Aurel Eschmann, Experte für Korruption und Lobbyregeln, kommentiert:
„Es ist ein wichtiges Signal, dass es zu einer ersten Verurteilung im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Affäre gekommen ist. Angesichts der Schwere der Tat ist das Strafmaß mild, was an der unzureichenden Rechtslage zum Tatzeitpunkt liegt.
Heute wäre es deutlich einfacher, einen solchen Fall zu verfolgen – denn im Nachgang des Skandals wurde eine ganze Reihe von Verschärfungen im Strafrecht und im Abgeordnetengesetz durchgeführt. So gibt es einen deutlich weiter gefassten Begriff von Abgeordnetenkorruption, und das Strafmaß ist heute höher. Auch direkte Spenden an Abgeordnete wurden verboten und die Transparenzpflichten verschärft.
Trotzdem kann das Urteil kein Schlussstrich sein. Das Verfahren gegen den ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer, der einer der Empfänger der Gelder war, muss dringend wieder aufgenommen werden. Außerdem gibt es weiterhin Einfallstore für problematische Einflussnahme und Interessenkonflikte bei Abgeordneten – etwa über die Erstattung von Reisekosten und durch lukrative Nebentätigkeiten. Hier muss gesetzlich nachgeschärft werden, um die Integrität der Politik zu bewahren.“
Hintergrund:
- Zum heutigen Urteil gegen Eduard Lintner
- Zum Hintergrund des Falles und der Aserbaidschan-Affäre
- Eine noch ausführlichere Übersicht des Aserbaidschan-Komplexes findet sich in unserem Lobbyreport 2021