Lobbyismus in der EU

EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?

Seit Ende April ist das freiwillige EU-Lobbyregister mit einigen Neuerungen ausgestattet. Die Aktualität der Daten hat sich dadurch deutlich verbessert. Ansonsten haben sich die Hoffnungen auf eine Verbesserung kaum erfüllt.
von 28. Mai 2015

Seit Ende April ist das freiwillige EU-Lobbyregister mit einigen Neuerungen ausgestattet. Alle Lobbyakteure mussten sich neu registrieren. Die Aktualität der Daten hat sich dadurch deutlich verbessert. Ansonsten haben sich die Hoffnungen auf eine Verbesserung kaum erfüllt: Nach wie vor fehlen wichtige Akteure, viele Rechtsanwaltskanzleien geben ihre Kunden nicht preis und es gibt neue Möglichkeiten, Kunden zu verstecken.

Das Bild zeigt das Berlaymont Gebäude der EU-Kommission.

Das Bild zeigt das Berlaymont Gebäude der EU-Kommission.

EU-Kommission hatte große Hoffnungen auf Update gesetzt

Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern von der Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln haben wir im Januar in einer Studie aufgezeigt, dass das EU-Lobbyregister nach wie vor zahlreiche Lücken und fragwürdige Informationen aufweist. Seit dem 28. April ist nun ein überarbeitetes Register online, mit Verbesserungen, die eine Arbeitsgruppe aus EU-Parlament und EU-Kommission bereits 2013 beschlossen hatte. Auch die neuen Maßnahmen der Juncker-Kommission haben konkrete Auswirkungen: Treffen mit EU-Kommissaren und ihren Kabinetten sind nur noch ins Lobbyregister eingetragenen Lobbyisten erlaubt.

Die Qualität des „neuen“ Registers im Überblick

Die EU-Kommission hatte große Erwartungen in das „Update“ gesetzt. Wir wollten herausfinden: Inwiefern hat sich das neue Register verbessert? Zu diesem Zweck  haben wir uns die in der Studie vom Januar herangezogenen Fälle im „neuen“ Register angesehen (alle Daten wurden am 19.Mai geprüft). Da sich zwischen Januar und Ende April alle Lobbyakteure neu eintragen mussten, lässt sich eine Verbesserung schon mal festhalten: Die gestiegene Vergleichbarkeit der Daten. Alle Einträge sind jetzt „up-to-date“ und müssen mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Allerdings ist es möglich, bei den Finanzangaben auf das vorletzte Finanzjahr zurückzugreifen, von 2015 aus also auf 2013. Die unterschiedlichen Angaben von Lobbyakteuren schränken die Vergleichbarkeit wieder ein wenig ein.

Finanzsektor: Wenige Neuzugänge

In unserer Studie hatten wir verschiedene Lobbyakteure aus der Finanzbranche identifiziert, die bis Ende Januar nicht im Register waren. Von diesen hat sich die Bank Credit Suisse am 28.April eingetragen. Sie gibt an, 2014 €1.250.000 bis €1.499.000 für Lobbyarbeit ausgegeben zu haben. 2,2 volle Stellen sind insgesamt für Lobbyarbeit da.

Die City of London befindet sich nach wie vor nicht im EU-Lobbyregister. Die Vertretung des Londoner Stadtbezirks, in dem die Finanzindustrie angesiedelt ist, ist uns als äußerst aktive Lobbyorganisation für die Interessen der ortsansässigen Finanzakteure bekannt. Sie hatte im Juni 2014 ein Treffen mit dem britischen EU-Parlamentsmitglied Emma McClarkin zur Regulierung von Finanzdienstleistungen, traf sich mit dem britischen Abgeordneten Kay Swinburne beim „Future of London“-Dinner im Januar 2014; ein Lobbytreffen mit der EU-Kommission gab es im April 2014 mit der Binnenmarkt- und Dienstleistungsdirektion. Offenbar sieht sie sich trotzdem nicht als Lobbyakteur in Brüssel, denn sonst hätte sie sich eingetragen.

Auch die Ratingagentur Standard Poors bleibt dem Register fern, obwohl die Lobbyagentur Fleishman-Hillard in ihrem Registereintrag angibt, dass sie 2014 €100.000 bis €199.000 von dem Unternehmen erhalten hat. Weder der Schweizer Bankenverband (Swiss Bankers Association) noch das European Banking Industry Committee haben sich seit unserer Studie ins Lobbyregister eingetragen.

