Lobbyregister

Koalitionsvertrag: So will die Ampel Lobbyismus regeln

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien auf weitergehende Regeln für Transparenz und beim Lobbyismus geeinigt. Das ambitionierte Programm greift zwar viele unsere Forderungen auf, doch an einigen Stellen hätten wir uns deutlich mehr gewünscht.
von 30. November 2021

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien auf weitergehende Regeln für Transparenz und beim Lobbyismus geeinigt. Ein ambitioniertes Programm, das viele unsere Forderungen aufgreift. An einigen Stellen hätten wir uns aber noch deutlich mehr gewünscht. Viel hängt nun davon ab, wie die Vorhaben des Vertrags konkret umgesetzt werden. Was also wurde vereinbart und was nicht?

Ungewöhnlich wenig ist aus den Koalitionsverhandlungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Umso gespannter wurde das Ergebnis erwartet. Und tatsächlich hat der Koalitionsvertrag mit Blick auf Transparenz und Schranken für Lobbyismus unterm Strich einiges zu bieten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es soll endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze („exekutiver Fußabdruck“) geben – eine unserer zentralen Forderungen zur Bundestagswahl, die wir während der Verhandlungen deutlich sichtbar gemacht haben. Die Fußspur soll das zum Jahresbeginn startende Lobbyregister ergänzen und Einflüsse auf die Gesetzgebung transparenter und für alle nachvollziehbar machen.
  • Das Lobbyregister soll nachgebessert, Lücken geschlossen werden.
  • Der seit langem in der Kritik stehende Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit soll „wirksam ausgestaltet werden“.
  • Das Sponsoring von Parteien soll endlich geregelt werden und anonyme Wahlkampfunterstützung unterbunden werden. Parteispenden sollen dagegen nur geringfügig transparenter werden. Eine von uns geforderte Obergrenze für Parteispenden hat es gar nicht in den Vertrag geschafft.
  • Protokolle und Drucksachen der Bundestagsausschüsse sollen künftig in der Regel veröffentlicht werden
  • Ende des einseitigen und exklusiven „Autogipfel“ mit der Autolobby
  • Eine Ausweitung der aktuell unzureichenden Regeln zu Seitenwechseln von Regierungsmitgliedern und hohen Beamten („Abkühlphase“) ist bedauerlicherweise nicht vorgesehen.

Insgesamt Fortschritte bei Transparenz

Was sich mit dem letzte Woche veröffentlichten Koalitionsvertrag abzeichnet, ist erfreulich: Nach den Skandalen in der letzten Wahlperiode wollen die Ampelparteien Transparenz und Integrität in der Politik weiter stärken. Im Wahlkampf hatten wir gemeinsam mit über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen gefordert, den mit den schärferen Regeln für Abgeordnete und dem Lobbyregister eingeschlagenen Weg nun konsequent weiterzugehen. Dass das neue Lobbyregister, das erst im Januar in Kraft treten wird, nun durch eine Lobby-Fußspur ergänzt wird, ist dabei zentral. So wird künftig nicht nur sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, sondern auch in welcher Weise Gesetze davon beeinflusst werden. Vielen Dank an die über 20.000 Unterstützer:innen unserer Petition für die Lobby-Fußspur!

Die SPD wollte die Lobby-Fußspur bereits gemeinsam mit dem letzten Jahr verabschiedeten Lobbyregister-Gesetz einführen, scheiterte damit aber am Widerstand von Union und Kanzleramt. Daraufhin hagelte es viel Kritik, da das Lobbyregister lediglich sichtbar macht, wer in wessen Auftrag Lobbyarbeit macht, der konkrete Einfluss auf einzelne Gesetze aber unsichtbar bleibt. Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die Ampelparteien diese Lücke nun schließen wollen. Wichtig ist nun aber, dass auf die allgemeine Ankündigung nun die richtigen Schritte folgen und die Fußspur so ausgestaltet wird, dass tatsächlich mehr Lobbykontrolle möglich wird. Dafür wäre es wichtig, dass auch Lobbykontakte veröffentlicht werden. Im Vertrag findet sich keine ausdrückliche Absichtserklärung, künftig die Lobbykontakte der Bundesregierung offenzulegen. Wir erwarten, dass zumindest im Rahmen der Lobby-Fußspur Kontakte publik gemacht werden. Das ergibt allerdings kein vollständiges Bild, denn die Fußspur beschränkt sich auf Gesetzgebungsverfahren, während Lobbytreffen auf höchster Ebene auch zu anderen Themen stattfinden und höchst relevant sein können, man denke etwa an Wirecard. Wir drängen deshalb weiterhin darauf, dass die Ampel hier noch einen Schritt weiter geht. Auf welche Punkte bei der Ausgestaltung der Lobby-Fußspur zu achten ist, haben wir im kurz vor der Wahl veröffentlichten Lobbyreport 2021 aufgeschrieben.

