Lobbyregister

Bundesländer: Lobby-Transparenz ungenügend

Auf Bundesebene lehnt die schwarz-gelbe Koalition ein verbindliches Lobbyregister bisher ab. In den Bundesländern wäre es den Oppositionsparteien dagegen möglich, voranzugehen und tatsächlich wirksame Transparenzregeln für Lobbyisten zu beschließen. Rheinland-Pfalz und Brandenburg reklamieren, in dieser Hinsicht vorbildlich zu sein. Die Ergebnisse sind jedoch in beiden Fällen enttäuschend.
von 24. April 2013

Auf Bundesebene lehnt die schwarz-gelbe Koalition ein verbindliches Lobbyregister bisher ab. Mehrere Anträge der Opposition dazu wurden in dieser Legislaturperiode zurückgewiesen.

Auf Länderebene könnten die Oppositionsparteien dagegen tatsächlich wirksame Transparenzregeln für Lobbyisten schaffen. Rheinland-Pfalz und Brandenburg reklamieren, in dieser Hinsicht vorbildlich zu sein. Beide Länder kündigten an, ein verbindliches Lobbyregister einführen zu wollen. Der Brandenburger Landtag will in seiner heutigen Sitzung  jedoch lediglich eine Verbändeliste – und kein Lobbyregister – beschließen.

Eine Verbändeliste ist kein Lobbyregister

Im Fall von Rheinland-Pfalz ist das Vorhaben, ein Lobbyregister einführen zu wollen, im Koalitionsvertrag der dortigen rot-grünen Koalition formuliert. Brandenburgs rot-rote Koalition kündigte mit Unterstützung der Grünen und der CDU 2011 ebenfalls an, ein Lobbyregister einführen zu wollen. Das Ergebnis ist jedoch in beiden Fällen enttäuschend: Beschlossen wurde sowohl in Brandenburg als auch in Rheinland-Pfalz nach längeren Verhandlungen eine de facto freiwillige Liste der Verbände, und damit jenes Instrument, welches bereits auf Bundesebene nicht funktioniert. Dort gibt es bereits seit 1972 eine Verbändeliste. Diese reicht aber nicht aus, um ein angemessenes Maß an Transparenz herzustellen. Es bleibt unklar wer in Berlin, in wessen Auftrag, mit welchem Ziel und mit welchen Finanzmitteln Lobbyarbeit betreibt. Ein echtes Lobbyregister braucht eine gesetzliche Grundlage und muss neben Verbänden auch Unternehmen und Agenturen erfassen, die detaillierte Angaben zur Lobbyarbeit im Register offenlegen müssen.

Einen Unterschied zum Bund gibt es jedoch: Beide Länder nennen ihre Verbändeliste „Lobbyregister“ bzw. „Lobbyistenregister“.

Brandenburg als zweites Bundesland mit Verbändeliste

Rheinland-Pfalz beschloss die Einführung der dortigen Verbändeliste im Dezember 2011 durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Veröffentlicht wurde die Liste zum ersten Mal Ende 2012. Einsehbar ist sie im Internet als gescannte pdf-Datei, und damit nicht durchsuchbar.

Brandenburg geht nun den selben Weg. Einem Antrag von SPD, Linken und CDU folgend, wird der Landtag in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung formal beschließen. Grüne und FDP kritisieren den Beschluss. In der nächsten Legislaturperiode soll die Regelung evaluiert werden. Möglicherweise findet sich also nach der nächsten Wahl in Brandenburg 2014 doch noch der politische Wille, in Sachen Transparenz entschiedener voranzugehen.

Hessen diskutiert über Lobbyismus

Der hessische Landtag lud letzte Woche auf Initiative der Grünen zu einer Sachverständigenanhörung zum Thema Lobbyismus ein. Auch dort ging es unter anderem um das Thema Lobbyregister – LobbyControl nahm schriftlich Stellung zu den Fragen der Fraktionen. Allerdings endet in Hessen die Legislaturperiode bereits im Herbst. Konkrete Schritte sind daher zunächst nicht zu erwarten.

Mehr zu unserer Kritik an der Verbändeliste des Bundestages gibt es in der Lobbypedia.

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