Pressemitteilung

Reförmchen statt Reform

Berlin, 23.11.2016. Heute Mittag hat die EU-Kommission angekündigt, den Verhaltenskodex für EU-Kommissar/-innen zu reformieren. Nina Katzemich von LobbyControl kommentiert: „Die Verlängerung der Karenzzeit für EU-Kommissar/-innen auf zwei Jahre ist Reförmchen statt notwendiger Reform. Die Drehtür in Brüssel kreist weiter, nur ein wenig langsamer. EU-Kommissar/-innen werden sich dadurch nicht abschrecken lassen, ihre Kenntnisse und Kontakte meistbietend […]
von 23. November 2016

Berlin, 23.11.2016. Heute Mittag hat die EU-Kommission angekündigt, den Verhaltenskodex für EU-Kommissar/-innen zu reformieren. Nina Katzemich von LobbyControl kommentiert:

„Die Verlängerung der Karenzzeit für EU-Kommissar/-innen auf zwei Jahre ist Reförmchen statt notwendiger Reform. Die Drehtür in Brüssel kreist weiter, nur ein wenig langsamer. EU-Kommissar/-innen werden sich dadurch nicht abschrecken lassen, ihre Kenntnisse und Kontakte meistbietend an die Wirtschaft zu verkaufen. Besonders problematisch: Das Kollegium der EU-Kommission entscheidet selber über den Wechsel von Kommissar/-innen in die Wirtschaft. Eine unabhängige Instanz müsste her.“

Wenn Juncker das Problem tatsächlich bei der Wurzel packen will, sind viel tiefgreifendere Reformen des Verhaltenskodex nötig. LobbyControl empfiehlt:

  • Statt dem bisherigen „Ad-hoc-Ethik-Komitee“, das die EU-Kommission nur einberuft, wenn sie es für nötig hält, muss sie ein unabhängiges Ethik-Gremium schaffen, das grundsätzlich über jeden Seitenwechsel entscheidet. Das Gremium muss mit unabhängigen Expert/innen besetzt sein – bisher sind zwei der drei Mitglieder ein ehemaliger hoher EU-Beamter und eine amtierende Sonderberaterin der Kommission. Die Entscheidung des Gremiums sollte bindend sein und transparent gemacht werden.
  • Die schon bestehende Karenzzeit, innerhalb der ehemalige Kommissar/-innen der EU-Kommission neue berufliche Tätigkeiten mitteilen müssen, sollte auf drei Jahre verlängert werden, in der ein Verbot von Lobbytätigkeiten besteht. Für Kommissionspräsidenten sollte die Karenzzeit fünf Jahre betragen.
  • Der Verhaltenskodex muss eine Definition enthalten, was Lobbyarbeit beinhaltet – dazu gehört direkte, aber auch indirekte Lobbyarbeit, also beispielsweise die Beratung von Lobbyisten.

Pressekontakt

Sebastian Meyer, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0)30/ 4 67 26 72 11 oder 0157/ 73 03 83 37, E-Mail: presse@lobbycontrol.de

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