Pressemitteilung

Kubickis Karibik-Kreuzfahrt: Bundestagspräsidentin sollte Prüfverfahren einleiten

Wolfgang Kubicki hat durch seine Podiumsteilnahme auf der MS Europa 2 möglicherweise gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Das Bundestagspräsidium sollte ein Prüfverfahren einleiten.

von 1. Dezember 2023

Aurel Eschmann, Campaigner für Lobbyregulierung, kommentiert:

„Wir fordern Bundestagspräsidentin Bärbel Bas auf, ein Prüfverfahren zu Kubickis Auftritt auf der MS Europa 2 einzuleiten – selbstverständlich unter Ausschluss von Kubicki. Für Abgeordnete ist es seit der Verschärfung des Abgeordnetengesetzes in der letzten Wahlperiode verboten, honorierte Vorträge mit Mandatsbezug zu halten. Kubickis Auftritt und die Kostenübernahme für seine Ehefrau legen den Verdacht nahe, dass diese Regel verletzt wurde. Das Bundestagspräsidium sollte den Vorgang daher unter Einbeziehung aller Fakten prüfen.

Verbotene Vortragstätigkeit mit Mandatsbezug

Kubicki redete klar zu aktuellen politischen Themen auf einem Podium mit dem Titel: „Beben in Berlin: Die Ampel-Koalition vor dramatischer Zerreißprobe“ und wurde als Bundestagsvizepräsident eingeführt. Das Verbot der entgeltlichen Vortragstätigkeit mit Mandatsbezug kann und sollte nicht umgangen werden, indem Abgeordnete als Buchautoren auftreten. Die Kostenübernahme für Kubickis Ehefrau war für den Auftritt nicht notwendig und erscheint daher als verdeckte Honorierung. Denn laut Ausführungsbestimmungen des Abgeordnetengesetzes dürfen nur angemessene und notwendige Reisekosten bezahlt werden. Und auch im Falle einer privaten Nebentätigkeit müssen Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Kubicki muss Transparenz herstellen

Dass Kubicki sagt, er kenne den Gegenwert der Kreuzfahrt und Reisekosten, möchte sie aber nicht der Öffentlichkeit preisgeben, halten wir für ein unwürdiges Versteckspiel. Gerade als Präsidiumsmitglied des Bundestages sollte Kubicki in Sachen Integrität ein Vorbild sein. Er sollte nun schnell für Transparenz über alle Umstände des Sachverhalts sorgen. Die Bundestagsverwaltung sollte zudem darüber Auskunft geben, ob sie eine Prüfung unternimmt.“

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