Nebeneinkünfte

Unterschriftenaktion: Gegen Abgeordnetenbestechung und für Transparenz bei Nebeneinkünften!

Peer Steinbrück will jetzt freiwillig seine Einkünfte offen legen. Aber wieso hängt es vom guten Willen eines Politikers ab, ob wir erfahren, von wem er wie viel Geld erhalten hat? Wir wollen die Steinbrück-Debatte nutzen, um endlich strikte Transparenzregeln für alle Abgeordnete durchzusetzen. Unterstützen Sie unsere Unterschriftenaktion für transparente Nebeneinkünfte und wirkungsvolle Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung […]
von 8. Oktober 2012

Foto: Campact von LobbyControl

Peer Steinbrück will jetzt freiwillig seine Einkünfte offen legen. Aber wieso hängt es vom guten Willen eines Politikers ab, ob wir erfahren, von wem er wie viel Geld erhalten hat? Wir wollen die Steinbrück-Debatte nutzen, um endlich strikte Transparenzregeln für alle Abgeordnete durchzusetzen. Unterstützen Sie unsere Unterschriftenaktion für transparente Nebeneinkünfte und wirkungsvolle Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung !

Am 18.10. verhandelt die Rechtstellungskommission des Bundestages über das Thema Nebentätigkeiten. Mehr Transparenz ist noch nicht sicher: FDP und Union geben sich zwar als große Steinbrück-Kritiker, haben aber in den letzten Jahren selbst bessere Transparenzregeln und Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung blockiert. Unglaublich, aber wahr: Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption immer noch nicht umgesetzt. Am 17.10. wird es zu diesem Thema eine Anhörung im Bundestag geben.

Die Unterschriftenaktion ist beendet. Insgesamt sind 63.511 Unterschriften zusammen gekommen. Vielen Dank an alle, die die Aktion unterstützt haben!

 

Hintergrund zu unserer Unterschriftenaktion

Am Mittwoch, dem 17.10, wird im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Thema Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung stattfinden. Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption seit knapp zehn Jahren zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Voraussetzung dafür ist eine Verschärfung und Ausweitung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Dagegen sperrt sich bisher vor allem die schwarz-gelbe Koalition. Mit der Unterschriftenaktion wollen wir Bewegung in die Sache bringen. Die bisherigen Gesetze gegen Abgeordnetenkorruption sind weitgehend wirkungslos.

Am darauf folgenden Donnerstag, dem 18.10., tagt die Rechtsstellungskommission, um über die Regeln zur Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften zu beraten. Durch die Kanzlerkandidatur von Peer Steinbrück, dem aktuellen Nebentätigkeiten-Spitzenreiter, ist neuer Schwung in die Debatte gekommen. Wir setzen uns seit Jahren für mehr Transparenz bei Nebeneinkünften ein. Wichtig ist nun, dass die bisherige Regelung überarbeitet wird, ohne dass dabei neue Transparenzlücken gerissen werden. Letztes Jahr konnten wir mit Ihrer Unterstützung eine schlechte Neuregelung der Offenlegungspflichten verhindern. Nun besteht die Chance, endlich wirkliche Transparenz herzustellen.

Warum sich bei der Abgeordnetenbestechung etwas ändern muss

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist im deutschen Strafgesetzbuch im Paragraphen 108e geregelt. Darin heißt es: „Wer es unternimmt, für eine Wahl oder eine Abstimmung  […] eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es ist also nur der Kauf bzw. Verkauf von Stimmen, z.B. bei einer Abstimmung im Bundestag oder auch einem Gemeinderat, strafbar.

Diese sehr enge Fassung des Straftatbestands reicht nicht aus, um Abgeordnetenkorruption wirksam zu bekämpfen. So fallen etwa Abstimmungen in den Fraktionen oder Arbeitskreisen nicht unter den Straftatbestand. Straflos wäre bei geltender Rechtslage auch die Annahme von Einflussspenden im Wahlkreis oder die entgeltliche Tätigkeit von Abgeordneten als Lobbyisten für Unternehmen oder Verbände. Selbst wenn Abgeordnete nach einer Entscheidung so genannte „Danke-Schön-Spenden“ erhalten, ist das bisher straflos.

Die Bundesrepublik gehört international zu den Schlusslichtern beim Kampf gegen Abgeordnetenbestechung. In Europa haben alle Länder mit Ausnahme Deutschlands und Tschechiens die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert.

Nebeneinkünfte endlich transparent machen

Peer Steinbrück möchte nach heftiger Diskussion nun seine Nebeneinkünfte detailliert offenlegen. Es darf aber nicht sein, dass die Öffentlichkeit mehr Informationen über Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten nur dann erhält, wenn jemand zum Kanzlerkandidaten wird. Wir brauchen verbindliche Regeln für alle Abgeordnete.

Bisher müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte nur in drei Stufen offenlegen: Die oberste Stufe 3 beginnt bei 7.000 Euro und ist nach oben offen. Daher wissen wir nicht, ob ein Abgeordneter etwa für eine Gutachtertätigkeit 10.000 oder 100.000 Euro erhalten hat. Das wäre aber wichtig, um Interessenkonflikte einschätzen zu können oder um beurteilen zu können, ob gar eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Zudem hat der Fall Steinbrück gezeigt, dass Vorträge häufig über Redneragenturen vermittelt werden. Damit wird der eigentliche Auftraggeber unsichtbar. Nach den geltenden Regeln reicht es aus, die Redneragentur anzugeben. Uns reicht das nicht. Die Regeln müssen dementsprechend geändert werden.

Die Steinbrück-Debatte bietet jetzt die Chance, endlich striktere Regeln durchzusetzen. Schwarz-Gelb hat das bisher blockiert. Nun müssen die Abgeordneten zeigen, dass ihre Forderungen gegenüber Steinbrück nach mehr Transparenz ernst gemeint sind.

Unterschreiben Sie jetzt unseren Appell für transparente Nebeneinkünfte und wirkungsvolle Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung!

Lesen Sie in unserer Lobbypedia mehr über die Nebeneinkünfte-Problematik.

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