Lobbyregister

EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt

Am morgigen Donnerstag startet in Brüssel ein neues Register, das für mehr Lobby-Transparenz sorgen soll. Es ersetzt das bisherige freiwillige Lobbyregister der EU-Kommission und die vom EU-Parlament geführte Liste der Lobbyisten mit Hauszugang. Die Eintragung in das neue „Transparenzregister“ bleibt freiwillig, wird jedoch die Voraussetzung für einen Hausausweis des Europaparlaments. Wer also einen Dauerzugang zum […]
von 22. Juni 2011

Am morgigen Donnerstag startet in Brüssel ein neues Register, das für mehr Lobby-Transparenz sorgen soll. Es ersetzt das bisherige freiwillige Lobbyregister der EU-Kommission und die vom EU-Parlament geführte Liste der Lobbyisten mit Hauszugang. Die Eintragung in das neue „Transparenzregister“ bleibt freiwillig, wird jedoch die Voraussetzung für einen Hausausweis des Europaparlaments. Wer also einen Dauerzugang zum Europaparlament will, muss dann seine Lobby-Ausgaben bzw. Kunden offenlegen. Das stellt einen gehörigen Fortschritt dar, mussten doch Parlaments-Lobbyisten bisher lediglich ihren Namen und ihren Arbeitgeber nennen.

Transparenzverweigerer unter den DAX-Konzernen

Allein ein Blick auf die 30 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands (DAX-30) zeigt, dass sich bislang 12 davon nicht in das Lobbyregister der EU-Kommission eingetragen haben (40 Prozent). Vier davon hatten allerdings Lobbyisten beim Europaparlament akkreditiert – sie müssten sich nun in das neue Transparenzregister eintragen, wenn sie ihren Lobbyisten weiterhin einen dauerhaften Zugang zum Parlament ermöglichen möchten. Namentlich sind das die Deutsche Telekom, ThyssenKrupp, der Energieriese E.ON und die Deutsche Bank.

Acht Großkonzerne tauchen bisher weder in der Liste des Parlaments noch im Register der Kommission auf. Damit wird der nach wie vor unzureichende Charakter des so genannten „Transparenzregisters“ deutlich: Wirkliche Transparenz schafft es nicht, denn wer weiterhin unbescholten von den Blicken der Öffentlichkeit in Brüssel Lobbyarbeit betreiben möchte, kann dies tun – auch ohne Hausausweis für das Parlament.

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Licht in den Brüsseler Lobbydschungel?

Zu den acht deutschen Großkonzernen, für die Transparenz offenbar keinen großen Wert hat, zählen der internationale Handelskonzern Metro und der Industriegas- und Anlagenhersteller Linde. Die Metro Gruppe (Slogan: „Made to trade“) unterhält beispielsweise seit 2005 ein Büro in Brüssel, dessen Zweck auf der Internetseite des Unternehmens folgendermaßen beschrieben wird:

„Das Ziel [des Büros] ist es, sicherzustellen, dass die Expertise und die Anliegen der Industrie in den politischen Diskurs einfließen. Durch einen regelmäßigen Dialog mit Vertretern der Kommission, des Rats und des Europäischen Parlaments arbeitet das Unternehmen eng mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und EuroCommerce, dem europäischen Einzel- und Großhandelsverband, zusammen.“

Besser kann man die Aufgaben eines Lobbybüros kaum beschreiben. Dennoch taucht die Metro Gruppe in keinem der bisherigen Register auf. Deshalb ist es fraglich, ob sich die Metro nun in das neue Transparenzregister“ eintragen wird.

