Der Gemeinsame Bundesausschuss hat gestern wie erwartet entschieden, dass die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga von den Krankenkassen nicht mehr erstattet werden müssen. Die Diabetesbehandlung sei mit Humaninsulin „ebenso zweckmäßig und derzeit wesentlich kostengünstiger zu erreichen“, so die Pressemitteilung (pdf). Damit stärkt der GBA die Rolle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und widersetzt sich den Einflussversuchen der Pharmalobby.