Nebeneinkünfte

Mögliche Interessenkonflikte von Bundestagsabgeordneten werden transparenter

Zivilgesellschaft begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes – Weiterentwicklung der Verhaltensregeln mit exakten Zahlen statt Einkunftsintervallen notwendig Berlin, 4. Juli 2007 – Sieben deutsche Nichtregierungsorganisationen haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, der Klage gegen das Abgeordnetengesetz und den damit verbundenen Verhaltensregeln nicht stattzugegeben. BUND, Campact, foodwatch, Germanwatch, Lobbycontrol, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland, sehen mit der Entscheidung […]
von 4. Juli 2007

Zivilgesellschaft begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes – Weiterentwicklung der Verhaltensregeln mit exakten Zahlen statt Einkunftsintervallen notwendig

Berlin, 4. Juli 2007 – Sieben deutsche Nichtregierungsorganisationen haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, der Klage gegen das Abgeordnetengesetz und den damit verbundenen Verhaltensregeln nicht stattzugegeben. BUND, Campact, foodwatch, Germanwatch, Lobbycontrol, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland, sehen mit der Entscheidung die Hürden zur Fortentwicklung des Abgeordnetengesetzes beseitigt. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das neu gefasste Abgeordnetengesetz dem Grundgesetz entspricht.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland: „Potenzielle Interessenkonflikte von Abgeordneten müssen transparent gemacht werden. Die demokratischen Rechte der Bürger werden durch die Entscheidung des Gerichtes gestärkt. Die verfassungsrechtliche Stellung des Parlaments hat Vorrang vor den Individualrechten des Abgeordneten“.

Laut Abgeordnetengesetz steht das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten. Alle anderen Aktivitäten gelten als Nebentätigkeiten, die dem Präsidenten anzuzeigen und die von ihm zu veröffentlichen sind. Die aus diesen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte müssen dem Präsidenten des Bundestages angegeben werden. Sie werden nicht präzise veröffentlicht werden, sondern nur im Rahmen von drei Intervallen: 1.000 – 3.500 Euro, 3.500 – 7.000 Euro oder 7.000 Euro und mehr.

Trotz der knappen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Forderungen der Nichtregierungsorganisationen nach einer Fortentwicklung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ nicht verstummt. Die Nichtregierungsorganisationen fordern eine exakte Aufschlüsselung aller Nebeneinkünfte ab einer Mindestschwelle und nicht lediglich eine Darstellung in drei Intervallen.

Einen entsprechenden ersten Gesetzesentwurf zur Offenlegung von Nebeneinkünften legte Gerald Häfner, Sprecher der Initiative Mehr Demokratie, vor jetzt vier Legislaturperioden als damaliger Abgeordneter im Deutschen Bundestag vor. „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Anspruch darauf, zu erfahren, ob Bundestagsabgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen oder dabei von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden“, sagt Häfner. „Das sieht das Bundesverfassungsgericht auch so.“

Christoph Bautz, Sprecher vom Online-Netzwerk Campact: „Das Gericht hat das Abgeordnetengesetz bestätigt. Jetzt muss es um die Weiterentwicklung der Verhaltensregeln gehen, damit nicht nur Intervalle angegeben werden, sondern die Nebeneinkünfte wirklich transparent werden“.

Die herausgehobene Stellung von Abgeordneten wird durch im Grundgesetz verankerte Rechte unterstrichen. Daraus ergeben sich andererseits Pflichten zu besonderer Transparenz, die den Wählerinnen und Wählern helfen soll, mögliche Interessenkonflikte von Abgeordneten zu erkennen, die sich aus den Nebentätigkeiten und den daraus erzielten Einkünften ergeben.

Ulrich Müller, geschäftsführender Vorstand von LobbyControl: „Nebentätigkeiten werden immer wieder als Instrument der politisches Landschaftspflege genutzt. Es ist dringend notwendig, dass die Wählerinnen und Wähler sich ein besseres Bild von ihren Abgeordneten machen können, um aufgeklärte Wahlentscheidungen treffen zu können“.

Mit der Entscheidung muss Bundestagspräsident Lammert nun unverzüglich seiner Pflicht nachkommen und die vom Gesetz vorgeschriebenen Angaben der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Handbuch und auf der Website des Bundestages für das Jahr 2006 veröffentlichen. Lammert hatte sich über das Recht hinweggesetzt, indem er mit einem nicht zulässigen Verweis auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf eine Veröffentlichung bislang verzichtet hatte.

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