Nebeneinkünfte

Kontroverse Debatte zur Abgeordnetenbestechung im Bundestag

Der Bundestag hat heute erneut über die Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung diskutiert. Hintergrund war ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur Neuformulierung des entsprechenden Abschnitts im Strafgesetzbuch. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten in dieser Legislaturperiode ebenfalls Anträge dazu eingebracht. Beide wurden von Schwarz-Gelb zurückgewiesen. Auch heute äußerten sich Abgeordnete der Regierungskoalition ablehnend. Dabei gibt […]
von 2. März 2012

Der Bundestag hat heute erneut über die Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung diskutiert. Hintergrund war ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur Neuformulierung des entsprechenden Abschnitts im Strafgesetzbuch. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten in dieser Legislaturperiode ebenfalls Anträge dazu eingebracht. Beide wurden von Schwarz-Gelb zurückgewiesen. Auch heute äußerten sich Abgeordnete der Regierungskoalition ablehnend. Dabei gibt es unbestreitbaren Handlungsbedarf.Ohne eine Verschärfung der Regelung zur Abgeordnetenbestechung kann Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nicht ratifizieren. 159 Staaten haben die Konvention inzwischen ratifiziert. Deutschland hat die Konvention 2003 unterschrieben und ist neben Tschechien das einzige EU-Mitglied, in dem die Ratifizierung nicht abgeschlossen ist.

UN-Konvention fordert schärfere Gesetze

Bisher ist in Deutschland nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen oder Abstimmungen strafbar. Die Ratifizierung der UN-Konvention erfordert hingegen eine Ausweitung des Straftatbestands der Bestechung auch auf andere Handlungen, für die ein Abgeordneter Geld bzw. andere Vorteile bekommen hat oder ihm versprochen wurden. Der SPD-Entwurf ist dem gefolgt, womit die Regelungen für Abgeordnete (Mandatsträger) denjenigen für Amtsträger (Beamte, Minister etc.) angenähert werden würden. Für Amtsträger gelten sehr viel strengere Regeln. So dürfen sie z.B. im Gegensatz zu Mandatsträgern so gut wie keine Geschenke annehmen. Da Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats frei sein sollen, gilt für sie bisher nur der im Vergleich sehr viel schwächere Paragraph 108 e im Strafgesetzbuch.

Ausnahmen für „parlamentarische Gepflogenheiten“

Um die freie Ausübung des Mandats nicht einzuschränken, macht der SPD-Entwurf Ausnahmen. So sollen Zuwendungen ausgenommen sein, die den so genannten „parlamentarische Gepflogenheiten“ entsprechen. Dazu zählten beispielsweise „die im Zusammenhang mit Informationsgesprächen und Festveranstaltungen üblicherweise verbundene Bewirtung bis hin zur Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen“. Zudem sei „der unentgeltliche Transport zu einer Veranstaltung in diesem Zusammenhang ebenso zu nennen wie die Übernahme der mit der Teilnahme verbundenen Übernachtungskosten“. Der Begriff der parlamentarischen Gepflogenheiten stellte in der anderthalbstündigen Debatte einen zentralen Streitpunkt dar. Abgeordnete von CDU, CSU und FDP kritisierten den Begriff als zu unbestimmt, zu schwammig. Er überließe es der Staatsanwaltschaft zu bestimmen, was noch im Rahmen der Gepflogenheiten ist und was nicht. Damit würden „Tür und Tor für politisch motivierte Ermittlungen“ (Ansgar Heveling, CDU) geöffnet.

Eva Högl von der SPD ging auf diese Kritik ein und bot an, den Begriff der parlamentarischen Gepflogenheiten in den Ausschussberatungen weiter zu konkretisieren. Christine Lambrecht (SPD) forderte die Koalitionsfraktionen auf, ihre „Totalverweigerungshaltung“ in dieser Sache aufzugeben. Abgeordnete der CDU wie Andrea Astrid Voßhoff ruderten dagegen weiter zurück und stellten die Frage, ob nicht gar die Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption „schon ein Webfehler“ war. Schließlich hätte die damalige rot-grüne Bundesregierung die Konvention zwar unterzeichnet, aber selbst nicht ratifiziert. Burkhard Lischka (SPD) kündigte daraufhin an, die UN-Konvention mit einer rot-grünen Bundesregierung 2013 „sofort“ umzusetzen, wenn es vorher nicht gelänge.

Transparenz statt Strafgesetz?

Sichtbar schwer fiel es den Abgeordneten, die Themen Abgeordnetenbestechung, Nebentätigkeiten und Transparenz politischer Prozesse voneinander zu trennen. Insbesondere Redner von Schwarz-Gelb betonten, dass Transparenz doch der eigentlich richtige Weg sei, um Korruption vorzubeugen. Jörg van Essen (FDP) behauptete, dass man mit den Verhaltensregeln des Bundestags dabei „ein gutes Stück vorangekommen“ sei. Auch Wolfgang Götzer (CSU) äußerte unmissverständlich: „Es gibt keinen Regelungsbedarf.“ Das wirksamste Mittel gegen Korruption sei öffentliche Kontrolle und parlamentarische Transparenz. Durch die Verschärfung der Verhaltensregeln habe man gezeigt, dass Transparenz ernst genommen werde.

Diese Argumente muten verfehlt an: Schließlich hat die Koalition Vorschläge für mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Einkünften im letzten Jahr nicht vorangebracht und auch alle Bemühungen auf sonstige Weise mehr Transparenz in den politischen Prozess zu bringen blockiert. Van Essen betonte zudem, dass Abgeordnete von der Politik unabhängig sein müssten und deshalb einen Beruf ausüben sollen. Was diese Frage mit der Regelung von Abgeordnetenbestechung zu tun hat, erklärte er dagegen nicht. Wie Ansgar Heveling (CDU) stellten einige Redner der Koalition wiederholt klar, dass Abgeordnete eben Interessenvertreter seien und auch sein müssten. Interessengeleitetes Handeln sei ein Grundelement der Demokratie, so Heveling. Warum das gegen ein besseres Gesetz zur Abgeordnetenbestechung sprechen soll, bleibt dabei unklar: Zum einen, da niemand bestreitet, dass Abgeordnete Interessen vertreten sollen. Vor allem aber, weil legitime Interessenvertretung eben nicht an die Annahme von Vorteilen geknüpft sein darf, was auch Ansgar Heveling sicher nicht anders sieht.

Eva Högl betonte in ihrem Redebeitrag, dass der SPD-Vorschlag als Paket zu verstehen sei – und zwar als Paket mit anderen Regelungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Politik gegenüber illegitimer Einflussnahme und zur Stärkung der Transparenz. Konkret nannte sie die bessere Regelung des Einsatzes von Externen in der Bundesverwaltung und die Einführung eines Lobbyregisters.

Ratifizierung der Korruptionskonvention wichtig, aber nicht genug

Das ist auch aus unserer Sicht der entscheidende Punkt: Eine Verschärfung des Paragraphen zur Abgeordnetenbestechung ist zwar notwendig. Und es wäre wünschenswert, wenn Union und FDP sich ernsthaft damit befassen würden, wie eine solche Verschärfung umgesetzt werden kann. Jedoch wäre auch das nicht der Weisheit letzter Schluss. Um der Beeinflussung von Abgeordneten und Parteien über finanzielle oder geldwerte Zuwendungen Schranken zu setzen, und damit auch der Korruption vorzubeugen, sind weitere Regelungen dringend notwendig. Dazu gehört die angesprochene Ausweitung der Transparenzpflichten bei Nebentätigkeiten ebenso wie Grenzen für Parteispenden und -sponsoring.

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