Pressemitteilung

Aserbaidschan-Affäre: CDU sollte Frau Strenz ausschließen

Berlin, 18. Januar 2019 – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat heute eine Verletzung der Verhaltensregeln für Abgeordnete durch die CDU-Abgeordnete Karin Strenz formal festgestellt. Zudem drohe Strenz nach Informationen des Tagesspiegel eine Geldstrafe. Strenz hatte Honorare von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner nicht fristgemäß offen gelegt und die Firma Extent GmbH verschwiegen, die sie mit einer ehemaligen […]
von 18. Januar 2019

Berlin, 18. Januar 2019 – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat heute eine Verletzung der Verhaltensregeln für Abgeordnete durch die CDU-Abgeordnete Karin Strenz formal festgestellt. Zudem drohe Strenz nach Informationen des Tagesspiegel eine Geldstrafe. Strenz hatte Honorare von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner nicht fristgemäß offen gelegt und die Firma Extent GmbH verschwiegen, die sie mit einer ehemaligen Mitarbeiterin Lintners gegründet hatte. Damit ist Frau Strenz‘ bisherige Aussage, sie habe alle Transparenzanforderungen eingehalten, offiziell widerlegt. Mit dieser Aussage kurz vor der Bundestagswahl 2017 hat Strenz ihre Wählerinnen und Wähler getäuscht. LobbyControl fordert deshalb, dass Frau Strenz ihr Bundestagsmandat niederlegt. Die Unionsfraktion im Bundestag müsse Strenz ansonsten ausschließen.

Zur Verletzung der Verhaltensregeln durch Karin Strenz kommentiert Timo Lange von LobbyControl:

„Jetzt ist es amtlich: Frau Strenz hat gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages verstoßen. Jetzt ist die Unionsfraktion gefordert: Sie sollte Frau Strenz die Tür zeigen, wenn sie ihr Mandat nicht von sich aus niederlegt.

Die beträchtliche Geldstrafe der Bundestagsverwaltung wäre ein wichtiges und lange überfälliges Signal: Der Bundestag darf ein so fragwürdiges Verhalten von Abgeordneten nicht hinnehmen. Die Liste der Verfehlungen von Frau Strenz ist lang: Sie hat sich einem zweifelhaften Regime angedient, die Verhaltensregeln verletzt, ihre Wählerinnen und Wähler absichtlich getäuscht und sich der umfassenden Aufklärung der Vorwürfe entzogen. Auch die CDU sollte nun Konsequenzen ziehen. Mit dem festgestellten Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages ist das Maß voll. Der Europarat hat bereits Konsequenzen gezogen und Frau Strenz ein lebenslanges Hausverbot im Europarat erteilt.

Es geht hier nicht um eine Petitesse: Die autoritär regierte Aserbaidschan hat in den vergangenen Jahren systematisch Geld und Geschenke an europäische Politiker vergeben, um seine Interessen durchzusetzen und sein angeschlagenes Image mit Hilfe dieses Lobbynetzwerkes aufzupolieren. Mit Karin Strenz war auch eine deutsche Bundestagsabgeordnete Teil dieses Netzwerks. Es darf nicht sein, dass zweifelhafte Regime mit solchen Methoden Einfluss auf unsere Politik nehmen.

Die Aserbaidschan-Affäre erfordert auch eine politische Antwort. Der Bundestag muss endlich die Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) umzusetzen. Das Antikorruptionsgremium fordert umfassendere Regeln für Interessenkonflikte von Abgeordneten und eine verbesserte Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten für Bundestagsabgeordnete. Zusätzlich wäre ein verbindliches Lobbyregister wichtig, um transparent zu machen, wer in wessen Auftrag in Deutschland Interessen vertritt. Insbesondere Lintners Aktivitäten wären so wesentlich früher für Politik und Öffentlichkeit nachvollziehbar geworden.“

Hintergrund

Frau Strenz hatte von dem Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner über die Firma Line-M Trade Geld angenommen. Diese Einkünfte hatte sie nicht fristgemäß gemeldet. Dadurch waren ihr Interessenkonflikt nicht sichtbar als sie 2015 als Wahlbeobachterin des Europarats in Aserbaidschan war. Zudem hatte sie einer Mitarbeiterin Lintners die Firma Extent GmbH gegründet, die Anteile daran aber kurz darauf ihrem Mann überschrieben und die Firma damals nicht gemeldet. Als die Vorwürfe gegen sie kurz vor der Bundestagswahl 2017 bekannt wurden, behauptete Frau Strenz in einer Erklärung kurz vor der Wahl, dass sie „allen rechtlichen Transparenzanforderungen“ nachgekommen sei. Sie hat damit kurz vor der Wahl ihre Wählerinnen und Wähler getäuscht. Ihre Aserbaidschan-Verbindungen waren ein Thema bei der Wahl. Frau Strenz wurde am 24.9. nur mit großen Verlusten als Direktkandidatin wieder gewählt. Und dieser Wahl ging eine Erklärung voraus, in der sie an einem wichtigen Punkt die Unwahrheit sagte. Die Erklärung von Strenz im September 2017 auf Facebook.

Die formale Ermahnung auf Grund der Verletzung der Verhaltensregeln des Bundestages finden Sie hier (bundestag.de, PDF)

Der Europarat hat bereits Konsequenzen gezogen und Frau Strenz ein lebenslanges Hausverbot im Europarat erteilt, siehe LobbyControl-Blog.

Frau Strenz hat sich einer mündlichen Befragung durch die Untersuchungskommission des Europarats entzogen. Sie begründet das öffentlich mit ihrer Krankschreibung. Laut Europarat-Bericht trifft dies aber nur für Oktober 2017 zu. Frau Strenz hat dann im November 2017 eine schriftliche Stellungnahme für das Untersuchungsgremium abgegeben. Doch das reichte den Sonderermittlern nicht. Sie fragten Frau Strenz ein zweites Mal um eine mündliche Befragung. Im Januar 2018 verweigerte sich Frau Strenz einer erneuten Einladung mit Verweis auf ihre parlamentarischen Verpflichtungen. Zu dieser Zeit arbeitete der Bundestag wegen der verzögerten Regierungsbildung noch gar nicht voll. Es gab nur den Hauptausschuss, in dem Strenz nicht Mitglied war. Die Begründung für ihre erneute Absage ist unglaubwürdig.

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