Über Goldman Sachs hatten wir uns beschwert: Das Unternehmen hatte sich im November 2014 mit einem unrealistischen Lobbybudget von unter €50.000 ins Register eingetragen. Ende April hat das Unternehmen aufgrund unserer Beschwerde in ihrem Neueintrag diese Summe auf €700.000 – €799.999 Euro erhöht. Ein Erfolg für unsere Arbeit. Zugleich hat die Geschichte gezeigt, dass sich das Registersekretariat vor Sanktionen gegenüber den Lobbyakteuren zu drücken scheint. Die Bank hätte eigentlich vorübergehend vom Register suspendiert werden müssen. Statt dessen lag die Beschwerde mehrere Wochen dem Sekretariat vor, bevor dieses einen Brief an Goldman Sachs herausschickte. Wie die EU-Kommission nun mit unserer Beschwerde verfährt, ist noch unklar.

Lobbyagenturen: Relevante Akteure bleiben dem Register fern

In unserer Studie haben wir vier große Lobby- bzw. PR-Agenturen genannt, die sich bis zum Erscheinungsdatum der Studie am 26.Januar nicht registriert hatten. Nur eine von ihnen, PACT European Affairs hat sich inzwischen in das Lobbyregister eingetragen. Es fehlen weiterhin EUTOP International, Ketchum und die Eacon Group. Alle betreiben direkte oder indirekte Lobbyarbeit gegenüber den europäischen Institutionen. Auch Beratung zu Kommunikationsstrategien gegenüber der Politik fällt unter den weiten Lobbybegriff des EU-Lobbyregisters.

Anwaltskanzleien: Weniger statt mehr

Wir hatten in unserer Studie aufgezeigt, dass zahlreiche Anwaltskanzleien es weiterhin vorziehen, nicht im Register zu stehen. Die Situation hat sich mit dem neuen Register nicht verbessert , es stehen bisher sogar weniger Anwaltskanzleien im Register als zuvor (Stand 27. Mai: 89 statt wie früher 99.). Dabei hatte die EU-Kommission gerade hier große Hoffnungen in das überarbeitete Register gesetzt: Anwaltskanzleien sollte der Eintrag ins Lobbyregister erleichtert werden (siehe mehr dazu unten). Dieser Versuch, Anwaltskanzleien zur Registrierung zu bewegen, ist gescheitert.

Die Kanzlei Covington & Burling ist immerhin ein Neuzugang im Register. Sie erklärt insgesamt 7 volle Lobbystellen (die sich auch aus mehreren Teilzeitstellen zusammensetzen können). Ihren jährlichen Umsatz durch Tätigkeiten im Rahmen des Lobbyregisters gibt sie mit mehr als €1,000,000 für das finanzielle Jahr bis September 2014 an. Zu ihren Kunden gehören Microsoft und viele große Pharma-Firmen: Eli Lilly; Sanofi Pasteur; Cubist Pharmaceuticals; European Federation of Pharmaceutical Industries & Associations (EFPIA); und die Pharmaceutical Research and Manufacturers of America.

Auch Mayer Brown Europe-Brussels ist neu hinzugekommen. Die Kanzlei gibt einen Lobby-Umsatz (Umsatz durch Tätigkeiten im Rahmen des Lobbyregisters) von weniger als €99.999 für 2014 an, sowie jährliche Lobbykosten in Höhe von €50.000 – €99.999, aber nur einen Kunden, die United States Steel Corporation, die der Anwaltskannzlei Einkünfte von weniger als €9.999 einbringt. Heißt das nun, das der Lobbyumsatz von Mayer Brown gerade einmal knapp 10.000 Euro beträgt? Dieses Beispiel zeigt schon, dass die finanziellen Spannen viel zu groß sind. Lobbykunden, die nicht bekannt werden wollen, können dahinter leicht versteckt werden.

Freshfields Bruckhaus Deringer, Hogan Lovells, Clifford Chance, Dentons and Field Fisher Waterhouse haben sich weiterhin nicht ins Lobbyregister eingetragen.

White & Case sind nicht im EU-Lobbyregister, aber als Kunde von APCO Worldwide in 2013 registriert. Demzufolge hat die Kanzlei der Agentur Einnahmen von in Höhe von €50.000 – €99.999 eingebracht. Wer aber die Dienste einer Lobbyagentur in Anspruch nimmt, muss sich auch selbst als Lobbyist registrieren. Diese Regel findet sich in den Leitlinien zur Eintragung ins EU-Lobbyregister, sie wurde explizit aufgenommen, weil viele Lobbyakteure vorher nicht genau wussten, wie zu verfahren ist (oder dies jedenfalls erklärten, wenn ihr Fehlen entdeckt wurde).

