Berlin, 06. August 2025 – Die Potsdamer Landesregierung hat Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach seine Tätigkeit für die Kanzlei CMS vorerst untersagt, um mögliche Interessenkonflikte prüfen zu können. Aus Sicht von LobbyControl ist das der richtige Schritt, der Vorgang zeigt allerdings Schwächen im Brandenburger Ministergesetz und dessen Anwendung auf.
Timo Lange, Sprecher von LobbyControl: „Es ist völlig richtig und lange überfällig, dass die Landesregierung den Seitenwechsel ihres Ex-Ministers auf Interessenkonflikte prüfen will und die Tätigkeit daher vorerst untersagt hat. Wir sehen hier gleich einen doppelten Interessenkonflikt: CMS war sowohl für das Land im Zusammenhang mit der Tesla-Ansiedlung tätig als auch aktuell für Tesla selbst. Da Herr Steinbach intensiv an der Tesla-Ansiedlung beteiligt war, verbietet sich ein solcher Wechsel. Das gilt auch unabhängig davon, ob Steinbach im Rahmen seines neuen Beraterjobs Vorgänge mit Tesla- oder Brandenburg-Bezug betreut.“
Das Brandenburger Ministergesetz sieht eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten vor, in der Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Diensts untersagt werden können, wenn dadurch „öffentliche Interessen“ beeinträchtigt werden könnten. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Wechsel zu Unternehmen erfolgt, die bereits während der Amtszeit „von erheblicher Bedeutung“ waren.
Fragwürdiges Vorgehen der Landesregierung und Schwächen im Gesetz
„Das Vorgehen der Landesregierung bzw. Herrn Steinbachs wirft Fragen auf und deutet auf Unregelmäßigkeiten hin. Laut Gesetz soll die Aufnahme einer neuen Tätigkeit mindestens einen Monat vor Beginn gegenüber der Landesregierung schriftlich angezeigt werden. Da Steinbach aber bereits für die Kanzlei tätig ist, ist fraglich, warum die Landesregierung erst jetzt eine Prüfung einleitet“, so Lange weiter.
Gegenüber dem RBB teilte CMS mit, die Zusammenarbeit mit Steinbach sei „mit Genehmigung der Landesregierung“ zustande gekommen. (Quelle)
Timo Lange: „Wenn die Regierung die Tätigkeit tatsächlich erst gestattete, nun aber erneut prüfen will, ist das äußerst merkwürdig. In Brandenburg werden, anders als beispielsweise im Bund, nicht alle Entscheidungen über neue Tätigkeiten von ehemaligen Regierungsmitgliedern veröffentlicht. Das verfehlt den Sinn und Zweck einer Karenzzeitregelung. Zudem fehlt es an Sanktionen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden.“
Hintergrund
- Die Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Landesregierung ist im Brandenburgischen Ministergesetz geregelt. Laut § 5c Abs. 4 ist die Entscheidung über die Gestattung oder Untersagung einer neuen Tätigkeit während der Karenzzeit nur dann zu veröffentlichen „soweit die Grundrechte auf Schutz der persönlichen Daten sowie Schutz der Privatsphäre in Abwägung mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und dem Gebot der Transparenz staatlichen Handelns gewahrt werden.“ Diese Einschränkung gibt es im Bundesministergesetz nicht. Sie führt zu einem erheblichen Ermessensspielraum der Landesregierung und erschwert die Überprüfbarkeit entsprechender Vorgänge erheblich.
- Die MOZ hatte bereits am 2. Juni 2025 über Steinbachs neue Tätigkeit für CMS berichtet: https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/joerg-steinbach-mr-tesla-was-brandenburgs-ex-wirtschaftsminister-jetzt-macht-78095557.html