwortet. Wir hatten die AfD u.a. gefragt,

  • welche Transparenz-Anforderungen aus Sicht der AfD für Wahlwerbung zugunsten einzelner Parteien gelten sollten,
  • welche Maßnahmen die AfD gegen die intransparent finanzierte Wahlwerbung zu ihren Gunsten unternommen hat,
  • und ob die AfD beispielsweise den „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“ aufgefordert hat, die eigene Finanzierung transparent zu machen.

Aber wir haben keine Antwort auf unsere Anfragen an die AfD im Bund und im Saarland erhalten. Gegenüber den Medien beschränkt sich die AfD darauf, eine Verbindung zu dem Verein abzustreiten. Diese Abgrenzung ist nötig, damit die Wahlwerbung nicht als verdeckte Parteispende gilt.

Dieses Versteckspiel muss ein Ende haben

Das Versteckspiel der AfD und diese Doppelmoral müssen ein Ende haben. Wählerinnen und Wähler sollten vor der Stimmabgabe wissen, wer den Wahlkampf einer Partei finanziert. Die AfD könnte gegen die verdeckte Wahlwerbung aktiv werden. Dies hat sie nach unserem Wissen bislang nicht gemacht. Im Gegenteil: Sie lädt den Vorsitzenden des Vereins auch noch zu AfD-Veranstaltungen als Redner ein. Das zeigt, dass sie kein Problem mit dieser intransparenten Einflussnahme hat.

Die Wahlwerbung nutzt Lücke im Parteiengesetz

Die verdeckte Wahlwerbung nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Die Finanziers des Vereins können verborgen bleiben, während Spenden an Parteien ab 10.001 Euro offen gelegt werden müssen. Dieses Schlupfloch muss dringend geschlossen werden. Denn die Beeinflussung von Wahlen durch anonyme Akteure ist schädlich für die Demokratie.

Ein Mann steckt einen Umschlag mit Geld in sein Jackett

(Grafik: A-r-e-s CC0)

Wie eine Regelung aussehen könnte, zeigt etwa Großbritannien. Dort gelten für sogenannte „third-party campaigners“, also Akteure, die für den Wahlkampf von Parteien oder Kandidaten Spenden sammeln, dieselben Offenlegungspflichten wie für die Parteien und Kandidaten selbst. Sie müssen sich registrieren und schon ab 1.500 Pfund Spenden und Spendernamen bekannt machen – und zwar zügig nach Zahlungseingang.

Fazit: Jetzt Schlupflöcher schließen

Die jüngste „Rent-a-Sozi-Affäre“ um gekaufte Lobbytreffen mit SPD-Spitzenpolitikern hat eine neue Debatte um Parteisponsoring und eine Reform des Parteiengesetzes angestoßen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch das Schlupfloch für Wahlwerbung durch Dritte geschlossen werden. LobbyControl hat deshalb eine Aktion gestartet, um die Regierungsparteien zu Transparenzregeln für Parteisponsoring und Parteienwerbung durch Dritte zu bewegen.

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