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Pressemitteilung

Interne Dokumente widersprechen Weimers Aussagen zu Interessenkonflikt

Interne Unterlagen des Bundeskanzleramts, die der Tageszeitung taz vorliegen, belasten Kulturstaatsminister Weimer. Aus ihnen geht hervor, dass sich das Kanzleramt bei der Beantwortung kritischer Nachfragen zu Wolfram Weimers Interessenkonflikt durch seine Beteiligung an der Weimer Media Group detailliert mit der Verlagsgruppe abgestimmt hat. Außerdem weisen die Dokumente darauf hin, dass Weimer deutlich mehr in die interne Kommunikation der Weimer Media Group eingebunden war, als er es bisher behauptet hat.

von 22. Mai 2026

Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Lobbyregeln:

„Bei der geschwärzten E-Mail-Adresse von Wolfram Weimer muss es sich um eine Privat- oder Geschäftsadresse handeln, für die Schwärzung seiner ministeriellen Adresse gäbe es keinerlei Rechtsgrundlage. Wir müssen davon ausgehen, dass Weimer von internen Abstimmungsprozessen der Verlagsgruppe mindestens informiert wurde. Das steht in direktem Widerspruch zu Weimers Aussagen, er habe sich vollständig aus dem operativen Geschäft der Weimer Media Group zurückgezogen und es gäbe eine strikte Trennung zwischen der Verlagsgruppe und seinem Amt.

Außerdem zeigen die internen Unterlagen erneut, wie katastrophal das Kanzleramt und die Verlagsgruppe mit dem Interessenkonflikt umgehen. Gerade wegen des Interessenkonfliktes wäre ein besonderer Abstand zur Weimer Media Group angebracht. Stattdessen sehen wir ein Maß an Kooperation und gegenseitiger Absprache, bei dem kaum noch zu unterscheiden ist, wer für das Kanzleramt und wer für die Weimer Media Group arbeitet.

Dass sich das Kanzleramt ausgerechnet zu kritischen Nachfragen bezüglich Wolfram Weimers Interessenkonflikt koordiniert, offenbart, wie wenig es dem Kanzleramt um echte Transparenz geht. Weimer und sein Staatsministerium sind erneut mehr daran interessiert, kritische Nachfragen möglichst effizient abzuwehren, als den Interessenkonflikt wirklich aufzulösen oder Vertrauen zurückzugewinnen. Das ist eines demokratischen Amtsträgers unwürdig und richtet großen Schaden an. Die Bundesregierung sollte umgehend verbindliche Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten einführen, insbesondere eine Offenlegungspflicht für Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern.

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