Nebeneinkünfte

ALTER-EU fordert Verbot von Lobbytätigkeiten für EU-Abgeordnete

Nicht nur im Bundestag sind die Nebentätigkeiten von Abgeordneten derzeit ein Thema. Seit den im März bekannt gewordenen so genannten „Cash-for-Law“- Skandalen wird im EU-Parlament über neue Regeln gegen Interessenkonflikte von Abgeordneten diskutiert. Wir haben mit unserem europäischen Netzwerk ALTER-EU acht Forderungen aufgestellt, wie solchen Interessenkonflikten entgegengewirkt werden sollte. Unter anderem fordern wir ein Verbot […]
von 24. Mai 2011

Europaparlament, Foto: ma.y, Lizenz: CC-by 2.0Nicht nur im Bundestag sind die Nebentätigkeiten von Abgeordneten derzeit ein Thema. Seit den im März bekannt gewordenen so genannten „Cash-for-Law“- Skandalen wird im EU-Parlament über neue Regeln gegen Interessenkonflikte von Abgeordneten diskutiert. Wir haben mit unserem europäischen Netzwerk ALTER-EU acht Forderungen aufgestellt, wie solchen Interessenkonflikten entgegengewirkt werden sollte. Unter anderem fordern wir ein Verbot für alle Nebentätigkeiten, die Lobbyarbeit oder Lobbyberatung beinhalten. Eine deutsche Fassung der Forderungen finden Sie hier.

Nach Bekanntwerden des Skandals um drei im März von der britischen Sunday Times der Bestechlichkeit überführte Abgeordnete hat der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, schnell mit der Ankündigung reagiert, den Verhaltenskodex für Mitglieder des Europäischen Parlaments verschärfen zu wollen und eine Arbeitsgruppe aus Abgeordneten dazu eingesetzt. Diese tagt nun abwechselnd über strengere Regeln für Abgeordnete und strengere Regeln für die Tätigkeit von Lobbyisten im Parlament.

Skandale erfordern striktere Regeln für Abgeordnete
Die Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln hat Empfehlungen für beide Bereiche formuliert und diese den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zugesandt. Ende Mai wird es eine öffentliche Anhörung geben, bei der auch wir als europäisches Netzwerk ALTER-EU Gelegenheit haben werden, unsere Forderungen nochmals in die Debatte zu bringen. Wir wollen vor allem verhindern, dass sich am Ende die Abgeordneten durchsetzen, die ein geringfügiges Mehr an Transparenz über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten und die Arbeit der LobbyistInnen im EU-Parlament für ausreichend halten, um Interessenkonflikte in Zukunft zu verhindern. Der Skandal demonstriert sehr deutlich, dass dies allein nicht ausreicht. Zwei der als bestechlich aufgedeckten Abgeordneten, Ernst Strasser und Adrian Severin, hatten zahlreiche Nebentätigkeiten, die sie in ihrer Erklärung über finanzielle Interessen für das Europäische Parlament auch angegeben hatten. Strasser war dabei das extremste Beispiel: er betrieb aktiv Lobbyarbeit für (Industrie-)Kunden verschiedener Beratungsunternehmen, die ihm entweder mitgehörten oder für die er arbeitete.

Für uns ist daher klar, dass für bestimmte Tätigkeiten Verbote ausgesprochen werden müssen. Dazu gehören alle Lobbytätigkeiten, auch Lobbyberatung, sowie weiterer Tätigkeiten, durch die Interessenkonflikte entstehen können, zum Beispiel ein Sitz im Vorstand eines Unternehmens. Auch Aufsichtsratsposten können Konflikte bergen, wenn diese mit der inhaltlichen Arbeit der Abgeordneten in irgendeiner Form zusammenhängen. Auch sollen Mitglieder des Europäischen Parlaments weder Geld noch Geschenke oder Reisen und Einladungen zu Events von Interessengruppen oder Lobbyisten erhalten dürfen. Dabei sollte eine Obergrenze in Höhe von € 50 festgelegt werden.

Bisherige Regeln viel zu schwach
Bisher gibt es nur einen äußerst schwammigen Verhaltenskodex, der vorschreibt, dass Abgeordnete eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen abgeben und jährlich auf den neuesten Stand bringen müssen, dieser findet sich in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Anlage 1: Bestimmungen zur Durchführung von Artikel 9 Absatz 1 – Transparenz und finanzielle Interessen der Mitglieder . Jede Tätigkeit ist demnach erlaubt, solange sie angegeben wird; über die Höhe der Einkünfte aus den Nebentätigkeiten erfahren wir bisher gar nicht. Die sonstigen dort aufgeführten Verhaltensregeln sind unklar formuliert. So dürfen z.B. Abgeordnete finanzielle, personelle oder materielle Unterstützung zusätzlich zu den vom Parlament bereitgestellten Mitteln im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit von Dritten beziehen, solange sie diese Dritten benennen – eine Regelung, die Lobbygruppen dienlich sein dürfte. Auch die Formulierungen zu den Geschenken sind offensichtlich viel zu unklar, regelmäßig erfahren wir von Events, immer wieder einmal von Reisen, zu denen Abgeordnete von Lobbyisten eingeladen werden. Dies ist bisher nicht verboten und wird regelmäßig angenommen, wie eine aktuelle Studie der Denkfabrik „Center for European Policy Studies“ sowie eine Studie aus dem Jahr 2008 der britischen ALTER-EU-Mitgliedsorganisation Spinwatch zeigen.

Die Bestechungsskandale haben eine einmalige Gelegenheit eröffnet, die viel zu laxen Regeln für Abgeordnete und Lobbyisten im Europäischen Parlament zu verschärfen. Wir werden in den kommenden Wochen Druck in Brüssel machen, damit die Abgeordneten sich nicht am Ende hinter ein paar neuen Alibi-Regeln verstecken können (so scheinen Teile der zuständigen Abgeordneten die Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Öffentlichkeit gar nicht präsentieren zu wollen). Wir halten Sie in den kommenden Wochen darüber auf dem Laufenden.

Foto: ma.y, Lizenz: CC-by 2.0

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