„Wettbewerbsfähigkeit” als Vorwand
Auf europäischer Ebene werden derzeit mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit in großem Ausmaß bestehende Standards geschwächt oder zurückgenommen. Die Bundesregierung zählt zu den treibenden Kräften eines umfassenden Abbaus von EU-Regeln. In den vergangenen Monaten drängte sie, Regeln zu prüfen und zu streichen. Ein Grundsatzpapier der CDU/CSU Bundestagsfraktion aus dem Frühjahr verdeutlicht diese Entwicklung: Es fordert unter anderem ein Moratorium für neue EU-Regulierungsvorhaben und schlägt zu diesem Zweck sogar ein Gremium mit Veto-Recht vor. Auch die AfD plädiert für eine weitreichende Deregulierung europäischer Schutzstandards.
Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass Begriffe wie „Vereinfachung“, „Wettbewerbsfähigkeit“ oder „Bürokratieabbau“ als Deckmantel für Eingriffe in bestehende Schutzstandards genutzt werden.
„Fossilen Konzernen und mächtigen Unternehmensverbänden ist es durch langfristige Kampagnen gelungen, EU-Schutzstandards als Überregulierung und unnötige Bürokratie zu labeln. Mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit wollen sie die Folgekosten für ihr schädliches Verhalten auf die Allgemeinheit abwälzen - die Kosten tragen am Ende wir alle”, erläutert Katharina Nocun, Vorständin von LobbyControl.
Nach Ansicht der beteiligten Organisationen greift die öffentliche Debatte oft zu kurz. Studien zeigen, dass Unternehmen weniger die Regulierung selbst als vielmehr Rechtsunsicherheit, häufige Änderungen und unklare Rahmenbedingungen als Belastung empfinden.
Claudia Brück, Vorständin, Fairtrade Deutschland e.V. erläutert: „Umwelt- und Menschenrechtsregeln dürfen dem Bürokratieabbau nicht zum Opfer fallen. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne und existenzsichernde Einkommen werden nur Realität, wenn es verbindliche Schutzstandards gibt.“
Schutzstandards sind europäische Erfolgsgeschichte
Die Abschaffung von Kontrollmechanismen verschlechtert die Lebensbedingungen von Menschen in der EU und weltweit. Exemplarisch dafür stehen die Umweltvorgaben der EU.
„Europas Umweltgesetze haben Millionen Menschen besser vor Schadstoffen geschützt sowie unsere Luft und unsere Gewässer sauberer gemacht. Sie gehören zu den größten politischen Erfolgsgeschichten der EU. Umso alarmierender ist es, dass diese bewährten Schutzregeln nun schleichend abgebaut werden sollen”, sagt Florian Schöne, Geschäftsführer beim Deutschen Naturschutzring. „Wer Umwelt- und Gesundheitsschutz als überflüssige Bürokratie betrachtet, verkennt ihren eigentlichen Zweck: Menschen zu schützen. Kurzfristige Erleichterungen für wenige dürfen nicht zulasten unserer natürlichen Lebensgrundlagen und kommender Generationen erfolgen.“
Das Bündnis warnt zudem davor, zentrale europäische Regulierungen als Wettbewerbshemmnis darzustellen, obwohl sie Gesundheit, Umwelt, Menschenrechte und demokratische Institutionen schützen.
„Klare Regeln schützen Menschen, Umwelt und Gesundheit,” erklärt Antje von Dewitz, CEO der VAUDE Sport GmbH & Co. KG. „Das europäische Lieferkettengesetz wird oft als Belastung für Unternehmen dargestellt. Meine Erfahrung ist eine andere: Es sorgt dafür, dass Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, nicht benachteiligt werden. Wer diese Regeln abbaut, vereinfacht nicht, sondern schafft Vorteile für diejenigen, die die Kosten auf Beschäftigte, Umwelt oder die Gesellschaft abwälzen.”
Mit ihrem Statement fordern die Unterzeichnenden die Bundesregierung sowie die europäischen Institutionen auf, Schutzstandards nicht als Hindernis, sondern als Grundlage für eine demokratische, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu begreifen. Klare Regeln schaffen Vertrauen, Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Ihr pauschaler Abbau würde dagegen demokratische Kontrolle schwächen und gesellschaftliche Risiken erhöhen.
Hintergrund
Über das Statement: „Starke Standards schützen Menschen, Demokratie und Lebensgrundlagen“ wurde von Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Verbraucherschutz, Menschenrechte, Demokratie, Wirtschaft und digitale Grundrechte initiiert. Es richtet sich an die Bundesregierung, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die europäischen Institutionen.
