Lobbyismus in der EU

EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen

Heute geht das überarbeitete EU-Transparenzregister online. Die wahren Probleme des Registers werden von diesen Neuerungen nicht berührt. Zeitgleich haben LobbyControl und zwei weitere NGOs eine offizielle Beschwerde über den irreführenden Registereintrag der Investmentbank Goldman Sachs eingereicht.
von 27. Januar 2015

New_and_Improved_coverHeute geht das überarbeitete EU-Transparenzregister online. Die EU-Kommission wird die bescheidenen Veränderungen einmal mehr als große Neuerung feiern. Eine zugleich erscheinende  Studie der Allianz für Lobbytransparenz und ethische Regeln zeigt aber: Die wahren Probleme des Registers werden von diesen Neuerungen nicht berührt. Zeitgleich haben LobbyControl und zwei weitere NGOs eine offizielle Beschwerde über den irreführenden Registereintrag der Investmentbank Goldman Sachs eingereicht.

Neu und überarbeitet? Das Hauptproblem bleibt bestehen

Die Arbeitsgruppe, die das Register bereits im Jahr 2013 – überarbeitet hat, hat die große Chance verschenkt, endlich das wirkliche Problem des Registers anzugehen: Den nach wie vor freiwilligen Charakter. So müssen wir in unserer Studie einmal mehr feststellen: Immer noch bleiben dem Register bedeutende Akteure fern. Zum Beispiel mächtige Finanzakteure wie die City of London Corporation oder die Ratingagentur Standard & Poors. Oder Lobbyagenturen wie Ketchum oder Eutop International – und wer, wenn nicht Lobbyagenturen müssten sich registrieren? Die Anwaltskanzleien bleiben eines der ganz großen Probleme: Immer noch halten sich zahlreiche von ihnen dem Register fern, obwohl sie auf ihren Webseiten ihre Einflussstrategien anpreisen, so beispielsweise Clifford Chance, Covington & Burling und viele mehr.

Auch die Fragwürdigkeit der Daten bleibt weiter bestehen, denn nur bei einer Verpflichtung zur Registrierung könnte man falschen Einträgen ernsthaft nachgehen. Nicht einmal Plausibilitätschecks werden regelmäßig durchgeführt. So gibt es nach wie vor zahlreiche unbrauchbare und irreführende Einträge. Die Beratungsfirma BearingPoint kann beispielsweise angeben, dass sie keine Lobbyberatung ist, 0 Lobbyisten beschäftigt und dennoch einen Lobbyumsatz von unglaubwürdigen 552.795.000 Euro verzeichnet.

LobbyControl reicht Beschwerde gegen Eintrag von Goldman Sachs ein

Wichtiger als solche Absurditäten ist aber, dass an zahlreichen Stellen die Regeln für den Eintrag in das Register weiter missachtet werden. Teils aus Unwissen, teils absichtlich entstehen so Einträge, die ein völlig falsches Bild von der Lobbyarbeit einer Organisation abgeben. So deklariert die Investmentbank Goldman Sachs ein Lobbybudget in Höhe von unter 50.000 Euro für 2013. Das kann schon deshalb nicht stimmen, weil zwei Lobbyagenturen angeben, die Bank in diesem Zeitraum als Kunde gehabt zu haben – mit Umsätzen von zusammen mehreren Hunderttausend Euro. Auch ansonsten ist die Angabe wenig glaubwürdig, hat doch allein LobbyControl mit ihrer einen Teilzeitstelle in 2013 43.000 Euro für EU-Lobbying ausgegeben – Goldman Sachs gibt an, vier Lobbyisten mit Sitz in London zu beschäftigen.

Solche fragwürdigen Registrierungen sind problematischer denn je – stellt der Eintrag ins Lobbyregister doch seit Dezember 2014 die Bedingung für ein Treffen mit KommissarInnen dar. Völlig irreführende Angaben können so die Eintrittskarte zum Gespräch mit den höchsten EntscheidungsträgerInnen sein – und waren es auch im Falle von Goldman Sachs: Bereits zwei Treffen fanden im Jahr 2014 zwischen der Investmentbank und der EU-Kommission statt: mit engen MitarbeiterInnen von Kommissarin Malmström  und Kommissionspräsident Juncker. Vorher hatte sich Goldman Sachs trotz nachweislicher Lobbytreffen nie registriert. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, haben sich LobbyControl, Corporate Europe Observatory und Friends of the Earth Europe gegen den Eintrag der Bank  heute beim Register-Sekretariat beschwert.

Nur ein verpflichtendes Lobbyregister ist ein echtes Lobbyregister

Der Versuch der EU-Kommission, durch Zuckerbrot und Peitsche, also Anreize aller Art zur Registrierung ein de-facto verpflichtendes Lobbyregister zu schaffen, stößt schnell an seine Grenzen. Wieviel klarer wäre doch ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Basis, mit echten Sanktionen wie Strafzahlungen bei falschen Einträgen. Mit dieser Forderung stehen wir nicht alleine da: Im Zuge der Überarbeitung hat das EU-Parlament  seine Forderung nach einem verpflichtenden EU-Lobbyregister auf gesetzlicher Basis erneuert, auch die europäische Ombudsfrau fordert ein solches Lobbyregister. Die jetzige Entscheidung der EU-Kommission, ein verpflichtendes Lobbyregister auf Basis einer interinstitutionellen Vereinbarung einzuführen, ist leider Augenwischerei: Mit einer institutionellen Vereinbarung können die EU-Institutionen nur sich selbst verrpflichten, Sanktionen für Lobbyisten bleiben damit weiterhin ausgeschlossen.

Die Änderungen des überarbeiteten Lobbyregisters im Überblick:

  • Die Bandbreiten für die Veröffentlichung von Lobbyausgaben und Lobbyumsatz werden gegenüber zuvor weiter gefasst – dies stellt sogar eine Verschlechterung dar, weil nun weniger Transparenz besteht.
  • Lobbyagenturen sollen nun ihren jährlichen Lobbyumsatz nennen (allerdings auch in den verschlechterten Bandbreiten).
  • Durch neue Regeln gibt es mehr Klarheit über die Gesamtzahl der Lobbyistinnen und Lobbyisten, weil nun zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen unterschieden wird. Nach wie vor müssen aber die Namen der Lobbyisten nicht genannt werden.
  • Lobbyaktivitäten werden differenzierter dargestellt, zum Beispiel wird nach der Mitgliedschaft in Expertengruppen oder Parlamentariergruppen gefragt – weiterhin müssen aber nicht die genauen Vorlagen angeben werden, an denen gearbeitet wird, wie beispielsweise TTIP,
  • Die neuen Richtlinien empfehlen die Überarbeitung und Aktualisiserung der Einträge mindestens dreimal im Jahr, aber die allgemeinen finanziellen Angaben müssen nur einmal im Jahr aktualisiert werden, und dies zu unterschiedlichen Zeiten. Dies erschwert die Vergleichbarkeit.

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