Lobbyismus in der EU

Lobbytransparenz: EU muss Farbe bekennen

Jetzt heißt es Farbe bekennen: Die EU-Kommission hatte im September 2016 einen Vorschlag vorgelegt, wie das EU-Transparenzregister endlich verpflichtend werden soll. So, wie Kommissionspräsident Juncker es vor seinem Amtsantritt versprochen hatte. Endlich debattieren jetzt auch Parlament und Rat darüber. Doch es fehlt bei allen beteiligten Institutionen an echtem „Commitment“. Gestern haben die beiden Verhandlerinnen des […]
von 22. März 2017

Jetzt heißt es Farbe bekennen: Die EU-Kommission hatte im September 2016 einen Vorschlag vorgelegt, wie das EU-Transparenzregister endlich verpflichtend werden soll. So, wie Kommissionspräsident Juncker es vor seinem Amtsantritt versprochen hatte. Endlich debattieren jetzt auch Parlament und Rat darüber. Doch es fehlt bei allen beteiligten Institutionen an echtem „Commitment“.

Gestern haben die beiden Verhandlerinnen des EU-Parlaments mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen (der so genannten „Kontaktgruppe“) diskutiert, wie der Beitrag des EU-Parlaments zur „interinstitutionellen Vereinbarung für ein verpflichtendes Transparenzregister“ aussehen soll. Um es vorwegzunehmen: Was wir vorher bei unseren Gesprächen mit den beteiligten Abgeordneten herausgehört haben, klingt leider nicht sehr ambitioniert. Frustrierend auch, dass dieser Prozess zu einem Transparenzregister wieder einmal unter großer Geheimhaltung erfolgt.

Die Idee der Kommission: Wenig Handlungsspielräume für unregistrierte Lobbyisten

Kurz nochmal die Ausgangssituation: Eine rechtliche Grundlage für ein verbindliches Lobbyregister ist aus Sicht der EU-Kommission auf kurze Sicht nicht zu haben. Daher hat sie sich für den Weg der interinstitutionellen Vereinbarung entschieden: Jede Institution soll dabei nicht registrierten Lobbyisten so wenig Handlungsspielräume wie möglich geben. Bereits jetzt gibt es Treffen mit EU-KommissarInnen und ihren Kabinetten sowie den GeneraldirektorInnen (vergleichbar mit deutschen StaatssekretärInnen) nur für registrierte Lobbyisten. Auch Dauerzugangspässe ins EU-Parlament bekommen nur diejenigen, die sich registrieren. Und für die Teilnahme an Expertengruppen ist der Eintrag ins EU-Lobbyregister für Interessenvertreter ebenfalls verpflichtend. Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission auch die EU-Abgeordneten Anfragen unregistrierter Lobbyisten nach Treffen eine Absage erteilen.

Schwache Bereitschaft des Parlaments zu echten Zugeständnissen

Im vergangenen Dezember hat das Parlament dann auch den Satz in seine Geschäftsordnung aufgenommen, dass Abgeordnete sich nur mit registrierten Lobbyisten treffen sollen. Das ist ein guter Anfang – aber ein bisschen schwach, um wirklich eine bindende Wirkung auf die Abgeordneten zu entfalten. Die EU-KommissarInnen und -Beamten, für die das Verbot der Treffen mit unregistrierten Lobbyisten gilt, müssen ihre Lobby-Treffen veröffentlichen.

Giegold-Transparenzinitiative wieder auf der Tagesordnung

Das hatte der EU-Abgeordnete Sven Giegold im vergangenen Jahr in seiner Initiative „Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen“ seinen KollegInnen vorgeschlagen. Ein Großteil der Abgeordneten lehnt dies aber ab. Konservative, Liberale und Sozialdemokraten versenkten die Initiative im September in der Schublade – ein ironischer Zufall, dass sie ausgerechnet gestern wieder auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses für Verfassungsfragen (AFCO-Ausschusses) stand. Auch die Veröffentlichung der Lobby-Treffen durch die Lobbyisten selbst fand dort keine Mehrheit. Genauso wenig wie Karenzzeiten oder ein legislativer Fußabdruck. Insgesamt beobachten wir eine mangelnde Bereitschaft der Mehrheit des Parlaments, bei den ethischen Regeln voranzugehen oder sich besonders für Transparenz ins Zeug zu legen.

