Parteienfinanzierung

FDP muss Geldströme bei Tochterfirmen offenlegen

Die ARD hat gestern dubiose Geschäfte der FDP mit einem Berater des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann aufgedeckt. Demnach ist Herbert Schlottmann, ein enger Vertrauter und Berater Gauselmanns, mit bis zu 2,5 Mio. Euro an FDP-Tochterunternehmen beteiligt. Ein Teil des Geldes ist über Immobiliengeschäfte anschließend an die FDP selbst geflossen. Solche Geschäfte, bei denen an der Öffentlichkeit […]
von 11. September 2012

Die ARD hat gestern dubiose Geschäfte der FDP mit einem Berater des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann aufgedeckt. Demnach ist Herbert Schlottmann, ein enger Vertrauter und Berater Gauselmanns, mit bis zu 2,5 Mio. Euro an FDP-Tochterunternehmen beteiligt. Ein Teil des Geldes ist über Immobiliengeschäfte anschließend an die FDP selbst geflossen. Solche Geschäfte, bei denen an der Öffentlichkeit vorbei große Summen an eine Partei fließen, sind absolut inakzeptabel und müssen unterbunden werden.

Die FDP muss aufklären – und zwar nicht nur halbgar

Die FDP muss jetzt alle Verträge und Geldströme zwischen Herbert Schlottmann und ihren eigenen Firmen offenlegen. Es reicht nicht aus, Dokumente bei der Bundestagsverwaltung einreichen, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Die Prüfung durch die Bundestagsverwaltung ist kein freiwilliger Beitrag der FDP zur Aufklärung, sondern parteienrechtlich notwendig.

Angesichts der Lücken des Parteienrechts bei Unternehmensbeteiligungen ist diese Prüfung allerdings nicht ausreichend. Der Maßstab muss vielmehr die umfassende Transparenz der Geldströme bei den betroffenen FDP-Firmen für die Öffentlichkeit sein.

Wo kam das Geld her?

CC BY-SA 3.0, Quelle: http://bit.ly/rN3Bp4

Es muss insbesondere aufgeklärt werden, ob und in welchem Umfang Geld für die Investitionen Schlottmanns von Gauselmann direkt oder der Gauselmann-Gruppe stammt. Die FDP muss deshalb offenlegen, was sie über die ursprüngliche Herkunft des Geldes wusste. Schlottmann ist der FDP kein Unbekannter und allein aus Sorgfaltspflicht ist davon auszugehen, dass die FDP sich vorab informiert hat, wo die Millioneninvestition von Schlottmann ihren Ursprung haben.

FDP betreibt Augenwischerei

Die Behauptung der FDP, sich an das Parteiengesetz zu halten, ist Augenwischerei. Schlottmann und die FPD haben Lücken und Grauzonen des Parteienrechts genutzt und dadurch den Transparenzanspruch an Parteien konterkariert.
Öffentlichkeit und Medien dürfen sich nicht mit dem Verweis auf das Parteiengesetz und einer nicht-öffentlichen Prüfung durch den Bundestagspräsidenten abspeisen lassen.

Schärferes Parteienrecht notwendig

Dass die Geschäfte zwischen Schlottmann und der FDP erst jetzt bekannt werden, zeigt, dass die Transparenzregelungen des Parteiengesetzes nicht ausreichen und dringend ausgeweitet werden müssen. LobbyControl fordert mehr Transparenz bei Parteispenden, Sponsoring und Unternehmensbeteiligungen der Parteien. In schöner Regelmäßigkeit sehen wir, wie durch raffinierte Tricks versucht wird, das Parteiengesetz zu umgehen. Anstatt solchen unsauberen Praktiken einen Riegel vorschieben, beteiligt sich die FDP selbst an diesen Geschäften und blockiert mit der Union mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Union und FDP müssen ihre Blockadehaltung bei der Reform der Parteienfinanzierung aufgeben. Die Skandale der letzten Jahre müssen jetzt Konsequenzen nach sich ziehen.

Bereits 2009 hatte der Europarat von Deutschland striktere Regeln bei der Korruptionsbekämpfung und Parteienfinanzierung gefordert. Doch die Bundesregierung unter Führung von Angela Merkel blockiert bis heute die Umsetzung der Empfehlungen. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat deshalb bereits ein „Non-Compliance-Verfahren“ gegen Deutschland eingeleitet.

Mehr:

Bild Geldscheine: Maik Meid, CC BY 2.0
Bild Automat: Pcb21, CC BY-SA 3.0

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