Pressemitteilung

Bundesregierung will Interessenkonflikte im Dunkeln lassen

Die schwarz-rote Bundesregierung sieht keinerlei Handlungsbedarf beim Umgang mit möglichen Interessenkonflikten ihrer Ministerinnen und Minister. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor. LobbyControl fordert eine Offenlegungspflicht für Unternehmensbeteiligungen und weitere Verbesserungen für mehr Transparenz und Integrität in der Politik.

von 7. August 2025

Timo Lange, Experte für Lobbyregulierung bei LobbyControl: „Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage offenbart ein völlig unzureichendes Bewusstsein für den Umgang mit finanziellen Interessenkonflikten von Regierungsmitgliedern. Die Bundesregierung sieht demnach keinerlei Handlungsbedarf, Offenlegungspflichten für Beteiligungen an Unternehmen gesetzlich zu regeln, obwohl solche Beteiligungen offenkundig zu erheblichen Interessenkonflikten führen können.“

Für Mitglieder der Bundesregierung gelten aktuell nur dann gewisse Offenlegungspflichten, wenn das Mitglied zugleich im Bundestag sitzt. Dies ist bei Wirtschaftsministerin Reiche, Digitalminister Wildberger und Kulturstaatsminister Weimer nicht der Fall.

„Es kann eigentlich nicht sein, dass wir ausgerechnet für Ministerinnen und Minister in ihrer besonders herausgehobenen Stellung und Verantwortung keine strengeren Regeln haben als für einfache Abgeordnete“, sagt Timo Lange.

Dass Beteiligungen an Unternehmen zu Interessenkonflikten führen können, werde etwa im Fall von Katherina Reiche sichtbar. „Reiche hat ihre Beteiligungen erst dann offenlegt, als politischer Druck entstand und mehrfach nachgefragt wurde. Sichtbar wurde dann, dass sie Optionsscheine eines Unternehmens besaß, in dessen Aufsichtsrat sie vor Amtsantritt saß und das in den Zuständigkeitsbereich ihres Ministeriums fällt“, so Lange. .

Deutschland bleibt hinter internationalen Standards zurück

Laut der Antwort der Bundesregierung hat Katherina Reiche diese Optionsscheine inzwischen veräußert. Lange: „Das ist ein richtiger Schritt. Es ist aber völlig unzureichend, sich bei solchen Interessenkonflikten rein auf das Gutdünken der Amtsinhaber:innen zu verlassen und auf freiwillige Offenlegung zu setzen. Wir brauchen hier klare Standards, wie sie in anderen Ländern übrigens längst selbstverständlich sind. Frau Reiche hat nun freiwillig Angaben gemacht, bei allen anderen Minister:innen und auch dem Bundeskanzler bleiben mögliche Interessenkonflikte weiterhin im Dunkeln.“ Kritisch sieht LobbyControl auch weitere Aspekte beim Umgang mit Interessenkonflikten, insbesondere bei Minister:innen wie Katherina Reiche, die direkt aus leitenden Positionen in Unternehmen in die Politik gewechselt sind. Lange: „Die Frage, ob Frau Reiche sich aus bestimmten Verfahren oder Entscheidungen heraushalten müsse, die Unternehmen direkt betreffen, für die Frau Reiche zuvor entgeltlich tätig war, beantwortete die Bundesregierung äußerst schmallippig und inhaltlich fragwürdig.“ Dies sei laut Bundesregierung „eine – hypothetische – Frage, die erst beurteilt werden kann bzw. müsste, falls ein solcher Fall eintritt.“

Unabhängige Kontrolle gefordert

Lange: „Das offenbart ein fragwürdiges Verständnis von Compliance und dem Umgang mit möglichen Interessenkollisionen. Aus unserer Sicht müsste es völlig klar sein, dass Frau Reiche einen großen Abstand zu Vergabe- oder Zuwendungsverfahren einhalten muss, wenn Unternehmen, für die sie vor Amtsantritt tätig war, direkt betroffen sind. Schon der bloße Anschein, bestimmten Unternehmen könnte ein Vorteil aus einer privilegierten Beziehung zur Ministerin erwachsen, ist absolut zu vermeiden.“

LobbyControl fordert eine umfassende Reform der Transparenz- und Integritätsregeln für die Bundesministerien insgesamt. Lange: „Insgesamt verdeutlicht die Antwort der Bundesregierung den dringenden Reformbedarf der Regelungen für den Umgang mit Interessenkonflikten in den Bundesministerien, das gilt auch für die Ebene der Staatssekretär:innen und Abteilungsleitungen. Die Einhaltung der Transparenz- und Integritätsregelungen sollte zudem von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden.“

Hintergrund

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen ist hier online.

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hatte Deutschland bereits 2020 aufgefordert "hochrangige Entscheidungsträgerinnen und -träger der Exekutive zu verpflichten, ihre finanziellen Interessen regelmäßig öffentlich zu erklären". Dieser Aufforderung ist Deutschland nicht nachgekommen und sieht sich deshalb einem Non-Compliance-Verfahren ausgesetzt. Mehr dazu hier.

Vor dem Hintergrund der Debatte um Interessenkonflikte rund um die Staatssekretäre Patrick Graichen und Udo Phillip in der vergangenen Legislaturperiode hatte LobbyControl Eckpunkte für eine umfassende Reform der Compliance-Regeln vorgelegt.

Aktuell haben 16.337 Menschen unsere Petition „Merz-Regierung: Aktien offenlegen!“ unterzeichnet und fordern damit verbindliche Anzeigepflichten für Beteiligungen und andere Finanzinvestitionen von den höchsten Amtsträger:innen in unserem Staat.

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