Pressemitteilung

Lobbyregister-Reform nimmt wichtige Hürde

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett die Reform des Lobbyregister-Gesetzes (LobbyRG) beschließen. LobbyControl begrüßt, dass dieses Versprechen des Ampel-Koalitionsvertrages endlich angegangen wird, fordert aber weitergehende Schritte zu mehr Transparenz bei der Gesetzgebung.

von 7. Juni 2023

„Endlich kommt die Ampel in die Gänge bei der Umsetzung ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag für mehr Transparenz und Lobbykontrolle. Der heutige Kabinettsbeschluss zum Lobbyregister ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu der überfälligen Reform“, so Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung bei LobbyControl.

Weitergehende Schritte zu mehr Transparenz nötig

Lange weiter: „Wir sehen großes Potenzial darin, das Transparenzinstrument künftig aussagekräftiger zu machen und Lücken zu schließen. Über die Ankündigungen des Koalitionsvertrages hinaus, die Ausnahmen zu reduzieren und die Lobbyarbeit gegenüber den Bundesministerien bis hin zur Referent:innen-Ebene einzubeziehen, sind jedoch weitere Schritte nötig.“

LobbyControl fordert:

  • Alle Lobbyakteure sollten aussagekräftige Angaben machen müssen, worauf die Interessenvertretung abzielt.
  • Angaben zur Finanzierung und zu Lobbyausgaben sollten verpflichtend und in ihrem Umfang angemessen sein, weitere Finanzierungsquellen sollten miteinbezogen werden.
  • Lobbydienstleister sollten Umfang und Thema ihrer Aufträge transparent machen, auch um mögliche Kettenbeauftragungen transparent zu machen.
  • Ehemalige politische Amts- und Mandatsträger sollten im Register gesondert ausgewiesen werden, wenn sie in der politischen Interessenvertretung tätig sind.

Lobbyregister um Lobby-Fußspur ergänzen

„Wir sehen die Register-Reform in diesen und weiteren Punkten auf einem guten Weg. Das Lobbyregister muss aber auch um eine Lobby-Fußspur für Gesetze ergänzt werden. Hier erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie dazu spätestens dann einen konkreten Vorschlag macht, wenn das Lobbyregister-Gesetz im Bundestag diskutiert wird. Gelingt die Reform des Registers in entscheidenden Punkten und wird es um die Lobby-Fußspur ergänzt, hat Deutschland die Chance, in Sachen Lobbytransparenz eine internationale Vorreiterrolle einzunehmen. Wir rufen den Bundestag auf, das Gesetz nun zügig zu beraten, sodass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten kann“, so Timo Lange.

Hintergrund

Das von der großen Koalition 2021 verabschiedete Lobbyregister-Gesetz trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ist hier einsehbar. Aktuell sind knapp 6.000 Lobbyakteure registriert. Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Lobbyregister nachzubessern.

Im Ampel-Koalitionsvertrag steht zu dem Thema konkret:

„Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechts- schonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“ (S.9)

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