Die Kanzlei Bird & Bird war im Januar noch im Register, jetzt ist sie dort nicht mehr zu finden. Dabei war sie eine der Kanzleien mit dem größten Lobbyumsatz laut Register, in Höhe von €10.000.000, und mit bis zu 30 Lobbyisten. Dies lässt sich auf unserer „Lobbyfacts“-Webseite nachsehen, die derzeit den Stand vom 26. Januar zeigt.

Großunternehmen: Immer noch bleiben einige dem Register fern

Auch viele Großunternehmen, die in Brüssel Lobbyarbeit betreiben, aber nicht im EU-Lobbyregister stehen, hatten wir in unserer Studie im Januar gezeigt.

Electrabel ist nicht im Lobbyregister, obwohl die Agentur PA Europe 2013 Lobbyeinnahmen in Höhe von €300,000 – €399,999 von dem belgischen Energieunternehmen veröffentlichte, das demzufolge ihr größter Kunde war. Electrabel ist ein Tochterunternehmen von GDF Suez. GDF Suez heißt nun Engie und ist registriert . Das Unternehmen hatte Lobbyausgaben in Höhe von €2.500.000 – €2.750.000 Euro für 2013 erklärt, nun, als Engie, erklärt es nur noch unter €9.999 für 2014 (mehr zu Engie können Sie hier lesen). Es ist unwahrscheinlich, dass darin auch noch die Lobbykosten von Electrabel enthalten sind.

Das Bergbau-Unternehmen Anglo-American findet sich ebenfalls nicht im Lobbyregister. 2014 hatte aber die Lobbyagentur Hanover Communications Einnahmen für Lobbyarbeeit in Höhe von €10.000 – €24.999 von dem Unternehmen erklärt. Ajinomoto hat sich auch nicht eingetragen – dabei erklärt die Agentur PA Europe für 2013 Lobbyeinnahmen in Höhe von €100.000 – €199.999 von dem japanischen Nahrungsmittel-, Chemie- und Pharmakonzern.

Maersk ist ebenfalls nicht im EU Lobbyregister. In unserer Studie hatten wir berichtet, dass dieser bedeutende dänische Mischkonzern für Handel, Transport und Energie an Treffen für Interessenvertreter der EU-Kommission zu TTIP teilgenommen hat. Der Chef von Maersk ist zugleich der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Handel und Marktzugang bei der mächtigen Unternehmer-Lobbygruppe „European round table of industrialists“.

TESCO, die drittgrößte, weltweit vertretene Supermarktkette, hat sich am 5.Februar ins Lobbyregister eingetragen und gibt Lobbyausgaben in Höhe von €100.000 – €199.999 für das Finanzjahr bis Februar 2015 an, sowie ein Vollzeitäquivalent von 0.8 Lobbyisten.

Viele Anwaltskanzleien geben weiterhin Kunden nicht preis

In unserer Studie haben wir dargestellt, dass ca. 150 Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien die Regeln des Lobbyregisters unterwandern, indem sie ihre Kunden nicht veröffentlichen. Statt dessen erklärten viele diese für „vertraulich“ oder ähnliches. Wir haben uns einen Teil der Lobbyagenturen und alle Rechtsanwaltskanzleien angesehen.

Mindestens 25 der jetzt 88 registrierten Rechtsanwaltskanzleien erklären einen Umsatz durch Tätigkeiten im Rahmen des Lobbyregisters, aber veröffentlichen ihre Kunden nicht oder nicht hinreichend. Drei von ihnen geben an, dass ihre Kunden vertraulich seien. Die Kanzlei Kris Moutoussami erklärt, es handele sich um natürliche Personen. Manche Kanzleien geben eine Beschreibung ihrer Tätigkeiten, statt zu erklären, wer ihre Kunden sind. Andere geben einen übergreifenden Begriff für ihre Kunden statt ihrer Namen an, beispielsweise „une fédération nationale dans le domaine de l’immobilier“. Fünf geben eindeutig nur einen Teil ihrer Kunden an (dies ist erkennbar, weil sie einen konkreten Betrag als Umsatz angeben, der durch die Summe der Kunden nicht erreicht wird), eine Kanzlei nutzt eine unverständliche Abkürzung, und sieben geben zwar an, dass sie einen Umsatz durch Tätigkeiten im Rahmen des Lobbyregisters haben, füllen dann aber das Feld „eigene Aktivitäten, keine Kunden“ mit „keine“ oder einem Bindestrich aus. Dies ist widersprüchlich, denn wer einen Umsatz durch Tätigkeiten im Rahmen des Lobbyregisters hat, der muss auch Lobbykunden haben.

