Nebeneinkünfte

Neue Regeln für Nebeneinkünfte – auf Abruf

Der Bundestag hat gestern striktere Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten beschlossen. Danach sollen die Abgeordneten in Zukunft offenlegen, ob sie für Nebeneinkünfte monatlich zwischen 1000 Euro und 3500 Euro, bis 7000 Euro oder über 7000 Euro bekommen. Außerdem wurde die Annahme von Geld ohne „angemessene Gegenleistung“ verboten und Ordnungsgelder bis zur Hälfte der jährlich Abgeordnetenentschädigung […]
von 1. Juli 2005

Der Bundestag hat gestern striktere Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten beschlossen. Danach sollen die Abgeordneten in Zukunft offenlegen, ob sie für Nebeneinkünfte monatlich zwischen 1000 Euro und 3500 Euro, bis 7000 Euro oder über 7000 Euro bekommen. Außerdem wurde die Annahme von Geld ohne „angemessene Gegenleistung“ verboten und Ordnungsgelder bis zur Hälfte der jährlich Abgeordnetenentschädigung als Strafe bei Verstößen eingeführt. Allerdings ist weiter unklar, ob die Regeln so umgesetzt werden. Die CDU will die neuen Regeln zwar nicht im Bundesrat blockieren. Zugleich aber hat sie laut Financial Times angekündigt, nach den Neuwahlen (falls es sie gibt und die Union gewinnt) die Regeln wieder zu ändern – ohne allerdings zu sagen, wie.

Bleiben Sie informiert über Lobbyismus.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Datenschutzhinweis: Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1). Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Zur Datenschutzerklärung.

Teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert. Neue Kommentare erscheinen erst nach Freigabe auf der Webseite.

Interesse an mehr Lobbynews?

Newsletter abonnieren!