Berlin, 09.02.2021 - Das von Union und SPD seit einem Jahr angekündigte Lobbyregister-Gesetz steckt fest. Nach Monaten der Verhandlung liegen die Positionen von Union und SPD an entscheidenden Punkten weit auseinander.
Union und SPD brachten im September einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister in den Bundestag ein. Doch in vielen Detailfragen waren die Koalitionspartner noch uneins. Seit nunmehr fast einem halben Jahr wird zwischen den Fraktionen und den Ministerien für Inneres und Justiz verhandelt. Inzwischen scheint ein Scheitern näher zu liegen als eine Einigung. .
Umstrittener Geltungsbereich
Ein wichtiger Streitpunkt zwischen Union und SPD ist die Frage, was überhaupt als Interessenvertretung im Sinne des geplanten Gesetzes gelten soll. Zwar ist man sich einig, den Geltungsbereich über den Bundestag hinaus auch auf die Bundesregierung auszudehnen. Doch was darunter konkret zu verstehen ist, ist heftig umstritten. Wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, möchte die Union nur die Interessenvertretung gegenüber den Abgeordneten, den Angehörigen des Kabinetts und den Staatssekretär:innen persönlich vom Gesetz erfassen. Lobbyarbeit gegenüber Ministerialbeamten und den Mitarbeitenden in Fraktionen, Abgeordnetenbüros und Ministerien soll unter den Tisch fallen. Die SPD sträubt sich gegen eine solche Einschränkung. Sie würde zur Folge haben, dass sich viele Lobbyakteure nicht registrieren müssen und Lobbyismus so weiterhin intransparent bleibt.
Register droht Zweck zu verfehlen
„Bei der Lobbyarbeit gehört der Kontakt zu Mitarbeitenden von Abgeordneten, Fraktionen und Ministerien zum Alltag. Oft findet hier der entscheidende Einfluss statt. Die Mitarbeitenden und Ministerialbeamten bereiten Entscheidungen vor, arbeiten Gesetze aus und beraten ihre Vorgesetzten“, sagt Timo Lange von LobbyControl. „Ein Lobbytransparenz-Gesetz darf diesen bedeutenden Teil der Interessenvertretung nicht ausklammern. Es verfehlt seinen Zweck, wenn wichtige Akteure gar nicht der Registrierungspflicht unterliegen oder diese leicht umgehen können.“
In anderen Ländern wie etwa Frankreich oder USA zählen Lobbykontakte zu Mitarbeitenden der Regierung oder des Parlaments selbstverständlich zum Geltungsbereich der Lobbyregister. „Warum sollte hier nicht gehen, was anderswo längst Alltag ist? Nach den Debatten um Philipp Amthor, Wirecard und Pkw-Maut wäre ein Scheitern des Lobbyregisters in Deutschland insbesondere für die Union hochnotpeinlich. Das Verlangen der Bürger:innen nach einer transparenten, integren Politik wird so weiter enttäuscht. Die Union sollte sich ernsthaft fragen, ob sie mit einem solch fatalen Signal in den Wahlkampf starten möchte“, so Lange weiter.
Hintergrund
Der im September in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD findet sich hier (pdf).
Im Oktober fand dazu eine öffentliche Anhörung statt, bei der nahezu alle Sachverständigen den auf das Parlament beschränkten Anwendungsbereich kritisierten. Seither verhandeln die Koalitionäre über einen Änderungsantrag, mit dem die Regierung in den Geltungsbereich einbezogen werden soll.
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