Neue Möglichkeiten, Kunden zu verstecken

Die Anwaltskanzleien bleiben weiter eines der größten Probleme des Lobbyregisters, und es ist fraglich, wie sich dieses Problem ohne gesetzliche Grundlage lösen lässt. Viele argumentieren, sie können sich ohne klare gesetzliche Grundlage nicht eintragen, weil es sie in ihren Herkunftsländern in rechtliche Probleme bringen könnte. Kunden stünden des Weiteren unter Klientenschutz, sofern sie Rechtsberatung und nicht Lobbydienstleistungen in Anspruch nähmen.

Den Kanzleien muss eine Möglichkeit geboten werden, sich in das Register einzutragen, und damit Kommissarinnen und Kommissare treffen zu dürfen, auch wenn sie ihr Kunden nicht preisgeben können und Lobbyarbeit in eigener Sache leisten. Zu diesem Zweck wurde das freie Feld „eigene Aktivitäten, keine Kunden“ erfunden. Im Moment sieht es aber so aus, als würden viele Kanzleien das Feld nutzen, um ihre Kunden dahinter zu verstecken. Die Regeln in den Leitlinien zum Ausfüllen des Registers sind aber klar: Wer Kunden hat, denen er Lobbydienstleistungen anbietet, der muss diese angeben.

Spannen viel zu groß

Die Spannen, in denen Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ihren Lobbyumsatz angeben müssen, sind des Weiteren absurd groß. Sie sind unterteilt in  < €99.999,  €100.000 – €499.999, €500.000 – €999.999, und schließlich >1.000.000. Dahinter lassen sich Kunden, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen, sehr einfach verstecken.

Verbesserungen bei Aktualität der Daten und Abkürzungen

Insgesamt ist durch das Update eine Verbesserung zu bemerken, was die Aktualität der Daten betrifft. Bei der Angabe der Finanzjahre kann bis zu zwei Jahre zurückgegriffen werden, im Moment also auf das Jahr 2013. Das erschwert die Vergleichbarkeit. Außerdem gibt es hier nach wie vor Ausreißer, 28 Lobbyakteure nutzen Finanzdaten von 2010, 85 von 2011 und 293 von 2012.

Deutlich verringert zu haben scheint sich die Anzahl der unverständlichen Abkürzung von Kundennamen. Viele Organisationen, die wir in unserer Studie New and Improved als Beispiel erwähnt haben, verstecken auf diese Weise nicht mehr ihre Kunden.

EU-Kommission nennt Qualität der Daten „suboptimal“

Gerade die EU-Kommission hatte große Hoffnungen in das „Update“ des Registers gesetzt. Es sollte eine massive Verbesserung der Daten bringen. Fakt ist aber, Fragwürdigkeiten und falsche Einträge sind auch mit dem leicht erneuerten Lobbyregister weiterhin Realität.

Selbst die EU-Kommission hat inzwischen zugegeben, dass die Qualität der Daten „suboptimal“ ist und das Sekretariat mehr Ressourcen braucht. Sie sollte jetzt schnell handeln, denn von einem verpflichtenden Lobbyregister kann nicht die Rede sein, wenn die Lobbyisten angeben können, was sie wollen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Die EU-Kommission unter Präsident Juncker hat aber ein verpflichtendes Lobbyregister angekündigt. Der Ankündigung müssen jetzt Taten folgen.

Zum Weiterlesen:

  • Den ausführlichen Text „How “new and improved” is the EU’s lobby register?“ finden Sie auf unserer ALTER-EU-Webseite;
  • Alle aktuellen Lobbyregistereinträge können sie auf der Seite des EU-Transparenzregisters nachprüfen;
  • Die Einträge vor dem Update könne Sie derzeit noch auf unsere Lobbyfacts-Seite nachprüfen;
  • Die Richtlinien zum Eintrag ins Lobbyregister finden Sie hier.

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