Nebeneinkünfte

Schily verweigert Offenlegung von Nebeneinkünften

Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 04.07.2007 entschieden hat, dass Bundestagsabgeordnete auch Nebeneinkünfte aus Anwaltstätigkeiten offen legen müssen, weigert sich der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily dieser Entscheidung Folge zu leisten. Einige Medien hatten berichtet, dass Schily vom 1. März bis zum 30. September 2007 den Siemens-Konzern rechtlich beraten und dafür 140.000 Euro bezogen habe. Da er dies […]
von 24. Oktober 2007

Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 04.07.2007 entschieden hat, dass Bundestagsabgeordnete auch Nebeneinkünfte aus Anwaltstätigkeiten offen legen müssen, weigert sich der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily dieser Entscheidung Folge zu leisten. Einige Medien hatten berichtet, dass Schily vom 1. März bis zum 30. September 2007 den Siemens-Konzern rechtlich beraten und dafür 140.000 Euro bezogen habe. Da er dies nicht bekannt gemacht habe, fragte Bundestagspräsiden Lammert schriftlich nach.

Eine Antwort bekam er bisher nicht. Als Anwalt unterliege er der Verschwiegenheitspflicht, auch dem Bundestagspräsidenten gegenüber, ließ Schily über den „Spiegel“ verlauten. Genau diese Argumentation aber hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung abgewiesen. Der Bundestag und sein Präsident müssen jetzt dafür sorgen, dass die vom obersten Gericht bestätigten Regeln im eigenen Haus durchgesetzt werden – ohne Ausnahmen für besonders widerwillige Abgeordnete!

Dass Schily kein besonders ausgeprägtes Gewissen für gutes Benehmen als Volksvertreter besitzt, hat er bereits durch seine Nebentätigkeiten unter Beweis gestellt: Kaum war er nicht mehr Bundesinnenminister, ließ er sich in die Aufsichtsräte von Biometric Systems AG und der Safe ID Solutions AG bestellen. Bei ersterer handelt es sich um eine Firma, die Geräte zur Iriserkennung herstellt, ein Projekt, für dessen Realisierung am Frankfurter Flughafen sich Schily während seiner Ministertätigkeit stark gemacht hat. Das zweite Unternehmen beschäftigt sich ebenso mit einer von Schilys Herzensangelegenheiten als Innenminister: der Erstellung elektronischer Ausweise.

Weitere Berichte in vielen Tageszeitungen, u.a.: Süddeutsche Zeitung, Berliner Zeitung


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9 Kommentare

Flusskiesel24. Oktober 2007 um 16:55

„Datenschutz ist Täterschutz!“

];-)

Perspektive201024. Oktober 2007 um 17:59

Wer sich ansieht, wo Schröder, Clement, Schily und andere neoliberale Genossen sich inzwischen tummeln, der könnte denken, dass die Schröder-Regierung die Kohl-Bande in Sachen Korruption noch ordentlich übertroffen haben könnte. Die Zeche zahlen die kleinen Bürger und Arbeitnehmer. Wann werden solche Korruptis endlich persönlich haftbar für die Schäden, welche sie unserem Land und dem deutschen Volk zufügen? Wann werden Lobbyismus und „Politikberatung“, welche heute kaum mehr als leidliche Masken für beinharte Korruption darstellen, endlich verboten und unter schärfste Strafen für alle Beteiligten gestellt?

Gruß

Alex

blogsgesang24. Oktober 2007 um 18:56

Damit ist Otto Schily wieder da angekommen, wo er einst begann – beim Revoluzzer gegen den bösen Staat. Mehr:

http://www.blogsgesang.de/2007/10/24/neue-schily-schote/

Rainer Hoffmann25. Oktober 2007 um 15:32

Endlich: welch kritischen Töne gegen das ROTGRÜNE-Gesindel der ALT-68er….meine Hochachtung…scheinbar ist LobbyControl erst durch Powerfrau Eva Herman aufgewacht, was die Alt68er für „falsche Fünfziger“ sind…

icecreamman26. Oktober 2007 um 10:06

@Rainer Hoffmann:

Dass es auch korrupte rot-grüne gibt, hat nichts damit zu tun, dass sie eventuell zu den Alt68ern gehören.

Der Witz mit Eva Herman als „Powerfrau“ war aber gut.

U. Müller26. Oktober 2007 um 14:43

Lieber Rainer Hoffmann,

mit Eva Hermann haben wir nichts am Hut und ich möchte mit ihr auch nicht in Verbindung gebracht werden. Ich halte auch von Ihren Pauschal-Diffamierungen der Alt-68er nichts. Uns geht es um konkrete undemokratische Missstände.

Rainer Hoffmann29. Oktober 2007 um 11:30

Ich möchte klarstellen,
dass ich die Kritik von Eva Hermann an der Gesellschaft und an den Mainstream-Medien für mehr als gerechtfertigt halte und finde es eigentlich schade, dass Sie mit den Thesen von Frau Hermann nicht in Verbindung gebracht werden wollen.

Denn wer die Sache „Eva Hermann“ intensiv und objektiv verfolgt hat, muss und wird feststellen, dass Eva Hermann 100% zu UNRECHT einer Medienhetze ausgesetzt worden ist. Nur durch Glück und verantwortungsvolle Journalisten kann Eva Hermann beweisen, dass sie das NIE gesagt hat, was ihr in den Mund gelegt worden ist. Das beweist eindeutig die Webseite von Frau Herman und die dortigen Ton-Dokumente.

Und höchst peinlich war das spätere „Zurückrudern“ von Senta Berger in der Talkshow bei Böttinger, wo Frau Berger das angeblich alles gar nicht so gemeint hat, wie sie es bei Kerner gesagt hatte.

Ich bin auf den Prozess von Eva Hermann gegen den NDR gespannt. Denn normalerweise muss Frau Hermann den Prozess gegen die Kündigung gewinnen.

S.Hillemann30. Oktober 2007 um 18:35

Hallo!
Ein wirklicher Demokrat.Gesetze gelten nur für die Anderen.Ein
politischer Wendehals,der alles für seinen persönlichen Vorteil getan
hat.Ein Absahner,der zu den anderen Roten paßt.Schröder,Clement.
Müller,Tacke alles wahre Volksverar…….
Mit welcher Dreistigkeit dieser angebliche Jurist sich über ein Urteil
des Verfassubngsgericht stellt ist schon dreist.Er weiss genau mir wird kein Staatsanwalt ans Bein pinkeln,denn die werden ja von der Politik eingebremst.Weisungsgebunden!

blogsgesang1. November 2007 um 19:07

@ Rainer Hoffmann
Eigentlich muss Dir der heutige Schily ja gefallen, denn er ist in seinem Denken inzwischen weit von den 68ern entfernt und vermutlich nahe an Eva Herman dran.