Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Experte für Parteispenden:
„Bisher gibt es nur wenige Informationen über die genauen Vorwürfe und Indizien gegen Steffen Krach. Klar lässt sich allerdings sagen: Es verbietet sich absolut, Spenden welcher Art auch immer von Beteiligten eines Vergabe- oder sonstigen Verwaltungsverfahrens anzunehmen – vor, während und nach dem Verfahren. Wenn die Spende tatsächlich umgehend zurücküberwiesen wurde, wie von Krach dargestellt, wäre das ein guter Umgang mit einem solchen Vorgang.
Der Fall zeigt aber auch, dass sowohl Krach als auch das Vertrauen in die Politik von besseren Transparenzregeln profitiert hätten. Offenbar wurde hier bewusst knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro gespendet. Das zeigt, dass die Absenkung dieser Schwelle wirkungsvoll wäre.
LobbyControl fordert eine Absenkung der Schwelle für namentliche Veröffentlichung auf 2.000 Euro und eine insgesamt schnellere Veröffentlichung der Parteispenden unter Angabe, an welche Parteigliederung die Zuwendung ging. Wäre dies bereits umgesetzt, könnten Steffen Krach und die SPD die Vorwürfe gegen sich leicht entkräften. Und auch die Staatsanwaltschaft hätte gegebenenfalls frühzeitig Zugriff auf entlastende Informationen.
Außerdem dürfte es durch eine solche Absenkung insgesamt weniger verdächtige Spenden geben. Wenn allen Beteiligten von vornherein klar ist, dass eine solche Spende schwarz auf weiß veröffentlicht wird, dürften derartig verdächtige Spenden stark zurückgehen.
Gerade im kommunalen Bereich kann es schon mit Beträgen unter 10.000 Euro zu problematischer Einflussnahme oder sogar Korruptionsfällen kommen. Deshalb müssen die Regeln für Parteispenden nachgeschärft werden.“
Hintergrund
- Zu den Vorwürfen: www.rbb24.de