Zusätzlich zur Fußspur will die Ampelkoalition endlich ein digitales Gesetzgebungsportal einrichten, das die Gesetzgebungsprozesse insgesamt transparenter machen soll. So sollen auch öffentliche Kommentierungen „erprobt“ werden – wenn es gut gemacht wird, könnten so auch kleinere Organisationen ohne Lobbyabteilung mehr Mitwirkungschancen bekommen.

LobbyControl-Team mit "Die ganze Lobby-Fußspur sichtbar machen!" Schildern vor dem Bundestag
LobbyControl - CC-BY-ND 4.0
Lobby-Fußspur Aktion vor dem Bundestag
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LobbyControl-Team mit "Die ganze Lobby-Fußspur sichtbar machen!" Schildern vor dem Bundestag
Lobby-Fußspur Aktion vor dem Bundestag

Neben der fehlenden Lobby-Fußspur hatten wir das zum Jahreswechsel in Kraft tretende Lobbyregister-Gesetz noch in vielerlei anderer Hinsicht kritisiert, etwa was die weitreichenden Pauschalausnahmen für Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände betrifft, sowie die zum Teil einseitige Belastung spendenfinanzierter zivilgesellschaftlicher Organisationen, während an anderer Stelle Lücken bestehen. Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass Nachbesserungen am Lobbyregister bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Konkret erwähnt sind die weitreichenden Ausnahmen und die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Lobbyarbeit gegenüber den unteren Ebenen der Bundesministerien.

Darüber hinaus soll der seit langem in der Kritik stehende Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit „wirksam ausgestaltet werden“. Dass das längst überfällig ist, wurde mit einer bitteren Entscheidung im Fall der Maskenskandale vor wenigen Tagen nochmal überdeutlich. Das Oberlandesgericht München hat den Beschwerden der Geschäftspartner Nüßlein/Sauter, die in die dubiosen Maskendeals verwickelt waren, gegen die Ermittlungen gegen sie stattgegeben. Das war nur möglich, da dieser Straftatbestand so eng ausgestaltet ist: Nur erkaufte Vorgänge innerhalb des Parlaments seien damit strafbar – wenn es aber darum gehe, dass Abgeordnete ihre Stellung für Geschäfte mit Ministerien nutzen, sei das eben kein parlamentarischer Vorgang. Das Gericht nutzte die Gelegenheit, um klar zu machen, dass die Rechtslage hier unzureichend ist: Dass eine missbräuchliche „Kommerzialisierung des Mandats“ wie hier ohne Strafe bleibe, sei kaum vertretbar. Der Bundestag müsse hier dringend das Gesetz verschärfen. Das ist eine klare Aufforderung an die Ampelkoalition.

Verbesserungen bei der Parteienfinanzierung – doch eine große Lücke bleibt

Bei der Parteienfinanzierung soll endlich das Sponsoring transparent geregelt werden und auch der verdeckten Wahlkampffinanzierung durch Kampagnen Dritter soll ein Riegel vorgeschoben werden. Beides hatten wir lange gefordert, aber auch hier kommt es auf die Umsetzung im Detail an (mehr dazu in unserem Lobbyreport 2021).

Parteispenden sollen statt ab 50.000 Euro künftig schon ab 35.000 Euro unmittelbar öffentlich gemacht werden und der Bundestagspräsidentin angezeigt werden. Spenden unter dieser Schwelle, die erst in den Rechenschaftsberichten der Parteien offengelegt werden müssen, sollen die Parteien hingegen nun schon ab einer Spendenhöhe von 7.500 Euro statt bisher 10.000 Euro offenlegen. Transparenz bei Parteispenden wird also nur marginal verbessert. Besonders kritisch ist, dass es nach wie vor kein Deckel für die Höhe von Zuwendungen an Parteien vorgesehen ist – obwohl sowohl SPD als auch Grüne das im Wahlkampf jeweils gefordert hatten.

Im Vergleich mit den letzten Wahlperioden handelt es sich trotzdem um den ambitioniertesten Koalitionsvertrag im Hinblick auf Transparenz und strengere Lobbyregeln. Die Ampel-Parteien kommen damit vielen unserer Forderungen nach. Das ist erfreulich. Nun kommt es ganz zentral auf die Ausgestaltung im Detail und die konsequente Anwendung der neuen Regeln an. In dieser Hinsicht ist es gut, dass der Koalitionsvertrag eine finanzielle und personelle Aufstockung der Bundestagsverwaltung vorsieht. Sie wird schließlich auch das neue Lobbyregister führen und muss die wesentlich strengeren Regeln für Abgeordnete überwachen. Dafür, dass den Ankündigungen nun Taten folgen – und zwar die richtigen – Trommeln wir weiter. Daher kann unser Appell zu den Koalitionsverhandlungen auch weiterhin unterzeichnet werden. Wir wollen die Unterschriften an die neue Bundesregierung überreichen, wenn sie im Amt ist.

Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, Druck für eine gute Lobby-Fußspur zu machen – inklusive der Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbykontakten von Regierungsmitgliedern und Ministerienspitzen!

Mehr zu dem Aus an die einseitigen Autogipfel, das im Koalitionsvertrag angekündigt wird, ist hier zu lesen: Koalitionsvertrag: Aus für den Autogipfel

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