Pressemitteilung

Katherina Reiche: LobbyControl fordert Transparenz über Aktienbesitz

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verweigert konkrete Angaben zu ihren Unternehmensbeteiligungen. LobbyControl sieht darin eine eklatante Regelungslücke und fordert verbindliche Transparenz, um finanzielle Interessenkonflikte auszuschließen.

von 2. Juni 2025

Timo Lange, Sprecher von LobbyControl: „Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland keine Offenlegungspflichten haben, wenn es um finanzielle Beteiligungen von Mitgliedern der Bundesregierung geht. Personen in höchsten Regierungsämtern müssen im Gegensatz zu einfachen Bundestagsabgeordneten keine Angaben zu Unternehmensbeteiligungen machen, obwohl ihre Einzelentscheidungen viel mehr Einfluss auf den Wert ihrer Investments haben können. Ohne Offenlegungspflichten können wir nie wirklich sicher sein, ob Regierungsmitglieder Entscheidungen auch mit Blick auf ihr privates Portfolio treffen. Die Politik verspielt völlig unnötig Vertrauen, wenn sie hier nicht bald angemessen handelt.“

Kritik an den mangelhaften Regeln zu finanziellen Interessenkonflikten kommt seit Langem auch von internationaler Seite. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats GRECO forderte die Bundesregierung bereits 2020 auf, entsprechende Anzeigepflichten einzuführen. Geschehen ist seither jedoch nichts.

„Wenn eine Ministerin an einem Unternehmen beteiligt ist, das von ihren politischen Entscheidungen direkt betroffen ist, ist das ein klarer Interessenkonflikt. Bei Reiche stellt sich ganz besonders die Frage, ob sie Beteiligungen an Energie- und insbesondere Gasunternehmen hat, da sie seit Beginn ihrer Amtszeit durch gasfreundliche Vorschläge aufgefallen ist. Hier braucht es unbedingt Transparenz. Dafür keine angemessenen Regelungen zu haben, schwächt die Demokratie und das Vertrauen der Menschen in die Integrität der Bundesregierung. In der letzten Wahlperiode hat die CDU lautstark Transparenz über Unternehmensbeteiligungen eingefordert. Daran muss sie sich jetzt messen lassen“, so Lange. 

Lange weiter: „In vielen anderen Ländern ist es längst üblich, dass hochrangige Entscheidungsträger*innen in der Regierung Erklärungen zu ihren finanziellen Interessen abgeben. Weit braucht die Bundesregierung also nicht zu schauen, um sich Orientierung zu holen: Mitglieder der EU-Kommission müssen beispielsweise zu allen Finanzanlagen ab 10.000 Euro Angaben machen. Die Bundesregierung sollte sich das zum Vorbild nehmen.“

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