Lobbyregister

Österreich: Uneinigkeit über geplantes Lobbyregister

Letzte Woche Mittwoch befasste sich der Justizausschuss des österreichischen Parlaments erneut mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Nach einer Expertenanhörung wurde die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung im März vertagt. Ursprünglich sollte das „Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz“ (LobbyG) schon zum 1. Januar in Kraft treten. Bereits am 22. November letzten Jahres beriet der Ausschuss über die […]
von 20. Januar 2012

Letzte Woche Mittwoch befasste sich der Justizausschuss des österreichischen Parlaments erneut mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Nach einer Expertenanhörung wurde die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung im März vertagt. Ursprünglich sollte das „Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz“ (LobbyG) schon zum 1. Januar in Kraft treten. Bereits am 22. November letzten Jahres beriet der Ausschuss über die Gesetzesinitiative, die in Reaktion auf die Bestechungsskandale im EU-Parlament um den österreichischen EU-Abgeordneten Ernst Strasser gestartet wurde. Österreich könnte mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters eine Vorreiterrolle in Westeuropa einnehmen.

Die Verzögerungen und die Anhörung deuten auf politische Differenzen hin, die auch mit Blick auf die Einführung eines verpflichtenden Registers in Deutschland aufschlussreich sein können. Wie bei der Anhörung im Landtag Brandenburg Anfang November 2011, sind auch in Österreich Fragen nach einer präzisen und sinnvollen Definition von Lobbying und weitere Begriffsbestimmungen entscheidend. Ebenso kontrovers diskutiert wird die Rolle von Lobbying betreibenden Anwälten und die Frage, inwieweit durch das Lobbygesetz in das Anwaltsgeheimnis eingegriffen werden kann und soll. Ähnliche Debatten führen wir auch in Deutschland und anlässlich der Anhörung in Brandenburg haben wir unsere Positionen dazu in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Zur Anhörung eingeladen waren der ehemalige Verfassungsrichter Karl Korinek, der Geschäftsführer der Lobby- und PA-Agentur Kovar&Köppl, Andreas Kovar (Werbespruch: „Making politics work for you.“), der Präsident der österreichischen Public-Affairs Vereinigung (ÖPAV), Feri Thierry, der Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages, Armenak Utudjian, der Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, Sepp Schellhorn sowie der Jurist und Politikwissenschaftler Hubert Sickinger.

Lobbyisten gegen Transparenz

Verschwiegenheit als Geschäftsmodell: Anzeige von Kovar & Köppl in der Zeitschrift "Politik & Kommunikation" März 2007

Ein Wortprotokoll der Sitzung ist leider nicht verfügbar. Statt dessen gibt es lediglich eine Zusammenfassung der Wortbeiträge. Sickinger kritisierte demnach zu Recht den nicht-öffentlichen Teil des geplanten Registers. In diesem werden die im Sinne der Transparenz relevanten Angaben zu Kunden und Aufträgen von Lobbyagenturen gespeichert. Dass gerade diese Informationen nicht öffentlich sein sollen, ist ein großer Schwachpunkt des österreichischen Gesetzentwurfs.

Kovar sprach sich wenig überraschend gegen die Sichtbarmachung der Auftraggeber von Beratungsunternehmen aus und kritisierte dies als „diskriminierend und praxisfern“. Dass eben jene Angaben nach dem derzeitigen Entwurf nicht öffentlich gemacht werden, scheint Kovar dabei nicht zu genügen. Hintergrund ist hier, dass die Kammern (Arbeiterkammern etc.) nach dem vorliegenden Entwurf weniger Angaben machen müssen, als Lobbyagenturen.

Korinek plädierte entgegengesetzt dafür, NGOs ganz von der Registrierungspflicht zu befreien und zwischen Lobbying für den eigenen Vereinszweck und kommerziellem Lobbying für Dritte zu unterscheiden, wie Der Standard berichtet. Eine solche Unterscheidung wäre aus unserer Sicht nicht zielführend, da z.B. auch Unternehmen oder Lobbyisten vermeintlich neutrale NGOs als Tarnorganisationen für ihre Arbeit nutzen können, bei denen nicht unbedingt erkennbar ist, wer die Geld- und Auftraggeber sind.

Noch Nachbesserungsbedarf

Da für die Verabschiedung des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, sind auch die Stimmen der Opposition von Bedeutung. Während die FPÖ und Teile der SPÖ die Ausnahmen für Anwälte noch ausweiten wollen, möchten die Grünen auch den bisher nicht-öffentlichen Teil des Registers öffentlich machen. Die weiteren Verhandlungen dürften also noch spannend werden und ob eine Beschlussfassung bis März, wie nun von der ÖVP angestrebt, realistisch ist, darf bezweifelt werden.

Österreich täte gut daran, sich bei der weiteren Ausarbeitung des Lobbygesetzes an den USA oder Kanada zu orientieren und die dort seit vielen Jahren gewonnenen Erfahrungen mit verpflichtenden Lobbyregistern zu nutzen. Insbesondere bei den Angaben über Lobbybudgets bei Unternehmen und bei den erwähnten Auftrags- und Kundenlisten bei Lobbyagenturen gibt es aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf.

Fotos: © CC BY 2.0, Name: akk_rus

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