Köln/Berlin, 23.11.2018 – Aktuelle Recherchen des SPIEGEL und der Schweizer WOZ deuten darauf hin, dass der Milliardär August von Finck 2013 über eine PR-Agentur AfD-Veranstaltungen finanziert hat. So gibt es starke Indizien dafür, dass Finck eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der AfD in ihrer Gründungsphase spielte – ohne dabei selbst sichtbar zu werden. Zudem war ein Bevollmächtigter Fincks offenbar in die Konzeption des Deutschland-Kuriers eingebunden, der seit 2017 für die AfD wirbt. Zu den aktuellen Entwicklungen kommentiert Ulrich Müller von LobbyControl:
„Die Meldungen über verdeckte Geldflüsse an die AfD reißen nicht ab. Wir brauchen jetzt eine schonungslose Aufklärung, von wem Geld in den Aufbau und die Wahlkämpfe der AfD geflossen ist. Die Bundestagsverwaltung muss prüfen, woher das Geld kam, mit dem die frühere AfD-Pressesprecherin und PR-Frau Dagmar Metzger in der Anfangszeit Veranstaltungen für die AfD organisierte. Wenn die Gelder dafür tatsächlich von Dritten wie Herrn von Finck kamen, wären dies klare Verstöße gegen das Parteienrecht.“
Mutmaßliche Verwicklung von Fincks in verdeckte Wahlwerbung
„Die AfD sollte zudem endlich detailliert darüber Auskunft geben, was sie über die Geldgeber der verdeckten Wahlwerbung zu ihren Gunsten weiß und welche Kontakte es zwischen der Partei und dem Wahlwerbe-Verein gab. Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ gab es Kontakte und ein Treffen zwischen dem Vorstand des Wahlwerbe-Vereins und AfD-Vertretern, um möglicherweise von diesen verdeckten Geldströmen für den Aufbau der AfD-Stiftung zu profitieren. Die mutmaßliche Verwicklung von Fincks zeigt erneut, dass das Parteienrecht in Deutschland zu schwach ist. Es kann nicht sein, dass die Spender hinter Geldflüssen zu Gunsten einer Partei jahrelang unbekannt bleiben oder dass es Wahlwerbung von Dritten in Millionenhöhe gibt, die keinerlei Transparenzpflichten unterliegt“, so Müller.
Politische Einflussnahme durch Geld braucht Schranken
„Die Regeln für Parteien- und Wahlkampffinanzierung müssen verschärft werden, um verdeckte Geldflüsse effektiv zu stoppen. Insbesondere muss Wahlwerbung durch Dritte den gleichen Transparenzregeln unterliegen wie direkte Parteispenden. Zudem müssen Regelverstöße schneller und effektiver geahndet werden. Für Spenden und Wahlwerbung durch Dritte sollte es Obergrenzen geben.
August von Finck hat über Jahrzehnte immer wieder mit großem Geld versucht, die Politik und die gesellschaftliche Debatte in Deutschland zu beeinflussen. Um die Demokratie zu schützen, müssen wir politische Einflussnahme durch Reichtum erschweren. Denn wenn Superreiche mit großen Geldsummen Parteien unterstützen und Wahlen beeinflussen können, verschafft ihnen das ungleichen Einfluss und höhlt die Demokratie aus. Wir brauchen hier klare Schranken“, fordert Müller.
Hintergrund
Der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ hat die AfD seit März 2016 in zehn Landtagswahlkämpfen sowie im Bundestagswahlkampf mit verdeckter Wahlkampfhilfe unterstützt. Insgesamt floss dabei ein zweistelliger Millionenbetrag zugunsten der AfD. Die Geldgeber sind bislang unbekannt, die AfD behauptet, mit den Vorgängen nichts zu tun zu haben. Die Geschäfte des Briefkastenvereins mit Sitz in Stuttgart werden von der Schweizer Werbeagentur Goal AG geführt, die in rechten Kreisen Europas bestens vernetzt ist. Die Goal AG finanzierte zudem direkt lokale Wahlkampagnen für Jörg Meuthen und Guido Reil.
Der Verein und die AfD behaupteten stets, es gebe keine Zusammenarbeit zwischen ihnen. Deshalb konnte die Unterstützungskampagne ein Schlupfloch im Parteienrecht nutzen und ihre Geldgeber so bislang geheim halten. Diese Darstellung wird aber zunehmend unglaubwürdiger. Mehr zum „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ finden Sie in unserem Online-Lexikon Lobbypedia.
LobbyControl hat die Online-Aktion „Verdeckte Wahlbeeinflussung stoppen!“ gestartet, die u. a. eine gesetzliche Offenlegung der Geldgeber von Drittkampagnen fordert.
LobbyControl hat ein Eckpunktepapier für eine Regelung des Parteisponsoring und der indirekten Wahlkampffinanzierung veröffentlicht.
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