Christoph Gröner

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ParteienfinanzierungGröner-Spende an die CDU: Erfolgreiches Zwischenurteil
Beim Prozess wegen einer mutmaßlichen Einflussspende wurde gleich am ersten Tag Rechtsgeschichte geschrieben: Die Bundestagsverwaltung abgekanzelt, „die Büchse der Pandora“ (CDU-Anwalt) geöffnet – und der Immobilienunternehmer Gröner muss demnächst als Zeuge aussagen.
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Pressemitteilung
PressemitteilungGröner Prozess: Etappensieg und ein Urteil mit großen Folgen
Heute begann vor dem Verwaltungsgericht Berlin der Prozess zur mutmaßlichen Einflussspende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner 2020 in Höhe von 820.000 Euro an die Berliner CDU. Die Partei DIE PARTEI klagt gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die Spende nicht weiter zu ahnden. Nun hat das Gericht ein erstes Zwischenurteil gefällt: Christoph Gröner wird als Zeuge geladen.
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Pressemitteilung
PressemitteilungDie Partei bereitet Klage gegen die Bundestagsverwaltung wegen Gröner-Spenden an CDU vor
Die Partei hat die Bundestagsverwaltung aufgefordert, gegen die Berliner CDU Sanktionen wegen der Annahme illegaler Einflussspenden von Christoph Gröner zu verhängen. Die Partei kündigte außerdem an, dass sie Klage erheben wird, sollte die Bundestagsverwaltung dem nicht nachkommen. Dazu kommentiert Aurel Eschmann, Campaigner für Lobbyregulierung:
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ParteienfinanzierungGröner-Spenden an die CDU: Parteien, verklagt den Bundestag!
820.000 Euro Spenden an die CDU waren wahrscheinlich illegal. Weil die Bundestagsverwaltung nicht handelt, muss sie verklagt werden.
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Pressemitteilung
PressemitteilungNach Rechtsgutachten: LobbyControl fordert Parteien zur Klage gegen Bundestagsverwaltung auf
Zum Verdacht einer illegalen Erwartungsspende durch Immobilienunternehmer Christoph Gröner an die Berliner CDU hat LobbyControl ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses zeigt, dass die Bundestagsverwaltung unzulässig gehandelt hat und die Spenden mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal waren.
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Pressemitteilung
PressemitteilungPressekommentar zum Verdacht einer illegalen Parteispende an die Berliner CDU
„Der Fall Gröner offenbart große Mängel in der Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland. Es braucht schärfere Regeln! Christoph Gröner hat bereits vor zwei Jahren öffentlich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur ausgesagt, dass diese Spende mit Forderungen verbunden war. Sollte sich das als wahr herausstellen, handelt es sich damit um eine illegale Parteispende. Das muss Konsequenzen für die CDU haben.“
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