Geringe Anreize – EU-Parlament kann sich nicht durchsetzen

Diese Beispiele machen das Hauptproblem des neuen Registers deutlich. Nur ein verpflichtendes und mit – bei Falschangaben – Sanktionen bewährtes Register würde unserer Ansicht nach tatsächlich mehr Transparenz im Brüsseler Lobbydschungel herstellen. Denn nicht nur Unternehmen können auf eine Eintragung verzichten, sondern auch Lobbyakteure, die vor allem über die Öffentlichkeit und die Medien Lobbyarbeit betreiben, wie z.B. Think Tanks. Ein Think Tank oder eine PR-Agentur können ohne weiteres auf einen Hausausweis für das EU-Parlament verzichten und daher gibt es für sie keinen handfesten Anreiz, sich in das Register einzutragen. Im Gegenteil – tragen sich Think Tanks in das Register ein, müssen sie gemäß der Regeln ihr Budget offenlegen und Angaben über ihre Finanzquellen machen. In vielen Fällen würde das die Scheinneutralität, unter deren Flagge viele Advocacy Think Tanks arbeiten, als eben das sichtbar machen: Schein. Das wiederum würde einigen Think Tanks wohl die Arbeitsgrundlage entziehen.

Das EU-Parlament hat dementsprechend im April in seiner Entschließung zum Transparenzregister gefordert, das Register in Zukunft verpflichtend zu machen. EU-Kommission und einflussreiche Lobbyismus-Lobbys, wie die Society of European Affairs Professionals (SEAP), sperren sich jedoch weiterhin gegen ein echtes Transparenzregister. Der nächste Zeitpunkt für eine Revision der nun geltenden Regelung wäre 2013 – so lange haben sich Parlament und Kommission Zeit gegeben, das Transparenzregister zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Lobbyisten verschleiern weiter die Höhe ihrer Ausgaben

Die Allianz für Lobby-Regulierung und ethische Regeln (ALTER-EU), in der sich LobbyControl mit anderen Organisationen auf europäischer Ebene zusammengeschlossen hat, zeigt in einer neuen Studie, dass auch die bestehenden Register-Einträge oft mangelhaft sind. In der Studie wurde untersucht, wie glaubwürdig die Angaben von 40 der größten Lobbyorganisationen im bisherigen Register der EU-Kommission tatsächlich sind. Dabei wurden die Lobbyausgaben mit der Mitarbeitendenzahl in den Brüsseler Lobbybüros verglichen, wobei teilweise große Diskrepanzen sichtbar wurden. Allein bei den zehn größten Abweichlern sind demnach bis zu vier Mio. Euro nicht angegeben.

So gibt beispielsweise der europäische Verband der Düngemittelhersteller, Fertilizers Europe, für das Jahr 2010 seine Lobbyausgaben mit 400 Euro an, obwohl allein im Brüsseler Büro mindestens neun Mitarbeitende beschäftigt sind. Auf die Mitarbeitendenzahl umgelegt, würde das Ausgaben von 44 Euro pro Mitarbeitenden bedeuten – wenn Fertilizers Europe nicht gerade von Ehrenamtlichen getragen wird, erscheint diese Zahl absurd. Hier besteht großer Nachbesserungsbedarf. Irreführende oder schlicht falsche Angaben müssen konsequent geahndet werden. Das setzt voraus, dass die Angaben regelmäßig und unabhängig überprüft werden.

Fehlende Sanktionsmöglichkeiten

Da Größe, und das heißt hier vor allem Budget, in Sachen Lobbyismus ein wichtiger Faktor ist, muss das neue gemeinsame Lobbyregister-Sekretariat von Parlament und Kommission hier entschlossen handeln. Doch tatsächlich wirksame Sanktionen gibt es nicht. Die Maximalstrafe für vorsätzliche, schwere und dauerhafte Verletzungen der Verhaltensregeln besteht in einer zweijährigen Streichung aus dem Register. Selbst wenn diese Sanktionsmöglichkeiten angewandt werden, ist das nichts, was Lobbyorganisationen wirklich abschrecken dürfte. Wirkungsvolle Sanktionen wird es nur in Verbindung mit einem verpflichtenden Register geben – ein weiterer Grund, diesen Schritt für die Institutionen der Europäischen Union – und nicht nur dort – durchzusetzen.

Unsere Pressemitteilung zum Thema gibt es hier (pdf).

Die ALTER-EU-Studie zu den 40 größten Lobbyorganisationen gemessen an der Mitarbeitendenzahl in Brüssel findet sich hier (pdf, engl.).

Lobbypedia-Artikel zum Lobbyregister EU.

Bild: CC BY-NC-ND 2.0, Gilderic

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