Pressemitteilung

LobbyControl zum Fall Weimer: “Ein unhaltbarer Zustand”

Zur aktuellen Berichterstattung zum Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group und Interessenkonflikten des Staatsministers Wolfram Weimer kommentiert Timo Lange von LobbyControl:

von 18. November 2025

“Sollte sich bewahrheiten, dass die Weimer Media Group tatsächlich mit exklusiven Zugängen zu Regierungsmitgliedern und der Möglichkeit zur politischen Einflussnahme gegen Geldzahlung wirbt, wäre das ein unhaltbarer Zustand. Als Mitglied der Bundesregierung vom Verkauf von exklusiven Zugängen zu Kabinettskollegen und Möglichkeiten der politischen Einflussnahme finanziell zu profitieren, wäre eine absolute Grenzüberschreitung.

Wir sehen es schon an sich kritisch, wenn ein privilegierter Zugang zu hochrangigen Politikerinnen und Politikern gegen Geld angeboten wird. Wenn das Geld dann aber indirekt an einen amtierenden Minister fließt, erschüttert dies das Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung und fügt dem Bild der Politik insgesamt Schaden zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Weimer seine Position in der Bundesregierung nutzt, um für die Teilnahme am Ludwig-Erhard-Gipfel seines Unternehmens zu werben. Zugleich könnten sich Unternehmen Vorteile für ihre politischen Ziele versprechen, wenn sie das Event großzügig unterstützen.“

Die Weimer Media Group weist die Vorwürfe, sie hätten gegen Bezahlung Termine vermittelt, als Falschbehauptungen zurück. Auch weist sie darauf hin, dass Herr Weimer schon vor seiner Amtseinführung aus der Geschäftsführung der Weimer Media Group ausgeschieden sei und keinerlei Einfluss mehr auf die Geschäfte ausübe. Am Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 habe er nicht teilgenommen.

Zum politischen Handlungsbedarf kommentiert Timo Lange weiter:

„Bundeskanzler Friedrich Merz muss jetzt als Regierungschef Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass die unverantwortliche Vermischung von politischem Amt und privaten Geschäftsinteressen in seinem Kabinett beendet wird. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Grünen betonte die Bundesregierung kürzlich, wie wichtig es sei, dass die höchsten Staatsämter von privatgeschäftlichen Bindungen freigehalten und Interessenkollisionen vermieden werden’. Dieser Grundsatz wird alleine schon durch Wolfram Weimers Beteiligung an einem Medienunternehmen verletzt und weist auf die mangelhaften Integritätsregeln hin.

So wurde erst durch Medienrecherchen öffentlich, dass Weimer weiterhin die Hälfte der Anteile an der Weimer Media Group hält. Zuvor hatte er gegenüber Öffentlichkeit und Bundestag das Bild vermittelt, er hätte sich vollständig aus der Unternehmensgruppe zurückgezogen. Weimer hat zwar die Geschäftsführung niedergelegt und seine Stimmrechte an seine Frau übertragen, jedoch ist er weiterhin mit 50 Prozent beteiligt. Eine relevante Information, die das Bild verändert. Dieses Detail hatte Weimer auch gegenüber dem Bundestag verschwiegen.

Das zeigt klar: Die Bundesregierung sollte dringend verbindliche Regeln für die Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen ihrer Mitglieder einführen. Bisher müssen Ministerinnen und Minister keinerlei Informationen zu ihrem Aktienbesitz oder sonstigen Vermögen preisgeben. Es ist völlig paradox, dass für einfache Bundestagsabgeordnete also strengere Regeln gelten als für die höchsten Staatsämter.”

Hintergrund

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