Es gäbe aber auch andere effektive Möglichkeiten. Ein erster Schritt wäre natürlich, einen Bruch der Regel, unregistrierten Lobbyisten eine Absage zu erteilen, auch für sanktionierbar zu erklären – es gibt ja bereits verschiedene Sanktionen in den Durchführungsmaßnahmen zum Verhaltenskodex, da müsste die Welt nicht neu erfunden werden. Was derzeit vorliegt, nämlich eine schwache Regel ohne Sanktion, dürfte wenig Durchsetzungskraft entfalten. Dementsprechend müssen Lobbyisten, die weiter intransparent arbeiten wollen, sich hinsichtlich der Abgeordneten wenig Sorgen machen.

Keine EU-Institution zeigt sich bereit zu ambitionierten Schritten

Möglich, dass die EU-Kommission sich über ein wenig ambitioniertes Verhandlungsmandat des Parlaments zum EU-Transparenzregister am Ende sogar freut: Sie hat bereits angekündigt, dass sie zu keinerlei Ausweitung ihrer Transparenzregeln auf weitere Beamte bereit ist, wenn die anderen Institutionen nicht mitziehen.

Seit Einführung der Regeln im Dezember 2014 drängen wir die EU-Kommission dazu, dass das Verbot, sich mit unregistrierten Lobbyisten zu treffen, auch für weitere Beamte wie AbteilungsleiterInnen oder FachreferentInnen gelten muss. Denn mit diesen findet der Großteil aller Lobbytreffen statt, wie wir erst vor Kurzem wieder mit einer neuen Studie gezeigt haben. Und hier gehen auch die unregistrierten Lobbyisten – etwa zahlreiche Vertreter von Rechtsanwaltskanzleien – weiterhin ein und aus.

Die EU-Kommission lehnt dies bisher ab und hat uns damit vertröstet, dass nun erst einmal die anderen Institutionen liefern sollen. Mit dem schwachen Vorschlag des EU-Parlaments hat sie einen guten Vorwand, ebenfalls unambitioniert zu bleiben.

Bisheriger Beitrag des Rats: Ein vernichtendes Rechtsgutachten

Besonders der Rat hat bisher außer einem vernichtenden Rechtsgutachten zu dem Vorschlag der EU-Kommission wenig verlauten lassen. So könnte es sein, dass wir am Ende einer Spirale des Unwillens beobachten, bei der jeder nur auf die anderen Institutionen zeigt, die auch nicht mehr tun. Ein Minimalkonsens wird dann als „de-facto-verpflichtendes“ Lobbyregister beschlossen – das wäre bequem für die Institutionen und für die Zivilgesellschaft enttäuschend.

Um die Relationen zurechtzurücken: Die EU ist mit ihrem Transparenzregister und weiteren Ethikregeln Deutschland um Längen voraus. Dies muss immer wieder gesagt werden. Auch hat die EU-Kommission immerhin in Aussicht gestellt, mehr Personal für die Überprüfung der Daten im Transparenzregister bereitzustellen, um die immer noch sehr fehlerhafte Datenlage zu verbessern.

Brief von 100 NGOs ans EU-Parlament für ein starkes Transparenzregister

Trotzdem: Die EU mit ihrer großen Distanz zur Zivilgesellschaft muss eben auch besonders transparent und demokratisch sein. Sie muss höhere Ansprüche an sich stellen als die Demokratien der Mitgliedstaaten. Wir haben in einem offenen Brief gemeinsam mit 100 Nichtregierungsorganisationen die Verhandlerinnen des EU-Parlaments für das Transparenzregister aufgefordert, sich in diesem Sinne an die Spitze der Verhandlungen für ein starkes Transparenzregister zu setzen – und einen echten Beitrag dazu zu leisten. Wir werden dran bleiben, damit dies auch passiert.

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